Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass das wirklich so ist. Was für die Grundsteuer gilt, muss doch auch für die Erbschaftssteuer gelten. Ansonsten hätte uns die Steuerberaterin doch damals einen Hinweis geben müssen.
Auch für meinen Betriebsprüfer war klar, dass das mein Haus ist, als er mich fragte, ob ich Teile davon ins Betriebsvermögen genommen habe. Was ich übrigens nicht getan habe, um später bei einem Verkauf nicht noch Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Was wäre denn Eure Meinung, wie jetzt zu verfahren wäre? Ich wünsche meinen Eltern echt ein langes Leben, aber ob sie noch zehn Jahre durchhalten, das ist durchaus fraglich.
Soll ich dazu einfach mal beim Finanzamt nachfragen?
Matthias