Also laut Makler hören wir nun als nächstes vom Notar.
...
Ich nehme an, Dir ist bekannt, dass Du den Kaufvertrag vom Notar spätestens 14 Tage vor dem Notartermin zur Ansicht erhalten wirst? Kann sogar sein, dass sie Dir den Entwurf auch schon länger vorher schicken, weil sie noch Infos von Dir benötigen. Das war in unserem Fall so.
Falls Du Einrichtungsgegenstände, Werkzeug o.a. übernimmst, solltest Du eine kleine Liste machen, weil Du auf diese Werte keine Grunderwerbsteuer bezahlen musst. Ich weiß allerdings nicht, ob das die Provision des Maklers schmälert, so dass er sein Veto einlegt.
Wenn Dir beim Notarvertrag etwas unklar ist, frage einfach hier nach. Vielleicht weiß einer der Foristen, ob etwas kritisch ist. Üblicherweise sind das aber Standard-Verträge.