Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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O

Otus11

Ich finde den Vertragstext auch mißverständlich. Sie schreiben "hierdurch" (durch die 201cm?) entsteht eine 15cm Stufe.

Wieso entsteht die Stufe durch eine bestimmte Türhöhe?
QUOTE]
1. Die 15 cm Stufe dürfte sich auf die Anforderungen nach DIN 18195 beziehen, wonach bodentiefe Fenster als eine Form der Bauwerksabdichtung Grundstück. diese 15 cm Stufe ausgebildet haben müssen - oder bei bodengleichem Austritt als Ausnahme eine Sonderausführung mittels Entwässerungsrinne vor dem Austritt, die das analog ausgleicht. Sinn beider ist, dass bei Wasseraufschlag und Anstau des Wasser die Abdichtung hoch genug ansetzt.
Falsch ist bei der o.g . Formulierung die logische Verknüpfung "hierdurch"; richtig wäre "mit einer Stufe von 15 cm".

2. Im Plan, nicht im Text, sollte eine Legende sein, die den Bezugspunkt aller Maße angibt oder Angaben hierzu liefert, meist mit dem fetten Hinweis ins Blaue hinein, alle "Rohbaumaße sind vor Ort zu prüfen".

3. Ich sehe hier nicht zwingend einen Planungsfehler, da gebaut wie (irrtümlich) bestellt wurde, somit Soll = Ist. Nur wurde leider freilich irrtümlich Murks bestellt; der Bauherr ggf. darüber nicht hinreichend aufgeklärt (streitige Tatsachenfrage). Anders ist es dann wieder, wenn durch den Irrtum keine Kongruenz mit anderen Bauvorschriften herzustellen ist; dann liegt eine aufklärungsbedürftige Abweichung von den aaRdT vor.

4. Unterstellt man, dass kein Planungsfehler vorliegt, da irrtümlich falsch bestellt / frei gegeben wurde, liegt auch kein Mangel vor, ergo folgt keine Haftung des GU. Beim Architektenvertrag, der hier ja nicht vorliegt, muss sich der Bauherr Planungsfehler seines Architekten, den er als seinen Erfüllungsgehilfen einsetzt, bei Freigabe zurechnen lassen.
Wie das beim GU läuft, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Da sitzt die Planung ja im anderen Lager, die das als GU ja auch für "1 Stück. funktionierendes Haus" schuldet - aber eben nur "wie bestellt" (Ausnahme: Aufklärungsobliegenheit, s.o. ).

Kurzum:
Prüfen, ob eine Nachbesserung überhaupt noch technisch möglich ist und im Zweifel Geld
in die Hand nehmen für die Nachbesserung. Mit 184 cm Durchgangshöhe wird man nicht froh.
 
R

R.Hotzenplotz

Ich komme gerade von der Baustelle. Es gibt viele Neuigkeiten.

Erstmal wurde die größte Sorge zerstreut, dass man nicht aufrecht hindurch gehen kann. Trotz der geringen Durchgangshöhe des Fensters stößt man durch die Schwelle wirklich nicht oben an ohne zu springen.

Der Mann hier ist noch mal 4-5 cm größer als ich:

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-1.jpg



Die größte Sorge ist somit denke ich zerschlagen.

Aber schön ist trotzdem was Anderes.

So in etwa wird das Ganze dann später aussehen (hier der Hauswirtschaftsraum):

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-2.jpg


oben rechts sieht man eine Markierung, wo die Deckenhöhe sein wird, wenn man zoomt (etwas schwer zu sehen):
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-3.jpg


Und hier noch mal Messungen der Fensterelemente:

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-9.jpg


grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-10.jpg

(die Durchgangshöhe)


Was mich noch gewundert hat; die Brüstungshöhe bei der Ankleide mit dem feststehenden Element liegt lt. Werkplanung bei 12,5cm. Gemessen habe ich im Rohbauzustand 27cm:

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-4.jpg
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-5.jpg


Oberhalb der Schwelle sind dann 201cm bis oben.

Hier noch weitere Fotos der Fenster aus dem Haus.


grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-6.jpg

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-7.jpg

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264304-8.jpg




Tja, was sind die Optionen? Schwierig! Ich sehe bisher nicht, dass entgegen Vertrag und entgegen der anerkannten Regeln der Technik gebaut wird. Daher könnte eine Lösung vermutlich nur so aussehen, dass man eine wirtschaftliche und ablauftechnische Einigung mit dem GU findet. Das ist aber sehr schwierig.

Die nicht gewünschten Terrassentüren sind zwar gängige Standardmaße aber sie sind in VSG Verglasung, mit Maco Tronic, in RC2 und in erhöhtem Schallschutz SK III ausgeführt. Das ist nichts, was der GU einfach beim nächsten Projekt einsetzen kann und auch der Fensterbauer wird sich der Sache nicht annehmen. Natürlich könnte ich anbieten, sie sollen das mit den ganzen Extras einem anderen Bauherren kostenlos on top einbauen und mir nur die entsprechenden Aufpreise für die Extras an den alten Fenstern sowie die Aufpreise für die neuen Fenster in größerer Ausführung zu berechnen, von mir aus auch mit einer großzügig gerechneten Spanne für den ganzen Aufwand. Das Problem wird denke ich sein, die Verwendung der alten Fenster zu regeln. Im ersten Gespräch mit dem GU signalisierte man zwar, das bei Bedarf versuchen zu lösen aber Kosten im fünfstelligen Bereich sollten einkalkuliert werden. Und ob das Sinn macht, das wage ich zu bezweifeln.

Man hat mich auch darauf hingewiesen, dass höhere Elemente dann auch nicht mehr zu den anderen Fensterstürzen passen würden. Im Hauswirtschaftsraum wäre eigentlich der einzige Raum, wo man das unmittelbar wahrnehmen würde weil dort zwei Fenster sind. Selbst im Elternbad, wo zwei Fenster sind, wäre das nicht zwingend stören, da das eine Fenster von einer Innenwand ziemlich verdeckt ist und es keine gemeinsame Blickachse gibt. Man hätte somit auf der Etage zwar unterschiedliche Stürze aber die Rückfront im OG wäre zumindest einheitlich.

Summa summarum denke ich, dass ich das nun so akzeptieren muss. Es wäre ablauftechnisch alles noch möglich zu ändern aber sicherlich nur mit nicht vertretbaren Mehrkosten.
 
O

Otus11

Trotz der geringen Durchgangshöhe des Fensters stößt man durch die Schwelle wirklich nicht oben an ohne zu springen.
Na ja, was soll denn für ein Außenbelag auf die Dachterrasse?

Das wird doch sicher auch um 15-20 cm - analog zur Estrichsimulation innen aus blauem EPS wie auf dem Bild - aufgeständert mit Holz, Fliese auf Lager etc.

Und dann steht man dort auch höher... und rrumms.
 
Zuletzt bearbeitet:
R

R.Hotzenplotz

Noch weitere Bilder von der Baustelle heute.

Wasser auf der Garage. Sollte man da tätig werden?
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-1.jpg


Offenbar ist denen aufgefallen, dass doch mit den Brüstungshöhe was nicht stimmt, wie schon ein paar Mal nachgefragt.
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-2.jpg

Hier übrigens das Foto aus dem Hauswirtschaftsraum mit der Deckenmarkierung. Auf dem Foto eben sieht man die nicht.
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-8.jpg

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-3.jpg

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-4.jpg

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-5.jpg

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-6.jpg

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264311-7.jpg
 
M

matte

Hast du den Bodenaufbau der Dachterrasse?
Da kommt normalerweise noch ordentlich Dämmung (sogar mit Gefälle zum Bodenablauf) darauf, dazu die Abdichtung.Dann noch der Terrassenbelag der dann eben auf Stelzlager gelegt wird, wie Otus schon erwähnte.

von der Schwelle bleibt da dann nicht mehr viel übrig.
Wir haben für unseren Bodenaufbau der Dachterrasse ~27cm benötigt. Bei uns kamen 2cm Starke Terrassenplatten auf Stelzlagern zum Einsatz.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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