Hausfinanzierung mit Zinsdarlehen und Riester oder ohne Riester

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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N

Numborner

Ich möchte mich nicht zuweit aus dem Fenster lehnen, also es ist jeder herzlich eingeladen mich zu korrigieren. Aber mein Verständnis:
Förderung in Jahr 1: 1000€
30 Jahre zum Renteneintritt, jährlich mit 2% verzinst auf dem Förderkonto macht nach 30 Jahren 1800€.
Steuersatz in Jahr 1, weil Vollzeit: vllt. 30%? = 1000*0.3 = 300€ Steuern
Steuersatz in 30 Jahre, weil Rentner, vllt. 20%? = 1800*0.2 = 360€ Steuern

Entsprechend kann es passieren, dass trotz der niedrigeren Besteuerung im Alter eventuell sogar MEHR Steuern zu zahlen sind, als vorher.

Gut, wie du sagst unterm Strich bleibt natürlich ein positiver Beitrag bei der Förderung.
Aber sie ist bei weitem nicht so hoch, wie suggeriert wird, was dann in der Kombination mit den sehr viel teureren Konditionen und den Abschlusskosten zu einem realen Verlust führt.
Hallo,
ich dachte in den 30 Jahren zahlt man keine Steuern auf die Zulagen
(wären ja aktuell 650€ pro Jahr) und es wird erst im Rentenalter nachversteuert mit dem jeweiligen Steuersatz.

Stimmt es denn das man nur 18 Jahre nachversteuern muss?
 
S

Stefan001

Es ist richtig, dass du auf die Zulagen keine Steuern zahlst bis zur Rente. Die Zulagen werden aber auf einem Konto fiktiv gesammelt, und werden jedes Jahr mit 2% verzinst! Der Kontostand, den du dann mit Renteneintritt hast, musst du dann aber versteuern. Siehe folgendes Zitat von finanztip:

"Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf dem alle jährlich geförderten Tilgungen und Zulagen vermerkt werden, maximal 2.100 Euro im Jahr. Diese Leistungen werden bis zu Ihrem Rentenbeginn rechnerisch mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Das ist eine Vergütung dafür, dass Sie die geförderte Immobilie bereits selbst nutzen und von ihrer Wertsteigerung profitieren. Bei Renteneintritt müssen Sie dann das angesammelte Guthaben versteuern. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie bezahlen Ihre Steuerschuld komplett bei Renteneintritt und erhalten einen Nachlass von 30 Prozent.
  • Sie versteuern bis zu Ihrem 85. Lebensjahr jedes Jahr einen Teil des Wohnförderkontos. Wenn Sie mit 67 Jahren in Rente gehen, müssen Sie also jährlich ein Achtzehntel des Wohnförderkontos versteuern."
 
N

Numborner

Hallo,
in der Tabelle steht ja auch ein Steuervorteil von 21900€, wo kommt der denn her und wie kann man dies berechnen
 
J

Joedreck

Für solche Konstrukte empfehle ich zu 100% einen findigen Honorarberater, der dir das ganz genau aufschlüsselt, ausrechnen und darstellt. Sofern er ausschließlich auf honorarbasis arbeitet, kannst du dir relativ sicher sein, dass er nur für dich und nicht für die Provision arbeitet.
 
A

Altai

Aber wo ist eigentlich der "Riesterhaken"
Man kann ja eigentlich nicht mehr versteuern als man eingezahlt hat und ein positives Ergebnis bleibe doch immer.
Das kommt darauf an, wieviel sich dein Anbieter "einsteckt". Siehe meinen ersten Beitrag. Die ZfA hat auf mein Wohnförderkonto 24k€ gutgeschrieben, die werden mit 2% verzinst und ich muss sie ab Renteneintritt versteuern.
Bekommen habe ich 14k€. Die Differenz? 10k€!!! Scheint sich mein Anbieter eingesteckt zu haben. Es ist ganz frisch, deshalb konnte ich das noch nicht klären.

So eine Summe habe ich insgesamt an Zulagen ganz sicher nicht bekommen. Im Moment vermute ich, die ganze Riester-Geschichte wird am Ende ein Zuschussgeschäft und zwar deftig. Ich hätte mehr rausbekommen, wenn ich einfach die Beiträge auf ein Konto gelegt hätte und fertig. Und ich wäre nicht auf Gedeih und Verderb an meine Immobilie gebunden.
 
H

HilfeHilfe

wir haben meinen riester auch platt gemacht weil ich keinerlei zuschüssen mehr bekomme für die kinder , verdiene zu viel.

war mir alles zu blöd und das konstrukt zu teuer

frech fand ich auch das meine frau die die kinder hat und die zulage kriegt der anbieter sich auf die Kindzulage auch eine provision genehmigt ! er hat ja die kid nicht gezeugt, zumindest wusste ich nix von^^ Aber Vertrag wird mehr eingezahlt also partizipiert er selbstverständlich davon
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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