Kostenübernahme für Einfriedung die nicht gewollt ist

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Zuletzt aktualisiert 22.03.2025
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H

HGZT2025

Naja, ehrlicherweise ist ein Zaun, der eh sein muss, keine Planung, um die man sich detailliert kümmern müsste. Und dass bei einer Doppelhaushälfte i. d. R. irgendwas auf die Grenze zwischen den Nachbarn kommt, ist doch vorher klar?
Wenn ich die Quelle von @nordanney richtig lese, gibt es was 1,2m hohes, von dem du 50% dessen zahlst, was das Ganze in Maschendraht kosten würde. Du musst nur überlegen, ob dir blickdicht recht wäre, oder nicht. Dann bist du doch gut raus, wenn er sich um den Rest kümmert?
lt. Hessischer Satzung ist eine Hecke auch als Einfriedung möglich. Und natürlich muss da etwas in die Mitte hin, Frage ist nur, in wie weit wir uns den Wünschen des nachbarn unterwerfen müssen. Wie gesagt wollten wir eine Hecke oder etwas grünes. Meine Bisherige Vorstellung war, ich mache es auf UNSEREN Grundstück auf MEINE Kosten. Der nachbar macht seins... was er sich eben wünscht.
 
H

HGZT2025

Ob du das verlangen kannst, weiß ich nicht. Aber wenn der Nachbar pragmatisch ist, wird er den Vorteil sehen, dass in einem Aufwasch zu machen.

Ein wenig mag ich dich rügen, nicht persönlich gemeint: Wenn es diese Niveauunterschiede gibt und ihr aufschüttet, ferner Sichtschutz geplant ist, dann gehört die Zaunplanung doch ganz an den Anfang!? Gerade bei einer Doppelhaushälfte. Dass dich das jetzt unvorbereitet erwischt ist ärgerlich, aber überrumpelt hat dich m.M.n. deine Strategie.
deswegen haben wir bei den Erdarbeiten schon L-Steine setzen lassen. daruf sollte der Sichtschutz montiert werden. Und im weiteren Verlauf einfach eine Hecke. Das hätte auch nicht den nachbarn einbezogen oder eingeschränkt.
 
H

HGZT2025

Verlangen ist von beiden Seiten doof. Erst mal in Ruhe reden
Das denke ich mir auch, blöd ist nur, dass er mich jedes zweite mal auf der Baustelle anspricht und ein Comitment haben möchte, das wir die Kosten teilen. Dabei gibt es noch nichtmal ein Angebot.

Wir können uns ja zusammensetzen und die Vorstellungen übereinanderlegen, aber ehrlicherweise glaube ich nicht das er etwas anderes akzeptiert als den zaun den er ohnein an den anderen 3 Seiten haben möchte.
 
C

chand1986

Hier wird von verlangen und unterwerfen gesprochen. Warum?

Ich finde es normal, bei einer Doppelhaushälfte ein Gemeinsames auf die Grenze zu setzen. Dein Nachbar offenbar auch. Und dass man versucht, sich zu geteilten Kosten auf einen Vorschlag tu verständigen, ist dann logisch.
Meine Bisherige Vorstellung war, ich mache es auf UNSEREN Grundstück auf MEINE Kosten. Der nachbar macht seins... was er sich eben wünscht.
Das ist bei einer gemeinsamen Grenze aber nicht die naheliegende Vorstellung, finde ich.
 
11ant

11ant

wir haben in Fulda (Hessen) unsere Doppelhaushälfte an eine bereits bestehende, schon fertig gestellte Doppelhaushälfte angebaut. Wir stehen gerade beim Rohbau und in 3 Wochen sollen die Fenster kommen. Bisher war unser Grundstück unbebaut.
Jetzt hat uns unser bald-Nachbar angesprochen, dass er jetzt gerne zwischen den Doppelhaushälfte ein Zaun machen möchte und schon mit dem örtlichen Garten-Landschaftsbauer gesprochen hat. Er beabsichtigt sein ganzes Grundstück einzuzäunen und möchte jetzt auch zeitnah damit anfangen, damit im Sommer der Garten genutzt werden kann.
[ / ] deswegen haben wir bei den Erdarbeiten schon L-Steine setzen lassen. daruf sollte der Sichtschutz montiert werden. Und im weiteren Verlauf einfach eine Hecke. Das hätte auch nicht den nachbarn einbezogen oder eingeschränkt.
[ / ] ehrlicherweise glaube ich nicht das er etwas anderes akzeptiert als den zaun den er ohnein an den anderen 3 Seiten haben möchte.
Daß Du im Kopf (entsprechend Deinem vergleichsweise zurückliegenden Bautenstand) noch nicht für das Kapitel "Einfriedung" bereit bist, ist kein Freibrief für ein Dich von seinen absolut legitimen Wünschen genervt Fühlen. Wenn ich er wäre, würde ich in der nachbarlichen Kommunikation auch statt des neutralen aber juristisch klingenden Begriffes der Einfriedung normalmenschendeutsch von einem "Zaun" sprechen. Einen Ausschluß oder eine Ablehnung einer Hecke sehe ich darin nicht, und Deine Unterstellung seiner Inflexibilität, sich eine nachbarliche Grenzfeststellung nur im selben Design wie die Drumherumeinzäunung vorstellen zu können, sehe ich ihn mit nichts verdient haben. Ganz im Gegenteil: Du sagst selbst, er habe das Projekt mit einem Garten-Landschaftsbauer angesprochen (also gerade nicht mit einem Zaunbauer, sondern mit dem eher für pflanzliche Raumgliederungen geeigneten Unternehmer).

Versetze Dich einmal in seine Lage: der Frühling ist im Anflug, und bekanntlich dann auch ein Sommer nicht mehr weit. Wäre Dir da die Vorstellung kommod, Nachbars Kind und Hund - oder genauer: daß deren Begriffshorizont mit einer virtuellen Lageplan-Grenzlinie nichts anfangen kann - könnten Gefährdungen für die Unversehrtheit Deiner Blümchenwiese darstellen ?
Würdest Du Dein Ankommen im neuen Haus einschließlich des Schrittes "Wahrnehmung der Gartensaison" verschieben wollen, nur weil der Nachbar noch nicht so weit ist und seine Grundstückshälfte sich noch im Stadium "Truppenübungsplatz" befindet ?

Was L-Steine in der Geschichte zu suchen haben, ist mir nicht klar geworden: gäbe es denn einen Terrainunterschied zwischen den beiden Hälften, und wer wäre da der Oberlieger (und Drainagezuständige) ?

Sage Deinem Nachbarn, daß Du eine Hecke als nachbargrenzliche Einfriedung sympathischer findest. Wäre ich an seiner Stelle und würde meine Herzdame befragen, ob sie in diesem Fall auf eine farbliche Abstimmung mit dem Zaun auf den anderen Seiten bestünde, bekäme sie gewiß einen Lachanfall. Vielleicht ist seine Gattin da anders gepolt und will den Zaun dann in dunkelgrün - nicht Dein Problem. Vereinbare mit dem Garten-Landschaftsbauer, Deine Hälfte der Hecke in 12 Monatsraten zu bezahlen, da findet sich bestimmt eine faire Lösung. Den Abbezahlttag feiert man dann zusammen mit einem Grillfest. Das beim Anzapfen verspritzte Bier wird dann schon Deinen Rasen "düngen". So leicht löst man virtuelle Probleme !
 
Zuletzt aktualisiert 22.03.2025
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