Hausbau 2016 - Welche und wann die nächsten Schritte treffen?

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Zuletzt aktualisiert 07.02.2025
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F

Fenix2k

Hallo zusammen,

Da wir vor der selben Frage stehen und ich eine schriftliche Antwort der KfW erhalten habe, teile ich diese gern mit euch:

Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Förderbedingungen im Produkt "Energieeffizient Bauen".
Wenn Sie als Bauherr ein KfW-Effizienzhauses 70 errichten möchten, können Sie sich die aktuellen Produktbedingungen und Konditionen sichern. Ab dem 01.04.2016 fördern wir den Neubau eines KfW-Effizienzhauses 70 nicht mehr.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Baubeginn (1. Spatenstich) bei Ihrem Finanzierungspartner stellen und die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31.03.2016 bei uns eingehen. Das Datum des Bauantrages ist für uns nicht relevant. Maßgeblich für eine Förderung ist die Anzahl der in der Baugenehmigung/Bauanzeige bestätigten Wohneinheiten.
Die Förderung wird zum 01.04.2016 neu aufgestellt: Ab diesem Zeitpunkt finanzieren wir dann KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus.
Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 01.04.2016 bei uns eingehen.
Ab dem 1.1.2016 gemäß Energieeinsparverordnung 2014 steigen die Anforderungen an Neubauten um 25 %. Das Berechnungsverfahren für ein KfW-Effizienzhaus, welches auf einem sogenannten "Referenzgebäudeverfahren" basiert, verändert sich nicht.
Das bedeutet, ein Gebäude, welches heute nach KfW-Effizienzhausstandard 55 oder 40 gebaut oder saniert wird, erfüllt auch nach 2016 immer noch die Anforderungen an ein solches Effizienzhaus. Eine neue Berechnung ist daher für das von Ihnen geplante Wohngebäude nicht erforderlich.
Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Vorhabensbeginn ist beim Neubau der "erste Spatenstich", beim Erwerb der Abschluss des Kaufvertrages.
Unter folgenden Bedingungen ist in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner eine nachträgliche Antragstellung möglich:
- Sie haben mit dem Finanzierungspartner vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung der Förderdarlehen geführt,
- dieses Gespräch wurde bei dem Finanzierungspartner aktenkundig gemacht,
- der Kreditantrag geht innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorhabensbeginn bei der KfW ein.
Wenn die 3-Monatsfrist überschritten und das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50 % realisiert ist, kann eine Antragstellung noch erfolgen.
Freundliche Grüße
KfW
 
B

Bauexperte

@Fenix

Danke für die Klarstellung!

Somit sollten sich die Anforderungen Kfw 70 & Energieeinsparverordnung 16 Jedermann erschließen


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
G

Genius

Hallo zusammen,

Ich habe nun die Info durch die KFW bekommen, dass nur der KFW 70 Antrag dieses Jahr noch eingehen muss. Der Bauantrag ist unabhängig und kann auch noch im Januar gestellt werden (Planung beruht auf das Referenzgebäude der Energieeinsparverordnung 2014).

Ich glaube fast, dass die Mitarbeiter der KFW Bank mit dem Thema überfordert sind......
 
F

Fenix2k

Hallo zusammen,

Ich habe nun die Info durch die KFW bekommen, dass nur der KFW 70 Antrag dieses Jahr noch eingehen muss. Der Bauantrag ist unabhängig und kann auch noch im Januar gestellt werden (Planung beruht auf das Referenzgebäude der Energieeinsparverordnung 2014).

Ich glaube fast, dass die Mitarbeiter der KFW Bank mit dem Thema überfordert sind......
Hast du das schriftlich? Das widerspricht ja meiner schriftlichen Info der KfW. Es muss dazu doch irgendwo ein offizielles Dokument der KfW geben woraus diese Fristen eindeutig hervorgehen. Ich werd da noch mal nachhaken..
 
Zuletzt aktualisiert 07.02.2025
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