Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

4,50 Stern(e) 16 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 82 der Diskussion zum Thema: Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung
>> Zum 1. Beitrag <<

P

Pumbaa

Unsere Brüstungshöhe ist jetzt zum Beispiel weiterhin falsch. Da aber das Fenster samt Rollladen schon da war meinte der Sachverständige, dass es keinen Sinn macht, da jetzt auf den paar cm herum zu hacken. War okay für uns.
Das meine ich mit pragmatisch. Es gibt sicherlich Dinge wie Abdichtungen etc., wo keine Kompromisse möglich sind und die einfach richtig ausgeführt werden müssen. Aber es gibt eben auch Dinge, auf die man nicht direkt mit DIN draufhauen muss. Und ein guter Gutachter kann diese Dinge halt unterscheiden.

Bei meinen Bekannten wäre dann das Fenster wieder ausgebaut und korrigiert worden, was sicherlich einen wesentlich größeren Flurschaden hinterlassen hätte.
 
A

Alex85

So wie mit der Noppenbahn, um die es nun vermutlich an der Perimeterdämmung geht. Da liest man solches und solches.
Klar kann man da die DIN zitieren und damit dann einen Meinungsverstärker liefern. Ob das den Zank wert ist, ist aber die Frage.
Wenn der Gutachter null Kompromiss zeigt, werden die nen Gegengutachter beauftragen, irgendwann ist dann mal Stopp weil zu viele Themen eskalieren und dann gehts zum Gericht. Was gewinnt man damit, wenn sich Gutachter wie Anwälte verhalten?
 
R

R.Hotzenplotz

Was gewinnt man damit, wenn sich Gutachter wie Anwälte verhalten?
Die Frage ist, wie der Bauherr bei einem Kritikpunkt erkennt, ob er es wert ist, durchgefochten zu werden oder nicht. Bei der Dämmung sagte der Gutachter, er versteht da keinen Spaß und sobald da jemand gegen kommt, ist die Folie kaputt und das sei halt der Grund, dass es anders auszuführen sein.

Anschließen würde sich die Frage, wofür dann überhaupt einen Gutachter beauftragen.

Der Gutachter ist kein Paragrafenreiter. Der Elektriker hat z. B. auch gefragt, ob er gegen die DIN sowieso irgendwelche Leitungen neben einem Abwasserrohr verlegen kann. Das sah er z. B. unkritisch.
 
Arifas

Arifas

Ich als absoluter Laie würde bei Fehlern, die die Funktionalität betreffen, auch kein Auge zudrücken wollen. Wenns um die Optik geht und verschmerzbar ist, dann schon.
 
R

R.Hotzenplotz

Ich weiß nicht, was da schief gelaufen ist - möglicherweise im Zusammenspiel mit der Reduktion der Geschosshöhen kurz vor der Genehmigung.
Habe es geprüft. Damit hat es nichts zu tun. Seit eh und je steht in sämtlichen Entwürfen 1,01x2,01.

Ich weiß nicht, was ich morgen machen soll. Werde es mir ja noch mal anschauen und probieren. Aber es wird mir ja nun nicht gefallen.

Da hilft wohl nur fachmännischer Rat.

Habe gerade mal in unserer Wohnung gemessen. Da haben die Terrassentüren zur Dachterrasse tatsächlich ca. 2,10m Durchgangsöffnung. Ich hatte das gar nicht auf dem Schirm. Mir ist es ein Rätsel, wie jemand tiefer bauen möchte. Und angeblich sollen diese 1,84 Löcherchen ja schon Übergröße sein...... angeblich hatten wir da damals mit dem Architekten drüber gesprochen und erst darauf hin habe er das so geplant. Habe ich jetzt nicht mehr auf dem Schirm.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2406 Themen mit insgesamt 83493 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Planung Gäste-WC im Neubau - Wie groß muss es sein? (DIN?) 107
2Türe DIN links oder rechts - geht beides? 17
3Grobe Kosteneinschätzung Haus Renovierung Baujahr 73 - Gutachter 17
4Baufirma möchte eher keinen Gutachter 11
5Abnahme der Bodenplatte durch Gutachter sinnvoll? 55
6Gutachter trotz Tüv Abnahme? 13
7Baufirma verlangt Extrakosten wegen zusammenarbeit mit Gutachter 21

Oben