Grundstückskauf & Maklerverhalten: Ist das normal so?

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Zuletzt aktualisiert 19.02.2025
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Tassimat

Tassimat

Was sind denn eure Ideen dazu?
Mich macht so stutzig, dass es so schnell gehen muss....
Erstmal einfach alles tun was der Makler sagt, solange keine Kosten (Reservierungsgebühren etc.) anfallen.

Wer weiß schon an wieviele Leute dieser Fragebogen gleichzeitig verschickt wurde.
Ist der Andrang tatsächlich so groß werdet ihr aussortiert, wenn ihr nicht mitspielt. (Würde ich als Makler ja auch so machen um die Leute auszusortieren, die sich das dann doch nicht leisten können, aber Wochen brauchen, um das herauszufinden.)
 
Franzbrot

Franzbrot

Ok, dann haben wir ja schon Mal alles richtig gemacht :D
Wir waren hier anfangs wohl zu "schüchtern". Mittlerweile habe ich, zumindest nach außen hin, ne Scheiß-drauf Mentalität entwickelt.

Bzgl. der Bebauung haben wir vom zuständigen Bauamt die Info erhalten, dass § 34 greift. wir uns aber bei Abriss der alten Doppelhaushälfte bzw. Siedlungshälfte "an den vorhandenen Rest in gleicher Form wieder angebaut werden muss, so dass über Form und Größenverhältnisse der Charakter des traufständigen Siedlungshauses erhalten bleibt"
Das muss ich nun erstmal verstehen :D:D
 
11ant

11ant

Auf dem Grundstück steht eine Doppelhaushälfte. Das ist das einzige, was mir noch zusätzlich Bedenken bereitet, da ich nicht weiß, inwiefern man "einfach so" ne Haushälfte abreissen kann. Aber da bin ich noch dabei mich einzulesen.
Sorry, das ist mir vorhin durchgerutscht: zum Thema Doppelhaushälfte gibt es hier m.E. keinen heißeren Lesetip als den Thread von @goalkeeper https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ ...
Bzgl. der Bebauung haben wir vom zuständigen Bauamt die Info erhalten, dass § 34 greift. wir uns aber bei Abriss der alten Doppelhaushälfte bzw. Siedlungshälfte "an den vorhandenen Rest in gleicher Form wieder angebaut werden muss, so dass über Form und Größenverhältnisse der Charakter des traufständigen Siedlungshauses erhalten bleibt"
Das muss ich nun erstmal verstehen
... und dabei kann Dir hier wohl am besten @RomeoZwo helfen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

... und dabei kann Dir hier wohl am besten @RomeoZwo helfen.
Ich? Warum? Mein Denkmal darf ich ja nicht abreißen ...

Ich würde das mal so interpretieren, dass zumindest zur Straßenseite hin das neue Haus die Form der noch vorhandenen Doppelhaushälfte aufnehmen muss. Also Höhe, Dachneigung, etc. Vermutlich auch ungefähr die Breite zur Straße hin. In den Garten würde ich versuchen, dass freier zu interpretieren. Aber da hat der Architekt bestimmt die besseren Ideen.

So als ganz grobes Beispiel ...
grundstueckskauf-maklerverhalten-ist-das-normal-so-512525-1.jpg
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Ob im folgenden Beispiel der Charakter noch erhalten ist ...
(sorry, ich finds hässlich!)
Unbenannt.JPG

Unbenannt2.JPG

Unbenannt3.JPG


Ohne diese übertriebene Gaube (darf man das noch Gaube nennen?) würde es aber vielleicht sogar ein Bild geben.
Und dann würde ich das durchaus als "Charakter erhaltend" interpretieren.
 
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