Hausbau 2016 - Welche und wann die nächsten Schritte treffen?

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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B

Bauexperte

Ich habe nun die Info durch die KFW bekommen, dass nur der KFW 70 Antrag dieses Jahr noch eingehen muss. Der Bauantrag ist unabhängig und kann auch noch im Januar gestellt werden (Planung beruht auf das Referenzgebäude der Energieeinsparverordnung 2014).

Ich glaube fast, dass die Mitarbeiter der KFW Bank mit dem Thema überfordert sind......
Entweder die/der Auskunft erteilende hat wirklich geschlafen oder Deine Frage war mißverständlich gestellt ...?

Die Energieeinsparverordnung 2016 gilt ab 01. Januar 16; Anträge für Kfw 70 (Energieeinsparverordnung 2014) können noch bis 31.03.16 bei der KfW gestellt werden ... wenn und insofern ... (siehe post '27 vom User Fenix) und der Bauantrag noch dieses Jahr gestellt wird.

Ein, nach dem 31.12.2015 gestellter Bauantrag bezieht sich immer auf die, dann geltende, Energieeinsparverordnung !

Vlt. meinte die/der Sachbearbeiterin eher, daß es gleich ist, wann Du - nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung - mit dem Bau beginnst?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
G

Genius

Ich habe diese Angabe:

vielen Dank für Ihre Nachfrage

Gerne bestätigen wir Ihnen, dass eine Förderung für das KfW- Effizienzhaus 70 noch bis zum 31.03.2016 beantragt werden kann.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Baubeginn (1. Spatenstich) bei Ihrem Finanzierungspartner stellen und die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31.03.2016 bei uns eingehen. Der Bauantrag ist für die KfW-Förderung nicht relevant.

Freundliche Grüße
KfW

Katharina B. Carsten T.
Beraterin Infocenter Berater Infocenter

KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
 
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G

Genius

Und diese:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass wir diese erst heute beantworten.

Für Ihr Bauvorhaben ist Basis für die Berechnung das Datum des Bauantrags. Maßgeblich für unsere Förderbedingungen ist das Datum des Antragseingangs in der KfW.
Wann Ihr Bauantrag gestellt wird, ist daher für die Beantragung der KfW-Mittel nicht relevant.

Fragen zum Bauantrag und zu den Berechnungen klären Sie bitte dem Sachverständigen und dem Bauamt.

Um die Förderung für das "KfW-Effizienzhaus 70" im Produkt "Energieeffizient Bauen" (153) zu erhalten ist es wichtig, dass Sie den Antrag vor dem 1. Spatenstich bei Ihrem Finanzierungspartner stellen und die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31.03.2016 bei uns eingehen. Bitte reichen Sie zusätzlich die Online-Bestätigung, ausgefüllt vom Sachverständigen und unterzeichnet von Ihnen, ein.

Das Berechnungsverfahren für ein KfW-Effizienzhaus, welches auf einem sogenannten "Referenzgebäudeverfahren" basiert, verändert sich nicht. Das bedeutet, ein Gebäude, welches heute nach KfW-Effizienzhausstandard 55 oder 40 gebaut wird, erfüllt auch nach 2016 immer noch die Anforderungen an ein solches Effizienzhaus. Die Produktverbesserungen gelten für die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus und für alle Anträge, die ab dem 01.04.2016 bei uns eingehen.

Die Tilgungszuschusshöhe und Konditionen werden kurz vor Produktstart bekannt gegeben.
Informationen finden Sie dann unter kfw.de unter Konditionen.

Freundliche Grüße
KfW
 
B

Bauexperte

Meine erste Angabe habe ich dann mündlich über das Telefon bekommen.....
Beide e-Mails bestätigen das post des Users fenix.

In der Antwort der KfW steht nicht, daß Du den Bauantrag - sofern Du noch nach aktueller Energieeinsparverordnung bauen willst - erst im Januar einreichen kannst. Lediglich, daß Bauantrag und Beantragung von Fördergeldern zwei Paar Schuh, unabhängig voneinander zu beantragen sind. Das ist ja auch richtig

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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