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Dann würde ich von folgenden Vergleichsmaßstäben ausgehen: bzgl. der Gesamthöhe Orientierung an der Wandhöhe / Traufhöhe der zweigeschossigen Häuser, und bzgl. der Höhe des EG Orientierung an den Raumhöhen der eingeschossigen Häuser.denn sonst stehen da bis auf den erwähnten zweigeschossigen Neubau nur eingeschossige Häuser mit Satteldach.
Normal althergebracht "gibt´s nicht": moderne Bodenaufbauten kann man von Dir nicht verlangen, bzgl. ihrer Dämmstoffdicke bei der lichten Raumhöhe abzuziehen; bzgl. anderer Estrichdicke bei Fußbodenheizung kann man das schon eher erwarten.Ich befürchte, das muss auf normale althergebrachte Geschosshöhe gebracht werden,
Mir persönlich wäre an (lichten Höhen) 260 cm im EG und 240 cm im OG nichts zu wenig.
Allerdings wähnte ich die grundsätzliche Dimensionierung im Zuge der Voranfrage geklärt, beim eigentlichen Antrag sollte das keine Hürden mehr ergeben können.