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Bieber0815
Ja, im Allgemeinen stimmt das, es ist wohl eher eine Steuergutschrift. Nur bei Hartz-4-Empfängern und in der Prozesskostenhilfe -- also für Hausbauer, die ja eher wohlhabend sind, irrelevant -- ist Kindergeld Einkommen.Kindergeld ist kein Einkommen.
Trotzdem hat unsere Bank das Kindergeld unter den Einkünften berücksichtigt. Warum auch nicht, fließt es doch noch einen ganz erheblichen Teil der rechnerischen Darlehenslaufzeit ... Anders würde ich das sehen, wenn zum Antragszeitpunkt die Kinder schon "alt" sind und nur noch wenige Jahre Anspruch auf Kindergeld besteht. Unter dieser Voraussetzung ist es für mich auf jeden Fall zu berücksichtigen.