O
Otus11
1. Die 15 cm Stufe dürfte sich auf die Anforderungen nach DIN 18195 beziehen, wonach bodentiefe Fenster als eine Form der Bauwerksabdichtung Grundstück. diese 15 cm Stufe ausgebildet haben müssen - oder bei bodengleichem Austritt als Ausnahme eine Sonderausführung mittels Entwässerungsrinne vor dem Austritt, die das analog ausgleicht. Sinn beider ist, dass bei Wasseraufschlag und Anstau des Wasser die Abdichtung hoch genug ansetzt.Ich finde den Vertragstext auch mißverständlich. Sie schreiben "hierdurch" (durch die 201cm?) entsteht eine 15cm Stufe.
Wieso entsteht die Stufe durch eine bestimmte Türhöhe?
QUOTE]
Falsch ist bei der o.g . Formulierung die logische Verknüpfung "hierdurch"; richtig wäre "mit einer Stufe von 15 cm".
2. Im Plan, nicht im Text, sollte eine Legende sein, die den Bezugspunkt aller Maße angibt oder Angaben hierzu liefert, meist mit dem fetten Hinweis ins Blaue hinein, alle "Rohbaumaße sind vor Ort zu prüfen".
3. Ich sehe hier nicht zwingend einen Planungsfehler, da gebaut wie (irrtümlich) bestellt wurde, somit Soll = Ist. Nur wurde leider freilich irrtümlich Murks bestellt; der Bauherr ggf. darüber nicht hinreichend aufgeklärt (streitige Tatsachenfrage). Anders ist es dann wieder, wenn durch den Irrtum keine Kongruenz mit anderen Bauvorschriften herzustellen ist; dann liegt eine aufklärungsbedürftige Abweichung von den Anerkannte Regeln der Technik vor.
4. Unterstellt man, dass kein Planungsfehler vorliegt, da irrtümlich falsch bestellt / frei gegeben wurde, liegt auch kein Mangel vor, ergo folgt keine Haftung des GU. Beim Architektenvertrag, der hier ja nicht vorliegt, muss sich der Bauherr Planungsfehler seines Architekten, den er als seinen Erfüllungsgehilfen einsetzt, bei Freigabe zurechnen lassen.
Wie das beim GU läuft, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Da sitzt die Planung ja im anderen Lager, die das als GU ja auch für "1 Stück. funktionierendes Haus" schuldet - aber eben nur "wie bestellt" (Ausnahme: Aufklärungsobliegenheit, s.o. ).
Kurzum:
Prüfen, ob eine Nachbesserung überhaupt noch technisch möglich ist und im Zweifel Geld
in die Hand nehmen für die Nachbesserung. Mit 184 cm Durchgangshöhe wird man nicht froh.