Zeige den Plan doch bitte noch einmal genordet und mit Hinweis, welches das begehrte Grundstück ist.
"Oben ist Norden". Habe leider nichts anderes aus dem GEOPORTAL
Ohne Vorgaben aus dem Bebauungsplan und Höhen kann man hier nicht weiter helfen.
Nach Deinen Angaben sind das 13% Gefälle zur Strasse.
Der Bebauungsplan sagt: EG darf max 50 cm über der Straße liegen. Das finden wir sehr wenig, oder?
Und ich bin normalerweise jemand, der gern hilft. Aber wenn man beim Helfen die Hände gebunden bekommt, dann geht man lieber zum nächsten Patienten weiter - der zwar weniger stark blutet, aber dafür besser mitwirkt. Daß die von den Fragestellern hingeworfenen Bröckchen eben leider nur vermeintlich klar und aussagekräftig sind, kommt bei Laien regelmäßig vor - dann geht man flink andere Quellen herbeiziehen, um die Grundlagenlücken aufzufüllen. Mit geschwärzten Anhaltspunkten kann das nicht gelingen. Einzig die Tannenstraße hast Du erkennbar gelassen - aber davon gibt es hunderte, die werde ich auf garkeinen Fall durchsuchen. Insofern ist jeder TE auch seines Peches Schmied ;-)
Du sagst Bröckchen, für mich war es halt klar. Kenne mich nicht so aus, welche Angaben gebraucht werden. Dachte, es war klar?
@11ant ich verstehe das auch nicht. Warum denkt der TE das Er mit so wenig Informationen wie möglich die besten Ergebnisse erzielt. Bei dem kleinen Grundstück und am Hang ist es ja noch besonders schwierig. :rolleyes:
Das wird wohl auf ein UG und OG hinauslaufen.
Für mich war das halt klar. Wusste nicht, was man sonst so braucht?
Warum versteht ihr das nicht? Vielleicht macht er heute was tolles bei dem Sommerwetter … er ist seit gestern nicht mehr hier gewesen und hat sehr wahrscheinlich noch gar nicht die Nachfragen gelesen (anders würde ich auch „schimpfen“, wäre er seitdem schon 3-5 mal wieder online)
Ja, wir hatten einen kleinen Famlien Zwischenfall am Wochenende. Deswegen war ich auch nicht mehr online.
Vielen Dank aber an alles schon mal für die Hilfe.
Heute Morgen kam vom Bauträger die Idee, sich "halb" in den Hang einzugraben. Also eine Seite freizulegen für die Fenster und auf die andere Ecke eine Garage.