Hausbau 2016 - Welche und wann die nächsten Schritte treffen?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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C

cumpa

Hallo an alle.

Habe genau dasselbe "Problem".
Ich habe schriftlich bei KfW angefragt und diese Antwort bekommen:


Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass wir diese erst heute beantworten.

Die Produktverbesserungen gelten für die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus und für die Anträge, die ab dem 01.04.2016 bei uns eingehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Antragseingangs in der KfW.

Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Vorhabensbeginn ist beim Neubau der "erste Spatenstich".

Unter folgenden Bedingungen ist in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner eine nachträgliche Antragstellung zu den Bedingungen ab dem 01.04.2016 möglich:
- Sie haben mit dem Finanzierungspartner vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung der Förderdarlehen geführt,
- dieses Gespräch wurde bei dem Finanzierungspartner aktenkundig gemacht,
- der Kreditantrag geht innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorhabensbeginn bei der KfW ein.

Wenn die 3-Monatsfrist überschritten wird, kann eine Antragstellung noch erfolgen, wenn das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50 % realisiert ist.

Freundliche Grüße
KfW

Ira S..................... Katharina B.......
Beraterin Infocenter Beraterin Infocenter

KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn

Servicerufnummer: 0800 539 9002 (kostenfrei)
Fax: +49 228 831-9500
[E-Mail]Infocenter@kfw.de[/E-Mail]

auf Wunsch nenne ich die Nachnamen der Damen die im Schriftverkehr mir geantwortet haben
 
G

Genius

2 Fertighausanbieter bestätigten nun die Version mit KFW Antrag dieses Jahr stellen und Bauantrag erst Anfang 2016. Würde das auch schriftlich von den Anbietern bekommen (O...al & Ha... H..s)

Gruß
Genius
 
F

Fenix2k

2 Fertighausanbieter bestätigten nun die Version mit KFW Antrag dieses Jahr stellen und Bauantrag erst Anfang 2016. Würde das auch schriftlich von den Anbietern bekommen (O...al & Ha... H..s)

Gruß
Genius
Ich verlasse mich da eher auf die Angaben der KfW. Aber noch mal: es muss doch von der KfW ein offizielles Dokument geben, wo der Sachverhalt juristisch eindeutig dargestellt wird. Ich werde das mal anfragen.
 
F

Fenix2k

Vermutlich wird oftmals die neue Energieeinsparverordnung 2016 mit der KfW Förderung durcheinander gebracht.
Ich habe es so verstanden:
Wer nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung 2014 bauen will, muss den Bauantrag in 2015 eingereicht haben. Bauanträge ab 1.1.2016 müssen die Energieeinsparverordnung 2016 erfüllen.

Das ganze hat nichts mit der kfw-Förderung zu tun! Aber wer bis 31.03.2016 die KfW Förderung beantragt, kann die aktuell gültigen Konditionen nutzen. Ob ein kfw70-Haus noch die Energieeinsparverordnung 2016 erfüllt, weiß ich nicht. Wer kann hier aufklären?

Bitte korrigiert mich wenn ich es falsch verstanden habe
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

ihr habt doch alle Angaben ?! 2x sogar schriftlich von der KfW. Dazu das Wissen, dass sich die Energieeinsparverordnung zum 01.01.2016 ändert.

Bedeutet, wer Fördermittel für ein KfW 70 Effizienzhaus beantragen möchte, muss den Bauantrag bis zum 31.12.2015 eingereicht haben ( ihr solltet natürlich nicht bis Ende Dezember warten. Zwischen den Jahren wird im Bauamt nicht wirklich gearbeitet). Den Antrag zur KfW könnt ihr dagegen bis 31.03.2016 stellen, aber vor dem 1. Spatenstich. Ausnahmen sind in beiden Mails der KfW beschrieben.

Was also fehlt denn noch?


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
jaeger

jaeger

Naja davon abgesehen ist die KfW-Förderung bei den niedrigen Zinsen doch sowieso nicht lukrativ und kostet dank Energieberater usw. vermutlich mehr als es bringt, selbst bei KfW 55 oder gar Kfw 40.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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