Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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R.Hotzenplotz

Wenn überhaupt finde ich hätte dir schon jemand sagen können dass es so sein wird und es von dir explizit freigeben lassen müssen .
Es ist ja eigentlich ganz einfach. Da, wo ich durch Unterschrift derartige Ausführungen freigegeben habe, werde ich das zu akzeptieren haben; dort, wo ich das nicht getan habe, werde ich ausführungsplangleiche Ausführung beantragen, was ja bereits geschehen ist. Wenn Sie das dann nicht machen, sollen sie sachliche Gründe nennen, warum es nicht gemacht wird und dann hat jemand das zu bewerten und im Zweifel ist eine Entschädigung dafür festzulegen, wenn das nicht zu realisieren ist ohne das ganze Haus wieder abzureißen. Es scheint jetzt nur noch darum zu gehen, ein Stück in die Filigrandecke herein zu bohren.

Also wenn es in der Innenwand nicht klappt kommt es zum Rohrkoffer. Ich finde das nicht sonderlich spektakulär.
Es bedeutet einen Verlust an Symmetrie, einen Verlust an Raumfläche und es sieht salopp gesagt einfach schei$$e aus. Und wenn es so nicht beauftragt ist, ist es so nicht beauftragt. Irgendjemand wird sich doch was dabei gedacht haben, es mit Deckenverzug und Herunterführung in der Kalksandsteinwand zu planen. Also sollen sie es in drei Gottes Namen auch so machen. Ich werde da keine Ruhe geben, bis das elende Rohr aus meinem Sichtfeld verschwunden ist oder mir Sachverständige / Anwälte sagen, es sei anders zu akzeptieren.

Und so war es ja auch geplant, nur daß der Sinn von Ausführungsplänen hier den (Mach)werktätigen wohl nicht ganz klar ist.
Auf der anderen Seite, wenn man mal auf den ersten Beitrag des Threads schaut, wo wir noch keine Ausführungsplanung sondern nur einen Grundriss hatten; selbst da war schon eine Längsabkofferung angedeutet. Später dann nicht mehr..... aber im Rahmen des Möglichen war es anfangs wohl tatsächlich.

Der Trockenbauer bietet jetzt an, das ganze L im Elternbad weg zu reißen und in Trockenbau auszuführen, damit dort ein Unterputzspiegelschrank mit Einbaurahmen montiert werden kann. So wie es jetzt ist, kann es ja nicht bleiben. Bin gespannt, wie teuer das sein wird. Er meint "nicht so teuer". Das kann natürlich viel bedeuten. Der GU bietet mir das nicht an. Ich muss das selbst mit dem Trockenbauer regeln.
 
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R.Hotzenplotz

Gibt es Toleranzen hinsichtlich der auszuführenden Brüstungshöhe bei Türen und Fenstern? Ich habe da erhebliche Abweichungen gemessen.

Z. B. in der Küche. Da hat ein Fenster Brüstungshöhe 1,25m ab Fertigfußboden , ein anderes 1,00m. Wenn ich ab Rohfussboden messe, gibt es zwischen den beiden Fenstern eine Abweichung von 4cm. Ich habe 1,25m + 17mc, und 1,00m + 21cm (gemessen Unterkante Fensterbank).

Im OG bei den Kinderzimmern 1cm Abweichung. Ebenso zwischen Kinderbad und Hauswirtschaftsraum.

Die Wahl der Brüstungshöhe 87,5 war ein Griff ins Klo in Verbindung mit den ausgewählten Fenstern. Ich bin einfach von der Brüstungshöhe ausgegangen, die wir zuhause haben und wo uns das gefällt aber ich habe nicht bedacht, dass ich hier viel kleinere Fenster beauftrage. Habe mir das vorhin im Rohbau mal vor Augen geführt. Bei der Brüstungshöhe und 1,26m hohen Fenstern ist das für einen 1,89m Mann sicherlich keine prickelnde Erfahrung. Definitiv für den Feind gebaut.... schade.

Morgen um 9 kommt der Gutachter. Mal schauen, was dabei rauskommt.
 
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R.Hotzenplotz

Also die Dämmung scheint in der Tat überarbeitungswürdig zu sein. Nicht DIN konform und das hat der Bauleiter auch eingeräumt. Er äußerte, dass 90% der Häuser so ausgeführt werden.

Mir wurde bestätigt, dass das Rohr im Büro komplett in der Decke und der Kalksandsteinwand verschwinden wird. Die Filigrandecke wird entsprechend noch eingebohrt. Ein Problem mit der Bewehrung entstehe dadurch nicht.

Das andere Rohr im Büro ist so eingezeichnet und zu akzeptieren.

Das Rohr im Kinderzimmer, wo lediglich ein Deckendurchbruch im Plan eingezeichnet ist, dazu hat der Sachverständige vorgeschlagen, die Entlüftung im Gäste-WC selbst zu lösen und entsprechend einen Revisionsschacht zu verbauen. Inwiefern man sich da mit dem GU wird einigen können, wir sich zeigen. Mein Stand ist auf jeden Fall, dass kein Rohr im Werkplan zu ersehen war. Deckendurchbrüche sind viele eingezeichnet. Meist sind das einfach Kanäle für unsichtbare Lüftungsrohre etc. - warum man nun hier an der Stelle davon ausgehen sollte, dass ein Rohr von unten nach oben durchs Zimmer verläuft, weiß ich nicht.

Der Riss im Keller ist lt. neuem SV unproblematisch. Ebenfalls wurde keine Feuchteproblematik mehr festgestellt.

Wie im letzten SV Bericht dargelegt, hat der Bauunternehmer nun eingeräumt, dass das Außenmauerwerk nicht maßhaltig ausgeführt wurde (siehe Foto mit der Richtlatte im letzten Bericht). Die Toleranzen sind weit überschritten. Zunächst hatten sie diesen Vorwurf ja schriftlich zurück gewiesen. Nun wollen sie das mit Dämmmaterial ausgleichen.

Großes Thema waren natürlich die Fenster und Terrassentüren. Die Fenster sind lt. Werkplan ausgeführt worden und der SV findet es lediglich schade, dass wir nicht darauf hingewiesen worden sind, dass alles erhöht wurde - Decken, Innentüren, Haustür..... aber zu den Fenstern hat keiner einen Hinweis gegeben, dass dies Standardmaße sind, die eigentlich nicht dazu passen. Er sagt, das sei aber lt. Werkplanung eben korrekt. Besonders ärgerlich! Der Verantwortliche des Anbieters war damals bei uns zuhause und wir haben ihm die dortigen Fenster gezeigt und mitgeteilt, dass wir uns das in etwas so vorstellen wie bei uns. Leider haben wir es versäumt, das in der Werkplanung nachzuhalten.

Bei den Terrassentüren wird es wohl ans Eingemachte gehen.Er hat gesagt, er schätzt es so ein, dass H=201cm im Vertrag zumindest mal doppeldeutig vom Bauherren ausgelegt werden könne. Er sei aber kein Jurist, das abschließend zu beantworten. Was er aber festgestellt hat, dass die Tür (er hat nur eine im Detail gemessen) auch im Komplettmaß keine 201cm sondern lediglich 199cm misst. Und somit sei sie so oder so nicht vertragskonform und es gebe dafür aus seiner Sicht auch keine entsprechenden Toleranzen, die zu akzeptieren seien. Ebenfalls hat er bezweifelt, dass man am Ende "nur" die 15cm Schwelle hat. Er hat Ruck zuck eine Lösung aufgezeigt, wie man mehr oder weniger schwellenlos hinkäme und größere Fenster hätte. Es hat ihn verwundert, dass man mir das nicht von Anfang an so angeboten hat. Aber mit diesen Informationen nun umzugehen, ist nicht mehr seine Angelegenheit, da wir dann schon in der Juristerei sind. Wenn es aber wirklich so ist, dass die Türen allein aufgrund der 2cm alle neu kommen müssen, dann müssen ja ohnehin auch die Rollladenkasten neu gefertigt werden. Und DANN wäre es ja für mich auch eine Option, aufpreispflichtig breite Ausführungen für alle Türen zu beauftragen und nicht nur für die Tür des Hauswirtschaftsraum. Man könnte das sogar so weit spinnen, dass ja dann auch auf der gesamten Etage eine einheitliche Fensterhöhe erreicht werden muss. Sicherlich eine mehrere Wochen füllende Herausforderung, das alles zu lösen.

Ich gehe davon aus, dass das nur ein Anwalt abschließend wird lösen können. Der SV meinte, die Gerichte sind in der Regel eher bauherrenfreundlich und er sagt, er sehe eine große Chance darin, dass ich eben 189cm Körpergröße habe, alles andere erhöht ausgeführt wurde, dass man mir dann nicht auch entsprechende Türen (Fenster) angeboten hat.

Nun warte ich erst mal wieder eine Woche auf den SV Bericht. So lange wird erst mal nicht wirklich mehr was passieren auf der Baustelle.

Gegen die Trockenbauwand im Elternbad spricht nichts. Das wird aber wohl das kleinere Problem sein.

Zumindest sind mal keine weiteren Baustellen dazu gekommen, wenn man von dem nicht maßhaltigen Mauerwerk absieht.
 
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haydee

Drück dir die Daumen, dass es gut weiter geht. Der SV scheint sein Handwerk zu verstehen, der GU gab auch nach und gibt vielleicht auch in dem ein oder anderen Punkt noch nach. Ich gehe mal davon aus, das der Rechtsweg nicht in seinem Sinn ist, zumal wenn es stimmt, das die Richter ehr bauherrenfreundlich eingestellt sind.
 
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R.Hotzenplotz

Ich muss jetzt den Bericht abwarten. @11ant; sind dir denn zulässige Toleranzen für Fenster bekannt?

Der SV sagte auch, dass die vertraglich zugesicherten 15cm Schwelle mit der derzeitigen Ausführung nicht hinkommen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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