Kostenübernahme für Einfriedung die nicht gewollt ist

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.03.2025
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Kostenübernahme für Einfriedung die nicht gewollt ist
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Und so schnell kann man seinen neuen Nachbarn schon gedanklich vergrätzen..

Ist schon etwas widersprüchlich alles.
Nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz
. . bist Du in der Pflicht, die Hälfte zu übernehmen. Das Hessische Nachbarrecht hast Du gelesen und kennst es. Du weißt drum.
Und dennoch schreibst Du etwas von DEINEN Vorstellungen,
Meine Bisherige Vorstellung war, ich mache es auf UNSEREN Grundstück auf MEINE Kosten.
Das passt doch nicht zusammen.

Und dann ruderst Du etwas: Du schreibst einmal, dass Ihr noch keine Kapazitäten irgendwelcher Art habt, Euch um einen Zaun/Gartengestaltung zu kümmern.
Dann schreibst Du, Du willst etwas Grünes. Dann schreibst Du, Du willst einen Sichtschutz plus Hecke, dafür hättet Ihr schon L-Steine setzen lassen.
Das sind nach meiner Meinung Abwehrargumente, weil Du nicht kannst wie Du willst.

Dann wird aus dem „Nachbar hat uns angesprochen“ ein „Pistole auf die Brust setzen“, dann redet Du von Unterwerfung. Gibt es für Dich nicht einfach ein normales Miteinander, der eine fragt an, der Gefragte antwortet, man hört erst einmal zu, man plaudert, man einigt sich auf Material und Zeitplan? Euer Nachbarrecht gibt doch wenigstens noch die tolerable Einigungsalternative vom Standardzaun auf 120er Höhe, falls man sich nicht einigen kann. Also so richtig arm kannst Du nicht werden.

glaube ich nicht das er etwas anderes akzeptiert als den zaun den er ohnein an den anderen 3 Seiten haben möchte.
Bis jetzt ist das Deine Annahme. Lesen tut man, dass es eigentlich Du bist, der keine Einschränkungen machen möchte.
Vom Grundsatz her kann man sehr wohl seine eigenen Grundstücksgrenzen vielseitig und abwechslungsreich variieren.
Kann ich eigentlich im Gegenzug verlangen
Bis jetzt verlangt keiner etwas, was er nicht darf oder kann..

Ich finde nichts zu zeitlichen Fristen
So etwas ist im allgemeinen Menschenverstand geregelt. Das allerdings spielt Dir in die Karten. Es gilt ja das überbaute bzw. genutzte Grundstück. Dafür müsste nmM das Haus mehr oder weniger bezugsfertig stehen. Ab da wird gezählt. Denn es gilt ja:
IMG_1587.jpeg
Euer Haus steht zwar im Rohbau, ist aber noch im Bau, insofern gilt es im rechtlichen Sinn mW als noch nicht bebaut.
Allerdings kann man ja Euren fertigen Nachbarn verstehen.
Es gilt Ankommen, Anfragen, Zusammensetzen, Bestellen, .. Alles irgendwie überzustrapazieren dient keinem.

Ich würde mich an Deiner Stelle etwas resetten und versuchen, mit dem Nachbarn auf gleicher Augenhöhe zu sprechen. Er fragt an, Du kannst ein Gespräche ruhig annehmen, ohne gleich an ein Duell zu denken. Deine Waffe kannst Du auch gern zu Hause lassen und statt dessen für etwas Bier sorgen.
Und wie in einer Ehe klappt es grundsätzlich meist besser, wenn man seine eigenen Wünsche mal kurz etwas zurückstellt, zuhört, um ggf. seine eigenen Wünsche durchsetzen zu können. Auch sich nicht ständig bitten lassen zu müssen, gehört auch dazu. Du kannst allerdings auf seine Vernunft plädieren und fragen, ob man mit der Setzung warten kann, bis Eure Erdarbeiten nach Regenwasseranschluss nivelliert sind.

Du kannst auch eine Sache in die Runde werfen: wie ist bei Euch der Höchstwert für Grenzzäune? 180cm oder tatsächlich nur diese 120cm?
Er muss auf Euch von der Höhe her Rücksicht nehmen und darf Euch nicht einen mannshohen Zaun vor die Nase setzen.
 
A

Arauki11

Ss besteht bei so etwas die Gefahr, der "Anleitung zum Unglücksein" von Paul Watzlawick zu folgen und davon sind wir wohl Alle zumindest etws betroffen. Schnell bekommt man ein Wort in den falschen Hals und schon ist griesgrämige Stimmung, auch weil während der Bauzeit Alle verständlicherweise genervt sind.
 
A

Arauki11

uups...hatte zu früh gespeichert.
Der Nachbar kann und soll ja auch seine Vorstellungen an Dich herantragen. Ih finde das besser, als wenn er einfach etwas macht und man sich dann fragt, warum er nicht gefragt hat. Zudem müsste er mit dem ganz eigenen Zaun ein Stück auf seiner Seite bleibe, Du dann aber ebenso.
Klar kann sein, dass er vlt. seltsame oder sich bevorteilende Ansichten hat, was ja nicht unbedingt selten ist. Dann aber und eben erst dann kannst Du ihm ja sagen, dass Du einen gewöhlichen Zaun vlt. Maschendraht oder einfache Art des Gartenbauers gemeinsam mit haben könntest, da Du aber durchgehend schöne Hecken o.ä. Pflazen wirst wird man den Zaun eh nicht mehr sehen, weshalb Du da möglichst wenig Geld verstecken möchtest. Soweit Du weißt, ist ein Zaun in Höhe von xy geboten, lass uns doch solch einen gemeinsam machen.
Bei uns war das ähnlich und wir wollten auf unserem großen Grundstück überhaupt keinen Zaun. Damit sind wir aber fast die Einzigen hier. Der Nachbar wollte schon vor unserem Hausbau seinen Zaun auf die Grenze setzen, weil sie einen Hund haben. Mir war damals auch nicht danach aber bei einer überschaubaren Doppelhaushälfte ist das auch etwas Anderes.
Wir haben es hier dass gelöst, dass Jeder einen Teil übernommen hat. Mein Garten-Landschaftsbauer hat die Borde gesetzt und die Posten, der Nachbar hat die Zaunteile besorgt und einen Teil haben wir auch gemeinsam gebuddelt. Ob das finanziell oder vom Aufwand her gleich war weiß ich nicht aber er war damit zufrieden und für mich war es ok auch wenn ich gar keinen gebraucht hätte. Jetzt ist halt das Nachbargrundstück angegrenzt und der Rest außenherum völlig offen.
Das Gefühl des Überfahrenwerdens hatte ich damals auch etwas, auch weil ich wenn, dann einen schicken Holzzaun gebaut hätte aber das wollten sie nicht haben, weil es drumherum auch Stabmatten sind.
Der Garten-Landschaftsbauer kann ja auch einfache Hülsen setzen und ihr baut etwas aus Holz, vlt. sogar gemeinsam. Wenn er merkt, dass Du einen Schritt auf ihn zu machst tut er das vlt. ebenso. Du solltest/musst es versuchen und nicht gleich Negatives erwarten. Sollte er Dir wirklich blöd kommen kannst Du ja zusagen, Dich an die geltenden Regeln zu halten und das allgemein Geforderte umzusetzen. Ein Anruf beim Bauamt der Gemeinde sollte die Unklarheit wg. Zaunvorgaben lösen.
 
H

HGZT2025

Grundsätzlich kann ich ja nachvollziehen, dass er im Sommer in seinem Garten sitzen möchte. Gut, das konnte er bisher auch ganz schön und könnte es genauso auch dieses Jahr machen, nur sind wir jetzt auf der einen Seite und das wichtigste ist erstmal ein Zaun! Also weiß nicht, aber meine Vorstellung von nett beieinanderleben ist nicht den neuen Nachbarn direkt mit einem Zaun zu nerven (btw hat das was von ich möchte mit euch eigentlich nichts zu tun haben): ich hätte mir gewünscht er kommt mal rüber, sagt freundlich Hallo und nach etwas Smalltalk kommt ein" Und bei Gelegenheit müssen wir mal über den Zaun sprechen und was wir da machen wollen. Aber kommt erstmal an". So zumindest meine naive Vorstellung...

Aber leider nein, um es deutlich zu sagen ich werde mit dem Wortlaut angesprochen: "Wir haben jetzt einen Garten-Landschaftsbauer beauftragt der uns das Grundstück einzäunt. Es ist üblich sich die Kosten in der Mitte zu teilen, Übernehmt ihr das dann?"
Joa, wovon reden wir überhaupt? Gibt es ein Angebot? Ja, aber für alles? Was sind die Kosten für das Mittelstück kann er uns nicht sagen. Und als ich gefragt habe, ob man nicht eine Hecke hinmachen kann, sagte er ja, hinter dem Zaun auf eurem Grundstück, Er will keine Hecke. So viel zu versteiften Ansichten. Und genau das ist eigentlich nicht meine Vorstellung von "bei einem Bierchen mal darüber plauschen"

Und dann ruderst Du etwas: Du schreibst einmal, dass Ihr noch keine Kapazitäten irgendwelcher Art habt, Euch um einen Zaun/Gartengestaltung zu kümmern.
Dann schreibst Du, Du willst etwas Grünes. Dann schreibst Du, Du willst einen Sichtschutz plus Hecke, dafür hättet Ihr schon L-Steine setzen lassen.
Das sind nach meiner Meinung Abwehrargumente, weil Du nicht kannst wie Du willst.
Naja, eine Vorstellung ist noch lange keine Umsetzung und natürlich müssen wir bei den Erdarbeiten etwas vorausdenken. L-Steine setzen ist im nachhinein denkbar schwer. es sind 3m am Haus um darauf den Sichtschutz zu schrauben. Dahinter "könnte" man niedriger eine Hecke ansetzen (oder Zaun oder was auch immer).
L-Steine und eine Vorstellung ist noch keine Gartenplanung.

Dann wird aus dem „Nachbar hat uns angesprochen“ ein „Pistole auf die Brust setzen“, dann redet Du von Unterwerfung. Gibt es für Dich nicht einfach ein normales Miteinander, der eine fragt an, der Gefragte antwortet, man hört erst einmal zu, man plaudert, man einigt sich auf Material und Zeitplan? Euer Nachbarrecht gibt doch wenigstens noch die tolerable Einigungsalternative vom Standardzaun auf 120er Höhe, falls man sich nicht einigen kann. Also so richtig arm kannst Du nicht werden.


Bis jetzt ist das Deine Annahme. Lesen tut man, dass es eigentlich Du bist, der keine Einschränkungen machen möchte.
Vom Grundsatz her kann man sehr wohl seine eigenen Grundstücksgrenzen vielseitig und abwechslungsreich variieren.
Ok, ich wiederhole mich: wie empfindest du die Sätze: "Wir haben jetzt einen Garten-Landschaftsbauer beauftragt der uns das Grundstück einzäunt. Es ist üblich sich die Kosten in der Mitte zu teilen, Übernehmt ihr das dann?"

"Wir hätten da an eine Hecke oder etwas grünes als Trennung gedacht?"
"Könnt ihr ja machen bei euch hinter dem Grenzzaun"

So etwas ist im allgemeinen Menschenverstand geregelt. Das allerdings spielt Dir in die Karten. Es gilt ja das überbaute bzw. genutzte Grundstück. Dafür müsste nmM das Haus mehr oder weniger bezugsfertig stehen. Ab da wird gezählt. Denn es gilt ja:
Anhang anzeigen 90878
Euer Haus steht zwar im Rohbau, ist aber noch im Bau, insofern gilt es im rechtlichen Sinn mW als noch nicht bebaut.
Allerdings kann man ja Euren fertigen Nachbarn verstehen.
Es gilt Ankommen, Anfragen, Zusammensetzen, Bestellen, .. Alles irgendwie überzustrapazieren dient keinem.

....
Du kannst allerdings auf seine Vernunft plädieren und fragen, ob man mit der Setzung warten kann, bis Eure Erdarbeiten nach Regenwasseranschluss nivelliert sind.
Er hat den Garten-Landschaftsbauer schon beauftragt und will JETZT anfangen, nichst mit ankommen und das Haus ist noch nicht bezugsfähig etc. Ehrlicherweise wenn ich ihm Paragrafen der HNRG nenne, dass es noche Zeit hat, wird es nicht besser von der Stimmung her.

Ich sehe hier nur einen der es überstrapaziert und Stress macht. Ist ja nicht so als wenn er gerade nicht in einem schönen Garten sitzen könnte....
 
H

HGZT2025

Klar kann sein, dass er vlt. seltsame oder sich bevorteilende Ansichten hat, was ja nicht unbedingt selten ist. Dann aber und eben erst dann kannst Du ihm ja sagen, dass Du einen gewöhlichen Zaun vlt. Maschendraht oder einfache Art des Gartenbauers gemeinsam mit haben könntest, da Du aber durchgehend schöne Hecken o.ä. Pflazen wirst wird man den Zaun eh nicht mehr sehen, weshalb Du da möglichst wenig Geld verstecken möchtest. Soweit Du weißt, ist ein Zaun in Höhe von xy geboten, lass uns doch solch einen gemeinsam machen.

...

Das Gefühl des Überfahrenwerdens hatte ich damals auch etwas, auch weil ich wenn, dann einen schicken Holzzaun gebaut hätte aber das wollten sie nicht haben, weil es drumherum auch Stabmatten sind.
Danke für deine Antwort, ich denke hier wird es dann ähnlich sein. Einen schicken Holzzaun oder WPC könnte ich mir auch vorstellen, dann würde es auch keine Hecken benötigen um schön zu sein :) Aber das ist natürlich eine andere finanzielle Nummer als 08/15 Stabmatte. Mal schauen was sein Garten-Landschaftsbauer da im Angebot hat.
 
H

HilfeHilfe

Du wirst die nächsten Jahre neben ihm leben. Ich würde kein Faß aufmachen sondern konstruktiv daran gehen. Und vielleicht auch erwähnen das du momentan nicht soweit bist.

Vielleicht ist er auch verständnissvoll.
 
Zuletzt aktualisiert 22.03.2025
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1413 Themen mit insgesamt 20006 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kostenübernahme für Einfriedung die nicht gewollt ist
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bodenbelag für Dachterrasse festlegen Garten-Landschaftsbauer oder Dachdecker? 10
2Welchen Garten-Landschaftsbauer nehmen? Mehrwert? 17
3Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? 10
4Unkraut-Garten vor Neubau - was tun? 21
5Kosten Erdarbeiten ohne Keller 15
6Baunebenkosten für Haus auf Grundstück 120k Euro 28
7L-Steine direkt an Nachbarzaun? 34
8Höherer Sichtschutz hinter Regelkonformer Einfriedung? 12
9Geht das? Zuwegung komplett durch den Garten. Beispiele gesucht 27
10Aktuelle Kosten Garten- und Landschaftsbau - Winkelsteine 15
11Hausanschlusssäule im Garten vs. Hausanschluss direkt im Hauswirtschaftsraum 35
12Bau 150-160qm Einfamilienhaus im Garten der Eltern - Überfordert! 26
13Reihenmittelhaus mit Garten (Sondernutzungsrecht) 39
14Garten an Hanglage sinnvoll gestalten 57
15Grundstück zur Bebauung neben Bestand - "Einfamilienhaus in Omas Garten" 23
16Lichtplanung / Gestaltung Garten 12
17Erdkabel zum Garten nochmal absichern? 18
18Grundriss Landhausneubau in großem Garten nach §34 (mit Abriss) 37
19Wert Grundstück und Bungalow B55 11
20Finanzierung Grundstück jetzt, Haus in 6 Monaten? 17

Oben