R
R.Hotzenplotz
Der Gutachter war heute drei Stunden da. Ich bin jetzt leider sehr im Stress und schreibe erst mal nur das, was mich am krassesten belastet.
Die Terrassentüren haben nur eine Durchgangshöhe von 184cm. Im Ausführungsplan sind die Fenster mit 101x201 eingetragen. Dazu gibt es nun Streit. Der Gutachter sagt, damit muss man von einer Durchgangshöhe von 201cm ausgehen und nicht davon, dass hier noch ein fetter Unterbau kommt, der das Ganze auf 184cm Durchgangshöhe schrumpfen lässt. Ferner gebe es eine DIN Norm, die eine Mindestdurchgangshöhe für Terrassentüren vorschreibt, die 2 Meter beträgt.
Der GU sagt, das sei alles völlig korrekt entsprechend der Werkplanung und entsprechend Vertrag.
Jetzt warte ich wieder einige Tage auf den Gutachterbericht, während die ganzen Fenster heute schon montiert werden.....
Selbst wenn es sich als rechtens herausstellen sollte, ist ja die Frage, wessen Geistes Kind der planende Architekt war, dass er für einen 189cm großen Mann einen Durchgang mit 184cm plant. Das ist doch völlig irre.
Unabhängig davon habe ich dem Gutachter gesagt, ist es schade, dass ihm bei der Prüfung des Vertrags und der damit zusammen hängenden Grundrisse nicht aufgefallen ist, dass wir besser direkt 212 bzw. die nächst höhere DIN Norm geplant hätten.
Sehr übel.
Die Terrassentüren haben nur eine Durchgangshöhe von 184cm. Im Ausführungsplan sind die Fenster mit 101x201 eingetragen. Dazu gibt es nun Streit. Der Gutachter sagt, damit muss man von einer Durchgangshöhe von 201cm ausgehen und nicht davon, dass hier noch ein fetter Unterbau kommt, der das Ganze auf 184cm Durchgangshöhe schrumpfen lässt. Ferner gebe es eine DIN Norm, die eine Mindestdurchgangshöhe für Terrassentüren vorschreibt, die 2 Meter beträgt.
Der GU sagt, das sei alles völlig korrekt entsprechend der Werkplanung und entsprechend Vertrag.
Jetzt warte ich wieder einige Tage auf den Gutachterbericht, während die ganzen Fenster heute schon montiert werden.....
Selbst wenn es sich als rechtens herausstellen sollte, ist ja die Frage, wessen Geistes Kind der planende Architekt war, dass er für einen 189cm großen Mann einen Durchgang mit 184cm plant. Das ist doch völlig irre.
Unabhängig davon habe ich dem Gutachter gesagt, ist es schade, dass ihm bei der Prüfung des Vertrags und der damit zusammen hängenden Grundrisse nicht aufgefallen ist, dass wir besser direkt 212 bzw. die nächst höhere DIN Norm geplant hätten.
Sehr übel.