So, hab gestern bei einem Glas Wein, deinen Fall mal mit dem Notar in der Familie erörtert.
(Da ich KEIN Jurist bin und Infos evtl. auch nicht vollständig wiedergeben kann ist das hier KEINE Rechtsberatung)
1) Nießbrauchsrechte auf Häuser ohne Grundstück sind sehr schwierig - weil im Falle eine Vermietung du einen Teil (wie hoch, wie gehen Wertsteigerungen ein) der Miete an den Grundstückseigentümer abtreten müsstest.
2) Ein Wohnrecht für dich ginge wohl, man könnte vertraglich regeln welchen Teil des Grundstücks du nutzen darfst und, dass das Wohnrecht auch im Falle des "nicht bewohnens" bestehen bleibt (du kannst also ausziehen und das Haus steht dann leer, kann nicht anderweitig genutzt werden).
3) Im Erbfall würde der Hauswert von der Erbmasse abgezogen, wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass du das Haus bezahlt hast. Aber es würde immer nur der wirtschaftliche Zeitwert des Hauses abgezogen ( -2% pro Jahr). D.h. wenn du 20 Jahre nach dem Hausbau erben würdest, würden dir 60% deiner damaligen Baukosten von der Erbmasse abgezogen. In einer Zeit mit steigenden Immobilienpreisen also eher nachteilig für dich.
Sinnvoll wäre, jetzt teilen und dir deinen Teil von den Eltern schenken lassen. Der Hauswert wird dann auch, wie im Erbfall zum Zeitwert abgezogen. Kostet ein paar T€ aber es sind dann klare Verhältnisse.
Bei der Neuvermessung kannst du ja vielleicht sogar erreichen, dass das angrenzende Grundstück (welches wohl die Gemeinde haben will) mit den anderen Grundstücken vereint wird (Sprich aus 2 mach 2 mit anderen Abmessungen).