B
Bauexperte
Entweder die/der Auskunft erteilende hat wirklich geschlafen oder Deine Frage war mißverständlich gestellt ...?Ich habe nun die Info durch die KFW bekommen, dass nur der KFW 70 Antrag dieses Jahr noch eingehen muss. Der Bauantrag ist unabhängig und kann auch noch im Januar gestellt werden (Planung beruht auf das Referenzgebäude der Energieeinsparverordnung 2014).
Ich glaube fast, dass die Mitarbeiter der KFW Bank mit dem Thema überfordert sind......
Die Energieeinsparverordnung 2016 gilt ab 01. Januar 16; Anträge für Kfw 70 (Energieeinsparverordnung 2014) können noch bis 31.03.16 bei der KfW gestellt werden ... wenn und insofern ... (siehe post '27 vom User Fenix) und der Bauantrag noch dieses Jahr gestellt wird.
Ein, nach dem 31.12.2015 gestellter Bauantrag bezieht sich immer auf die, dann geltende, Energieeinsparverordnung !
Vlt. meinte die/der Sachbearbeiterin eher, daß es gleich ist, wann Du - nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung - mit dem Bau beginnst?
Liebe Grüsse, Bauexperte