Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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R

R.Hotzenplotz

Der Gutachter war heute drei Stunden da. Ich bin jetzt leider sehr im Stress und schreibe erst mal nur das, was mich am krassesten belastet.

Die Terrassentüren haben nur eine Durchgangshöhe von 184cm. Im Ausführungsplan sind die Fenster mit 101x201 eingetragen. Dazu gibt es nun Streit. Der Gutachter sagt, damit muss man von einer Durchgangshöhe von 201cm ausgehen und nicht davon, dass hier noch ein fetter Unterbau kommt, der das Ganze auf 184cm Durchgangshöhe schrumpfen lässt. Ferner gebe es eine DIN Norm, die eine Mindestdurchgangshöhe für Terrassentüren vorschreibt, die 2 Meter beträgt.

Der GU sagt, das sei alles völlig korrekt entsprechend der Werkplanung und entsprechend Vertrag.

Jetzt warte ich wieder einige Tage auf den Gutachterbericht, während die ganzen Fenster heute schon montiert werden.....

Selbst wenn es sich als rechtens herausstellen sollte, ist ja die Frage, wessen Geistes Kind der planende Architekt war, dass er für einen 189cm großen Mann einen Durchgang mit 184cm plant. Das ist doch völlig irre.

Unabhängig davon habe ich dem Gutachter gesagt, ist es schade, dass ihm bei der Prüfung des Vertrags und der damit zusammen hängenden Grundrisse nicht aufgefallen ist, dass wir besser direkt 212 bzw. die nächst höhere DIN Norm geplant hätten.

Sehr übel.
 
M

matte

Wenn ich mich recht erinnere, hast du ja noch dazu eine höhere Raumhöhe als 2,50m (Standard), weshalb ich (und Vorlauf. auch andere) dir schon mal empfohlen hatte, höhere Durchgangshöhen zu wählen, um das ganze optisch in Einklang zu bringen.

Nun scheints ja ungewollt in die andere Richtung gegangen zu sein. :O
Wenn ich das richtig verstehe, hast du nun über den Türen nen Sturz von min. 75cm?
Da frage ich mich schon, wo zu Hölle da wenigstens eine am Bau beteiligte Person mit bisschen Hirn war?!?
Das muss (!!!) doch auffallen, sobald man das erste mal im Rohbau steht...

Ist das bei den Fenstern auch so?

In unserer Werkplanung waren die ganzen Brüstungsmaße und auch die Oberkanten der Türen vom Rohboden aus angegeben. Bei den Terrassentüren also eine Höhe von 2,565m. Das ergab bei uns bei einem Bodenaufbau von 16,5cm eine fertige Höhe von 2,40m.
Alles andere als eine solche Angabe ergäbe auch keinen Sinn und würde nur zu Verwirrung und Fehler führen, da hier ja der Rohbauer das Maß braucht und der nur den Rohboden als Bezug zur Verfügung hat.

Auch wenn dir mein Post hier nicht viel hilft, viel Erfolg bei der Sache. Würde mich schwer interessieren, wie das gelöst werden soll, schließlich steht der Rohbau ja soweit, wenn ich mich recht erinnere...
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264122-1.jpg
 
H

haydee

Ohje tut mir wirklich leid. So ein Ärger kann kein Mensch gebrauchen.
Meiner Meinung nach ist das eine faule Ausrede vom GU.
Bin mir nicht sicher ob der GU einfach von der DIN abweichen darf.
Sollte eine Abweichung der DIN möglich sein, muß er dich darauf hinweisen und du müsstest vermutlich genau dafür unterschreiben.

Vielleicht wollte der GU auch nur erreichen, dass du auf der Baustelle sagt, ja dann ist das mein Fehler, Entschuldigung mach weiter.

Warte auf den Bericht. Ansonsten mußt du mit weiteren rechtlichen Schritten drohen.
 
R

R.Hotzenplotz

Wenn ich mich recht erinnere, hast du ja noch dazu eine höhere Raumhöhe als 2,50m (Standard), weshalb ich (und Vorlauf. auch andere) dir schon mal empfohlen hatte, höhere Durchgangshöhen zu wählen, um das ganze optisch in Einklang zu bringen.
Ich meine, die Diskussion ging um die Innentüren. Die stehen nun mit 2,13m in Ausführungsplan, da mir der dahin gehende Tipp auch sehr plausibel erschien. Weiß der liebe Gott, warum wir bei den Terrassentüren nicht dran gedacht haben und es auch dem Sachverständigen nicht aufgefallen ist, der auch viele Korrekturen für die Werkplanung mit auf den Weg gegeben hat.

Ärgerlich. Muss man jetzt sehen.....


Ist das bei den Fenstern auch so?
Wird wohl so sein, dass überall die gleichen Maßstäbe angesetzt wurden. Wir haben aber nicht jedes Fenster angeguckt. Wir waren auch gerade am montieren der Fenster.....


Meiner Meinung nach ist das eine faule Ausrede vom GU.
Bin mir nicht sicher ob der GU einfach von der DIN abweichen darf.
Sollte eine Abweichung der DIN möglich sein, muß er dich darauf hinweisen und du müsstest vermutlich genau dafür unterschreiben.
Ich suche überhaupt erst mal die entsprechende Norm.
 
11ant

11ant

Ich weiß nicht, was da schief gelaufen ist - möglicherweise im Zusammenspiel mit der Reduktion der Geschosshöhen kurz vor der Genehmigung. Mir ist jedenfalls nichts aufgefallen, da in den Schnittzeichnungen die Höhen der Öffnungen nicht vermaßt sind.

Die Öffnungsmaßangaben sind üblich als Rohbaumaße. Leider ist das bei den heutigen fetten Bodenaufbauten eine relativ häufig problematische Fehlerquelle, da Türöffnungen natürlich auch im Rohbau "nach unten offen" hergestellt werden - d.h. es wird nicht bis auf Höhe Fertigboden eine "Brüstung" gemauert, sondern der Bodenaufbau außen mit einer Blende überdeckt.

"1.7.5. Das bodentiefe Fensterelement im Erdgeschoss Baugröße 3510*2260mm wird als Hebeschiebeelement ausgeführt." aus dem Vertragstext weist darauf hin, daß das als lichtes Öffnungsmaß nach Bodenaufbau gemeint sei, die oberen Terrassentüren betreffend habe ich die Angabe zumindest auf die Schnelle nicht entdeckt.
 
M

matte

Ich meine, die Diskussion ging um die Innentüren.
Leider Nein.

Da es mir iwie keine älteren Anhänge mehr anzeigt:

Was habt ihr für eine fertige Raumhöhe?

Ich frage wegen der Fenstergröße.
Du schreibst, dass die Brüstungshöhe nicht mehr stimmt, es mittlerweile 90cm wären.
Ich nehme mal an, DU meinst damit von Fertigfußboden gemessen.
In unseren Plänen wurde die Brüstungshöhe aber in Relation zum Rohboden angegeben, da das Maß ja für den Rohbauer wichtig ist und den das erst mal nicht interessiert, wie hoch der Bodenaufbau ist. Mir ist dabei klar, dass es sich bei deinen Plänen noch um Entwürfe und nicht um Ausführungspläne handelt, trotzdem ein gefährliches Spiel.

Außerdem meine ich mal gelesen zu haben, dass ihr höhere Raumhöhen als 2,50m plant, was ja bei einem Haus dieser Größe auch Sinn ergibt. Da ich nicht weiß, wie hoch, gehe ich jetzt mal von 2,75 aus.
ABER:
Seid ihr euch dessen bewusst, dass ihr zwar die Raumhöhe erhöht habt, die Fenster und Türen aber nicht?!?

Ihr habt laut deinem Büro-Bild überm Fenster nen Sturz von ~49cm(!!!) Höhe. 2,75m - 1,00m Brüstung - 1,26m Fensterhöhe = 0,49m.
Das sieht zum Schluss aus, als hättet ihr die Fenster zu tief gesetzt. Bei den Innentüren das Gleiche Spiel.

Mal abgesehen davon, dass mir selbst die obligatorischen 30cm Stürze nicht gefallen wollen, wäre das für mich ein echtes NoGo...
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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