Hausbau 2016 - Welche und wann die nächsten Schritte treffen?

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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B

Bauexperte

Wie lange dauert es idR bis der Bauantrag komplett genehmigt ist?
Da ich nicht weiß, wo Du bauen möchtest, antworte ich für NRW:

Beim vereinfachten genehmigungsverfahren zwischen 4 und 6 Wochen, beim regulären Bauantragsverfahren bis zu 3 Monaten. In Fällen der §§ 34 und 36 oder auch landwirtschaftlicher Altenteile auch gerne länger; hängt aber nicht selten am Sachbearbeiter im Amt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

cumpa

Oups --- ich sollte nicht unter Zeitdruck antworten.

Die Energieeinsparverordnung 2014 verschärft sich zum 01.01.2016 und heißt dann Energieeinsparverordnung 2016; die aktuelle Förderung der KfW läuft jedoch erst zum 31.03.2016 aus. Ab 01.04.2016 gelten neue Fördermaßnahmen und KfW 70 gibt es dann nicht mehr, bzw. ist Energieeinsparverordnung Standard.

Wer nach gültiger Energieeinsparverordnung 2014 bauen möchte, muß seinen Bauantrag bis Ende Dezember 2015 eingereicht haben; besser früher, denn ich denke, daß der Eingangsstempel zählt.

Wer ein KfW 55 Effizienzhaus bauen, aber die neuen Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen möchte, muß bis Anfang April 2016 warten.

Sorry an Alle für die Verwirrung ops:

Liebe Grüsse, Bauexperte
Hallo Bauexperte.....Durch einen Anruf heute bei der KFW konnte ich einiges in Erfahrung bringen.

Was die Antragstellung zur Förderung des KFW-Darlehens betrifft habe ich mir heute zum 2. mal bestätigen lassen, daß es reicht ein Finanzierungsgespräch sich schriftlich bestätigen zu lassen (bei der Bank) wo heraus geht dass man KFW-Fördermittel in Anspruch nehmen will.
Allerdings muss dann die Antragstellung spätestens 3 Monate später erfolgen. In der Zeit darf man sogar anfangen zu bauen.
Aber man darf nicht mehr als 50% des Baus zum Zeitpunkt der Antragstellung vollendetet haben.
Somit werden wir dieses Finanzierungsgespräch erst Anfang Januar führen um dann 3 Monate später im Genuss der höheren Förderung zum kommen ( 100.000 statt 50.000€).
Lasse mir das aber noch schriftlich bestätigen.
Lg Cumpa
 
wpic

wpic

Die verschärfte Form der Energieeinsparverordnung gilt ab dem 01.01.2016: die Anforderungen an den Dämmwert der Bauteile wird um 20% erhöht, die an den Primärenergieverbrauch um 25%. Es wird damit faktisch unmöglich, ein Gebäude mit einer monolithischen Wandkonstruktion zu planen (Porenbeton, Hochlochziegel, Klimaleichtblock) ohne zusätzliches WDVS, was die Kosten enorm in die Höhe treibt. Die Gas-Brennwerttherme ohne zusätzliche regenerative Energieerzeuger, bisher über Ersatzmaßnahmen in Form einer zusätzlich um 15% verbesserten Gebäudedämmung, ist damit vorerst auch nicht mehr möglich. Die Kosten für die Haustechnik steigen somit ebenfalls.

Es macht also durchaus Sinn, noch in diesem Jahr den BA zu stellen bzw. mt dem Bau zu beginnen (Eingangsstempel Bauantrag oder Baubeginnanzeige für genehmigungsfreie BV). Wenn Du allerdings bisher keine Vorplanungen betrieben hast bzw. bisher noch keinen Architekten kontaktiert hast, wird das sehr knapp werden. Vorentwurf/Entwurf bis zur Bauantragsreife brauchen Zeit, abhängig von der Komplexität des BV, die wiederum z.B. u. a. von der Grundstückssituation und den damit verbunden Bau- und planungsrechtlichen Anforderungen bestimmt wird. Gibt es einen Bebauungsplan oder gilt §34 Baugesetzbuch ? Muß vor dem dem BA noch eine Bauvoranfrage gestellt werden? Dann ist der 01.01.2016 nicht mehr realistisch.

Diese Randbedingungen solltest Du in einem Erstkontakt mit einem Architekten Deines Vertrauens besprechen. Das geht i. d. R. auch kostenfrei. Es muß auch nicht zwangsweise der einzige Architekt sein, der zufällig am Bauort sein Büro hat. Entscheidend ist das persönliche Verhältnis zueinander und die stilistische Übereinstimmung.

Eie Finanzierung kann realistisch erst diskutiert werden, wenn es eine Vorplanung/einen Vorentwurf mit anschließender Kostenschätzung des Architekten gibt. Das werden auch die Banken/Kreditgeber so handhaben wollen. Eine Finanzierung ohne diese Vorplanungen abzuschließen, ist heikel, da Du den Rahmen für das BV damit verbindlich festgesetzt hast, bevor geklärt wurde, welche Kosten tatsächlich entstehen werden. Eine Nachfinanzierung ist ggf. teurer oder nicht möglich oder der Kreditrahmen ist zu hoch angesetzt: wenn der Verwendungsnachweis erbracht werden muß (KfW-Kredit), kann auch das problematisch werden.

Also: in Ruhe überlegen. Beim Bauen und Sanieren verbieten sich Eile und spontane Entscheidungen. Dafür ist die Materie zu komplex + zu teuer.
 
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B

Bauexperte

Basti2709

Basti2709

Vielleicht habt ihr auch Glück und die Verschärfung der Energieeinsparverordnung in 2016 wird für ein paar Jahre ausgesetzt...habe jetzt schon mehrere Berichte darüber gelesen...aber ob es dann wirklich so kommt...
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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