T
taxpayer
Hallo Bauexperte,
Danke für den Link, das hatte ich auch bereits gesehen. Aber das heißt doch nicht, das auch die Bauanträge bis 31.03. noch nach alter Energieeinsparverordnung erfolgen können, sondern da gilt dann der 31.12. als Stichtag. KfW-Förderung und Gültigkeit der neuen Energieeinsparverordnung haben doch nur bedingt was mit einander Zutun.
Gruß
Tax
Danke für den Link, das hatte ich auch bereits gesehen. Aber das heißt doch nicht, das auch die Bauanträge bis 31.03. noch nach alter Energieeinsparverordnung erfolgen können, sondern da gilt dann der 31.12. als Stichtag. KfW-Förderung und Gültigkeit der neuen Energieeinsparverordnung haben doch nur bedingt was mit einander Zutun.
Gruß
Tax