Wir werden wohl einfach mal einen Brief an das Finanzamt schreiben und fragen, wie die das im Erbfall zu behandeln gedenken. Vielleicht sehen die das so wie wir, dass das Haus steuerlich mir zuzurechnen ist, und daher für das Haus keine Erbschaftssteuer anfällt. Das wäre das einzige Problem, was ich sehe.
Und was das hintere Grundstück angeht: Früher hatten wir das Grundstück gepachtet und vor etwa 25 Jahren gekauft. Dabei hat das Bezirksamt die Ausübung seines Vorkaufsrechts schlichtweg verpennt, worüber man sich dort im Nachhinein extrem geärgert hat. Daher gehe ich davon aus, dass denen das nicht noch mal passiert. Und wenn irgendwann jemand das vordere Grundstück kauft, in dem Wissen, im hinteren Teil noch ein Haus bauen zu können, dann will er natürlich das hintere Grundstück als Garten nutzen. Wenn ihm das dann vor der Nase weggeschnappt wird, und dann drei Meter vom Haus entfernt eine öffentliche Grünanlage beginnt, dann müsste ich wohl nur noch hoffen, dass derjenige mich nicht findet und mich nirgendwo wiedererkennt...