C
cumpa
Hallo an alle.
Habe genau dasselbe "Problem".
Ich habe schriftlich bei KfW angefragt und diese Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass wir diese erst heute beantworten.
Die Produktverbesserungen gelten für die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus und für die Anträge, die ab dem 01.04.2016 bei uns eingehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Antragseingangs in der KfW.
Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Vorhabensbeginn ist beim Neubau der "erste Spatenstich".
Unter folgenden Bedingungen ist in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner eine nachträgliche Antragstellung zu den Bedingungen ab dem 01.04.2016 möglich:
- Sie haben mit dem Finanzierungspartner vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung der Förderdarlehen geführt,
- dieses Gespräch wurde bei dem Finanzierungspartner aktenkundig gemacht,
- der Kreditantrag geht innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorhabensbeginn bei der KfW ein.
Wenn die 3-Monatsfrist überschritten wird, kann eine Antragstellung noch erfolgen, wenn das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50 % realisiert ist.
Freundliche Grüße
KfW
Ira S..................... Katharina B.......
Beraterin Infocenter Beraterin Infocenter
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Servicerufnummer: 0800 539 9002 (kostenfrei)
Fax: +49 228 831-9500
[E-Mail]Infocenter@kfw.de[/E-Mail]
auf Wunsch nenne ich die Nachnamen der Damen die im Schriftverkehr mir geantwortet haben
Habe genau dasselbe "Problem".
Ich habe schriftlich bei KfW angefragt und diese Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass wir diese erst heute beantworten.
Die Produktverbesserungen gelten für die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus und für die Anträge, die ab dem 01.04.2016 bei uns eingehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Antragseingangs in der KfW.
Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Vorhabensbeginn ist beim Neubau der "erste Spatenstich".
Unter folgenden Bedingungen ist in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner eine nachträgliche Antragstellung zu den Bedingungen ab dem 01.04.2016 möglich:
- Sie haben mit dem Finanzierungspartner vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung der Förderdarlehen geführt,
- dieses Gespräch wurde bei dem Finanzierungspartner aktenkundig gemacht,
- der Kreditantrag geht innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorhabensbeginn bei der KfW ein.
Wenn die 3-Monatsfrist überschritten wird, kann eine Antragstellung noch erfolgen, wenn das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50 % realisiert ist.
Freundliche Grüße
KfW
Ira S..................... Katharina B.......
Beraterin Infocenter Beraterin Infocenter
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Servicerufnummer: 0800 539 9002 (kostenfrei)
Fax: +49 228 831-9500
[E-Mail]Infocenter@kfw.de[/E-Mail]
auf Wunsch nenne ich die Nachnamen der Damen die im Schriftverkehr mir geantwortet haben