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HGZT2025
Hallo zusammen,
wir haben in Fulda (Hessen) unsere Doppelhaushälfte an eine bereits bestehende, schon fertig gestellte Doppelhaushälfte angebaut. Wir stehen gerade beim Rohbau und in 3 Wochen sollen die Fenster kommen. Bisher war unser Grundstück unbebaut.
Jetzt hat uns unser bald-Nachbar angesprochen, dass er jetzt gerne zwischen den Doppelhaushälfte ein Zaun machen möchte und schon mit dem örtlichen Garten-Landschaftsbauer gesprochen hat. Er beabsichtigt sein ganzes Grundstück einzuzäunen und möchte jetzt auch zeitnah damit anfangen, damit im Sommer der Garten genutzt werden kann.
Jetzt hat er mich angesprochen und sagte, es sei üblich, dass Doppelhaushälfte Nachbarn sich den Zaun in der Mitte finanziellen teilen und möchte mit mir und seinem Gala-Bauer ein gemeinsames Gespräch führen zwecks Art und Ausführung des Zaunes. Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass er etwas anderes in der Mitte möchte, als das was er für den Rest seines Grundstücks wählt.
Ehrlich gesat fühle ich mich Überrumpelt. Ich stecke im Rohbau und Gartenplanung ist noch ziemlich weit weg entfernt. Ehrlicherweise habe ich dafür auch weder die Zeitlichen noch finanziellen kapazitäten mich jetzt auch noch um die Gartenplanung zu kümmern. Man muss beachten, dass sein Haus etwas erhöht ist als unsers, sodass Terrasse/Niveau des Gartens miteinspielen.
In Hessen gibt es wohl eine Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn...
"
Nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen der Eigentümerin oder des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze zum Nachbargrundstück nicht mit einem Gebäude besetzt ist. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer beider Grundstücke gegen seitig verpflichtet, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken (§ 14 HNRG)"
Jetzt ist es aber so, dass wir gar keinen Zaun möchten, und wenn, dann eher eine Hecke oder ähnliches, aber kein üblicher Zaun (was in Hessen ebenfalls ein Einfriedung möglich ist). Ebenso frage ich mich, ob der Nachbar uns so die Pistole auf die Brust setzen kann, nur weil er ja JETZT mit anfangen möchte. Soll er doch auf seinem Grundstück machen was er möchte und ich wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen ihn Kosten für den Sichtschutz oder Hecke aufzubäumen, die ich gerne hätte.
Vielleicht hatte jemand in Hessen schon so etwas?
Danke
wir haben in Fulda (Hessen) unsere Doppelhaushälfte an eine bereits bestehende, schon fertig gestellte Doppelhaushälfte angebaut. Wir stehen gerade beim Rohbau und in 3 Wochen sollen die Fenster kommen. Bisher war unser Grundstück unbebaut.
Jetzt hat uns unser bald-Nachbar angesprochen, dass er jetzt gerne zwischen den Doppelhaushälfte ein Zaun machen möchte und schon mit dem örtlichen Garten-Landschaftsbauer gesprochen hat. Er beabsichtigt sein ganzes Grundstück einzuzäunen und möchte jetzt auch zeitnah damit anfangen, damit im Sommer der Garten genutzt werden kann.
Jetzt hat er mich angesprochen und sagte, es sei üblich, dass Doppelhaushälfte Nachbarn sich den Zaun in der Mitte finanziellen teilen und möchte mit mir und seinem Gala-Bauer ein gemeinsames Gespräch führen zwecks Art und Ausführung des Zaunes. Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass er etwas anderes in der Mitte möchte, als das was er für den Rest seines Grundstücks wählt.
Ehrlich gesat fühle ich mich Überrumpelt. Ich stecke im Rohbau und Gartenplanung ist noch ziemlich weit weg entfernt. Ehrlicherweise habe ich dafür auch weder die Zeitlichen noch finanziellen kapazitäten mich jetzt auch noch um die Gartenplanung zu kümmern. Man muss beachten, dass sein Haus etwas erhöht ist als unsers, sodass Terrasse/Niveau des Gartens miteinspielen.
In Hessen gibt es wohl eine Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn...
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Nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen der Eigentümerin oder des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze zum Nachbargrundstück nicht mit einem Gebäude besetzt ist. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer beider Grundstücke gegen seitig verpflichtet, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken (§ 14 HNRG)"
Jetzt ist es aber so, dass wir gar keinen Zaun möchten, und wenn, dann eher eine Hecke oder ähnliches, aber kein üblicher Zaun (was in Hessen ebenfalls ein Einfriedung möglich ist). Ebenso frage ich mich, ob der Nachbar uns so die Pistole auf die Brust setzen kann, nur weil er ja JETZT mit anfangen möchte. Soll er doch auf seinem Grundstück machen was er möchte und ich wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen ihn Kosten für den Sichtschutz oder Hecke aufzubäumen, die ich gerne hätte.
Vielleicht hatte jemand in Hessen schon so etwas?
Danke