Kostenübernahme für Einfriedung die nicht gewollt ist

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H

HGZT2025

Hallo zusammen,

wir haben in Fulda (Hessen) unsere Doppelhaushälfte an eine bereits bestehende, schon fertig gestellte Doppelhaushälfte angebaut. Wir stehen gerade beim Rohbau und in 3 Wochen sollen die Fenster kommen. Bisher war unser Grundstück unbebaut.
Jetzt hat uns unser bald-Nachbar angesprochen, dass er jetzt gerne zwischen den Doppelhaushälfte ein Zaun machen möchte und schon mit dem örtlichen Garten-Landschaftsbauer gesprochen hat. Er beabsichtigt sein ganzes Grundstück einzuzäunen und möchte jetzt auch zeitnah damit anfangen, damit im Sommer der Garten genutzt werden kann.

Jetzt hat er mich angesprochen und sagte, es sei üblich, dass Doppelhaushälfte Nachbarn sich den Zaun in der Mitte finanziellen teilen und möchte mit mir und seinem Gala-Bauer ein gemeinsames Gespräch führen zwecks Art und Ausführung des Zaunes. Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass er etwas anderes in der Mitte möchte, als das was er für den Rest seines Grundstücks wählt.

Ehrlich gesat fühle ich mich Überrumpelt. Ich stecke im Rohbau und Gartenplanung ist noch ziemlich weit weg entfernt. Ehrlicherweise habe ich dafür auch weder die Zeitlichen noch finanziellen kapazitäten mich jetzt auch noch um die Gartenplanung zu kümmern. Man muss beachten, dass sein Haus etwas erhöht ist als unsers, sodass Terrasse/Niveau des Gartens miteinspielen.

In Hessen gibt es wohl eine Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn...
"
Nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen der Eigentümerin oder des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze zum Nachbargrundstück nicht mit einem Gebäude besetzt ist. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer beider Grundstücke gegen seitig verpflichtet, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken (§ 14 HNRG)"

Jetzt ist es aber so, dass wir gar keinen Zaun möchten, und wenn, dann eher eine Hecke oder ähnliches, aber kein üblicher Zaun (was in Hessen ebenfalls ein Einfriedung möglich ist). Ebenso frage ich mich, ob der Nachbar uns so die Pistole auf die Brust setzen kann, nur weil er ja JETZT mit anfangen möchte. Soll er doch auf seinem Grundstück machen was er möchte und ich wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen ihn Kosten für den Sichtschutz oder Hecke aufzubäumen, die ich gerne hätte.

Vielleicht hatte jemand in Hessen schon so etwas?

Danke
 
N

nordanney

Jetzt ist es aber so, dass wir gar keinen Zaun möchten, und wenn, dann eher eine Hecke oder ähnliches, aber kein üblicher Zaun (was in Hessen ebnfalls ein Einfriedung möglich ist). Ebenso frage ich mich, ob der Nachbar uns so die Pistole auf die Brust setzen kann, nur weil er ja JETZT mit anfangen möchte. Soll er doch auf seinem Grundstück machen was er möchte und ich wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen ihn Kosten für den Sichtschutz oder Hecke aufzubäumen, die ich gerne hätte.
Lies weiter in den Paragrafen:
kostenuebernahme-fuer-einfriedung-die-nicht-gewollt-ist-685058-1.png

kostenuebernahme-fuer-einfriedung-die-nicht-gewollt-ist-685058-2.png

Du bist also nur für einen üblichen Zaun, alternativ Maschendrahtzaun heranzuziehen. Die kann aber gefordert werden. Wenn sein Zaun das 7-fache kostet, muss er eben seinen Anteil deutlich erhöhen.
 
H

HGZT2025

Danke für die Antwort.

Ich muss mich mal schlau machen was hier ortsüblich ist. Dann zahle ich halt 12m Maschendrahtzaun /2.
Weiß jemand zu wann das dann zu geschehen hat? Ich meine muss der Zaun JETZT Sofort errichtet werden. Ich finde nichts zu zeitlichen Fristen
 
C

chand1986

Ich stecke im Rohbau und Gartenplanung ist noch ziemlich weit weg entfernt. Ehrlicherweise habe ich dafür auch weder die Zeitlichen noch finanziellen kapazitäten mich jetzt auch noch um die Gartenplanung zu kümmern.
Naja, ehrlicherweise ist ein Zaun, der eh sein muss, keine Planung, um die man sich detailliert kümmern müsste. Und dass bei einer Doppelhaushälfte i. d. R. irgendwas auf die Grenze zwischen den Nachbarn kommt, ist doch vorher klar?
Wenn ich die Quelle von @nordanney richtig lese, gibt es was 1,2m hohes, von dem du 50% dessen zahlst, was das Ganze in Maschendraht kosten würde. Du musst nur überlegen, ob dir blickdicht recht wäre, oder nicht. Dann bist du doch gut raus, wenn er sich um den Rest kümmert?
 
H

HGZT2025

Grundsätzlich richtig, aber wie gesagt haben wir unterschiedliche Niveaus des Hauses und Grundstücks. Wir werden noch aufschütten müssen, da wir eine Ebenerdige Terrasse haben möchten. Die Nachbarn haben eine Podest-Terrasse, aber deren Haus liegt auch höher. Und wenn ich etwas weiter denke, dann muss ich das ja schon mitbedenken.

Kann ich eigentlich im Gegenzug verlangen, dass wir den gewollten Zaun so herstellen, dass er den von uns Ohnehin gewollten Sichtschutz an den 2 Häusern inkludiert? Also erst hoher Sichtschutz, der dann in einen normalen Zaun übergeht?
 
C

chand1986

Kann ich eigentlich im Gegenzug verlangen, dass wir den gewollten Zaun so herstellen, dass er den von uns Ohnehin gewollten Sichtschutz an den 2 Häusern inkludiert? Also erst hoher Sichtschutz, der dann in einen normalen Zaun übergeht?
Ob du das verlangen kannst, weiß ich nicht. Aber wenn der Nachbar pragmatisch ist, wird er den Vorteil sehen, dass in einem Aufwasch zu machen.

Ein wenig mag ich dich rügen, nicht persönlich gemeint: Wenn es diese Niveauunterschiede gibt und ihr aufschüttet, ferner Sichtschutz geplant ist, dann gehört die Zaunplanung doch ganz an den Anfang!? Gerade bei einer Doppelhaushälfte. Dass dich das jetzt unvorbereitet erwischt ist ärgerlich, aber überrumpelt hat dich m.M.n. deine Strategie.
 
Zuletzt aktualisiert 22.03.2025
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