Ich habe das Video nochmal auf YouTube aufgerufen, darunter gibt es auch einen Kommentar bzw. eine Frage, der auch vom BMWK beantwortet wird. Zitat aus der Antwort:
"Die Sanierungsförderung für die Maßnahmen EH Denkmal, 100, 85, 70, 55, 40 bleibt nach Wiederanlaufen der Sanierungsförderung bestehen. Wir sind dazu in engem Austausch mit der KfW und wollen zeitnah eine Beantragung ermöglichen."
Nur zur Info für Leute, die noch in diesem Jahr nach einer im Zitat genannten Maßnahme sanieren wollen.