Y
ypg
Und so schnell kann man seinen neuen Nachbarn schon gedanklich vergrätzen..
Ist schon etwas widersprüchlich alles.
Und dennoch schreibst Du etwas von DEINEN Vorstellungen,
Und dann ruderst Du etwas: Du schreibst einmal, dass Ihr noch keine Kapazitäten irgendwelcher Art habt, Euch um einen Zaun/Gartengestaltung zu kümmern.
Dann schreibst Du, Du willst etwas Grünes. Dann schreibst Du, Du willst einen Sichtschutz plus Hecke, dafür hättet Ihr schon L-Steine setzen lassen.
Das sind nach meiner Meinung Abwehrargumente, weil Du nicht kannst wie Du willst.
Dann wird aus dem „Nachbar hat uns angesprochen“ ein „Pistole auf die Brust setzen“, dann redet Du von Unterwerfung. Gibt es für Dich nicht einfach ein normales Miteinander, der eine fragt an, der Gefragte antwortet, man hört erst einmal zu, man plaudert, man einigt sich auf Material und Zeitplan? Euer Nachbarrecht gibt doch wenigstens noch die tolerable Einigungsalternative vom Standardzaun auf 120er Höhe, falls man sich nicht einigen kann. Also so richtig arm kannst Du nicht werden.
Vom Grundsatz her kann man sehr wohl seine eigenen Grundstücksgrenzen vielseitig und abwechslungsreich variieren.
Euer Haus steht zwar im Rohbau, ist aber noch im Bau, insofern gilt es im rechtlichen Sinn mW als noch nicht bebaut.
Allerdings kann man ja Euren fertigen Nachbarn verstehen.
Es gilt Ankommen, Anfragen, Zusammensetzen, Bestellen, .. Alles irgendwie überzustrapazieren dient keinem.
Ich würde mich an Deiner Stelle etwas resetten und versuchen, mit dem Nachbarn auf gleicher Augenhöhe zu sprechen. Er fragt an, Du kannst ein Gespräche ruhig annehmen, ohne gleich an ein Duell zu denken. Deine Waffe kannst Du auch gern zu Hause lassen und statt dessen für etwas Bier sorgen.
Und wie in einer Ehe klappt es grundsätzlich meist besser, wenn man seine eigenen Wünsche mal kurz etwas zurückstellt, zuhört, um ggf. seine eigenen Wünsche durchsetzen zu können. Auch sich nicht ständig bitten lassen zu müssen, gehört auch dazu. Du kannst allerdings auf seine Vernunft plädieren und fragen, ob man mit der Setzung warten kann, bis Eure Erdarbeiten nach Regenwasseranschluss nivelliert sind.
Du kannst auch eine Sache in die Runde werfen: wie ist bei Euch der Höchstwert für Grenzzäune? 180cm oder tatsächlich nur diese 120cm?
Er muss auf Euch von der Höhe her Rücksicht nehmen und darf Euch nicht einen mannshohen Zaun vor die Nase setzen.
Ist schon etwas widersprüchlich alles.
. . bist Du in der Pflicht, die Hälfte zu übernehmen. Das Hessische Nachbarrecht hast Du gelesen und kennst es. Du weißt drum.Nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz
Und dennoch schreibst Du etwas von DEINEN Vorstellungen,
Das passt doch nicht zusammen.Meine Bisherige Vorstellung war, ich mache es auf UNSEREN Grundstück auf MEINE Kosten.
Und dann ruderst Du etwas: Du schreibst einmal, dass Ihr noch keine Kapazitäten irgendwelcher Art habt, Euch um einen Zaun/Gartengestaltung zu kümmern.
Dann schreibst Du, Du willst etwas Grünes. Dann schreibst Du, Du willst einen Sichtschutz plus Hecke, dafür hättet Ihr schon L-Steine setzen lassen.
Das sind nach meiner Meinung Abwehrargumente, weil Du nicht kannst wie Du willst.
Dann wird aus dem „Nachbar hat uns angesprochen“ ein „Pistole auf die Brust setzen“, dann redet Du von Unterwerfung. Gibt es für Dich nicht einfach ein normales Miteinander, der eine fragt an, der Gefragte antwortet, man hört erst einmal zu, man plaudert, man einigt sich auf Material und Zeitplan? Euer Nachbarrecht gibt doch wenigstens noch die tolerable Einigungsalternative vom Standardzaun auf 120er Höhe, falls man sich nicht einigen kann. Also so richtig arm kannst Du nicht werden.
Bis jetzt ist das Deine Annahme. Lesen tut man, dass es eigentlich Du bist, der keine Einschränkungen machen möchte.glaube ich nicht das er etwas anderes akzeptiert als den zaun den er ohnein an den anderen 3 Seiten haben möchte.
Vom Grundsatz her kann man sehr wohl seine eigenen Grundstücksgrenzen vielseitig und abwechslungsreich variieren.
Bis jetzt verlangt keiner etwas, was er nicht darf oder kann..Kann ich eigentlich im Gegenzug verlangen
So etwas ist im allgemeinen Menschenverstand geregelt. Das allerdings spielt Dir in die Karten. Es gilt ja das überbaute bzw. genutzte Grundstück. Dafür müsste nmM das Haus mehr oder weniger bezugsfertig stehen. Ab da wird gezählt. Denn es gilt ja:Ich finde nichts zu zeitlichen Fristen

Euer Haus steht zwar im Rohbau, ist aber noch im Bau, insofern gilt es im rechtlichen Sinn mW als noch nicht bebaut.
Allerdings kann man ja Euren fertigen Nachbarn verstehen.
Es gilt Ankommen, Anfragen, Zusammensetzen, Bestellen, .. Alles irgendwie überzustrapazieren dient keinem.
Ich würde mich an Deiner Stelle etwas resetten und versuchen, mit dem Nachbarn auf gleicher Augenhöhe zu sprechen. Er fragt an, Du kannst ein Gespräche ruhig annehmen, ohne gleich an ein Duell zu denken. Deine Waffe kannst Du auch gern zu Hause lassen und statt dessen für etwas Bier sorgen.
Und wie in einer Ehe klappt es grundsätzlich meist besser, wenn man seine eigenen Wünsche mal kurz etwas zurückstellt, zuhört, um ggf. seine eigenen Wünsche durchsetzen zu können. Auch sich nicht ständig bitten lassen zu müssen, gehört auch dazu. Du kannst allerdings auf seine Vernunft plädieren und fragen, ob man mit der Setzung warten kann, bis Eure Erdarbeiten nach Regenwasseranschluss nivelliert sind.
Du kannst auch eine Sache in die Runde werfen: wie ist bei Euch der Höchstwert für Grenzzäune? 180cm oder tatsächlich nur diese 120cm?
Er muss auf Euch von der Höhe her Rücksicht nehmen und darf Euch nicht einen mannshohen Zaun vor die Nase setzen.