Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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C

cschiko

Also die erste Variante sieht doch eigentlich wirklich sehr gut aus! Mir würde das so sehr gut gefallen und wenn sich die Spots nicht runter ziehen lassen könnte man ja auch in der abgehängten Decke dann entsprechende Auslässe lassen.

Die Zweite Variante wiederum finde ich nicht sonderlich gelungen, denn das sieht wieder danach aus das man etwas versteckt. Variante 1 hingegen erweckt nicht sofort den Gedanken das man da Rohre verstecken musste. Was natürlich die Frage ist, wer bzw. auf wessen Kosten das umgesetzt wird.

Ansonsten kannst du einem mit dem ganzen Sch*** schon leid tun, aber lass dich nicht entmutigen. Versuche das Haus so fertig zu bekommen das es dir gefällt und dann ist der Rest auch irgendwann vergessen.
 
S

Snowy36

Ich poste nachher den Bericht, sobald er vorliegt. Das wurde hier auch irgendwo schon mal dargelegt vom 1. Gutachter.

Ja, wir haben einen Bauleiter. Aber wie man hier im Thread liest, läuft das nun mal nicht alles ideal und der Bauleiter sagt, ihm ist klar, dass er von der DIN abgewichen ist aber das sei halt schneller und aus seiner Sicht gleichwertig.
Das können wir nur bestätigen, ist bei uns genauso......wurde schon immer so gemacht, ja klar steht es überall anders, aber wir machen das immer so und nie Probleme....als Laie hat man jetzt das Problem: wem vertrauen?

Übertreibt der Gutachter? Ist der Bauleiter nicht der Praxismann und sollte es besser wissen? In diesem Dilemma befinden wir uns auch immer wieder....

Glaub unser Bauleiter bereut schon uns angenommen zu haben, wir hinterfragen alles....(-;
 
R

R.Hotzenplotz

Das können wir nur bestätigen, ist bei uns genauso......wurde schon immer so gemacht, ja klar steht es überall anders, aber wir machen das immer so und nie Probleme....als Laie hat man jetzt das Problem: wem vertrauen?
Im Zweifel vertraue ich den DIN. Wenn diese auch noch vereinbart sind, dann obliegt es ja dem GU, einen Vorschlag zu machen, wenn er davon abweichen möchte. Dann entscheidet eben der Bauherr ob er das mitgeht oder nicht. Der GU hat ja auch weniger Aufwand, wenn er von der DIN abweicht. Entsprechend würde ich das dann auch preislich verhandeln wollen. Wenn ich für eine aufwendige DIN Ausführung bezahle, dann soll er auch die entsprechende Leistung bringen. Wenn weniger Leistung für ihn vorteilhaft ist und mir keinen Nachteil bringt, wollte ich vom Kuchen auch ein Stück ab haben.
 
11ant

11ant

Habt ihr denn keinen Bauleiter? Dieser kümmert sich doch normalerweise um die korrekte Ausführung nach DIN.
"Normalerweise" ist leider gleichwertig mit "eigentlich" ...

der Bauleiter sagt, ihm ist klar, dass er von der DIN abgewichen ist aber das sei halt schneller und aus seiner Sicht gleichwertig.
Das ist Unfug. Die DIN sind anerkannte Regeln der Technik, zu denen es auch i.d.R. keinen "Gegenpapst" gibt wie DEKRA statt TÜV oder dergleichen.

Im übrigen hätte ich den für diese Aussage wohl im Affekt erschlagen - denn vor diesem Hintergrund ist es eine Frechheit, auf Deinen Wunsch beim Briefkasten nicht einzugehen (davon abgesehen, daß ich die gefundene Lösung im Ergebnis untadelig finde).

Also die erste Variante sieht doch eigentlich wirklich sehr gut aus! Mir würde das so sehr gut gefallen und wenn sich die Spots nicht runter ziehen lassen könnte man ja auch in der abgehängten Decke dann entsprechende Auslässe lassen.
Ja, das sieht schon gewollt aus - so als hätte man absichtlich die Vordach-Spange in der Küche "zitiert". In die Deckendosen sollten sich nötigenfalls Verlängerungen in die Fassungen bringen lassen.

Übertreibt der Gutachter? Ist der Bauleiter nicht der Praxismann und sollte es besser wissen?
Das ist die klassische Begründung aller Schlamper und Schluderer, daß sie aus praktischer Erfahrung (et Hätte noch immer jot jejange) von den Normen abwichen. Oberpingel unter den Gutachtern gibt es, und auch überholte Bauvorschriften, die aber noch gültig sind (in der Hitlerzeit lagerte man auf dem Balkon noch Kohle für den Heizofen, Betondecken unter Balkonen sind heute noch auf solche Lasten auszulegen; und bei der Reichsgaragenordnung sagt schon der Name, wie alt die ist).

Anderthalb Zentimeter Mauerstärke (in einem kleinen Bereich) wegzustemmen, sollte das Haus nicht zum Einsturz bringen - allerdings ahnt der Steinhersteller kaum von sich aus, daß sich der GU hier diese Frage stellt. Man kann schon den Eindruck gewinnen, es sei nicht nur Hotzenplotz´ erstes Haus, sondern auch das des GU (oder zumindest seines Rohbauers).
 
C

cschiko

Nur so als weitere Idee, in Variante 1 könnte man (etwas "dicker" ausgeführt) dann sogar einen Deckenlüfter einbauen. Aber das ist natürlich als "Notfallplan" dann doch sehr aufwendig und auch deutlich teurer.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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