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SuperEgon
Hallo,
Ich bin neu hier und habe mich im Forum angemeldet, weil ich mir Hilfe, bzw. Infos von den Experten hier erhoffe.
Bei uns ist es zur Zeit so:
Baufinanzierung in 03.2004 mit 10 Jahren Zinsbindung.
Dann in 08/2010 Forwarddarlehen bei der gleichen Bank abgeschlossen für weitere 10 Jahre.
Nun ist das Problem, das wir damals mit knapp 5% finanziert haben und das im Vergleich zu den aktuellen Zinsen ja utopisch ist.
Naja, meine Frage ist nun, welches Datum gilt für die Kündigung des derzeitigen Darlehensvertrags?
Soweit ich das jetzt im Netz recherchiert habe, ist bei einer Prolongation das Datum der Unterschrift auf dem Forwardvertrag gültig, und nicht das der eigentlichen Verlängerung des Zinsbindung.
Also in unserem Fall würde das bedeuten, das ich schon fristgerecht zum 08/2020 kündigen kann und nicht erst zum 03/2024.
Kann das hier jemand bestätigen, evtl hat das schon jemand hier genauso gemacht?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine...
Schreibe ich da ganz naiv einfach eine Kündigung mit dem entsprechenden Datum an die Bank und fertig?
Oder muss ich mich da lieber auf ein Gerichtsurteil zu dem Thema berufen?
Ich würde mich echt freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann, das Thema macht mich nämlich grade verrückt..
Vielen Dank schon mal fürs lesen
Gruß,
Egon
Ich bin neu hier und habe mich im Forum angemeldet, weil ich mir Hilfe, bzw. Infos von den Experten hier erhoffe.
Bei uns ist es zur Zeit so:
Baufinanzierung in 03.2004 mit 10 Jahren Zinsbindung.
Dann in 08/2010 Forwarddarlehen bei der gleichen Bank abgeschlossen für weitere 10 Jahre.
Nun ist das Problem, das wir damals mit knapp 5% finanziert haben und das im Vergleich zu den aktuellen Zinsen ja utopisch ist.
Naja, meine Frage ist nun, welches Datum gilt für die Kündigung des derzeitigen Darlehensvertrags?
Soweit ich das jetzt im Netz recherchiert habe, ist bei einer Prolongation das Datum der Unterschrift auf dem Forwardvertrag gültig, und nicht das der eigentlichen Verlängerung des Zinsbindung.
Also in unserem Fall würde das bedeuten, das ich schon fristgerecht zum 08/2020 kündigen kann und nicht erst zum 03/2024.
Kann das hier jemand bestätigen, evtl hat das schon jemand hier genauso gemacht?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine...
Schreibe ich da ganz naiv einfach eine Kündigung mit dem entsprechenden Datum an die Bank und fertig?
Oder muss ich mich da lieber auf ein Gerichtsurteil zu dem Thema berufen?
Ich würde mich echt freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann, das Thema macht mich nämlich grade verrückt..
Vielen Dank schon mal fürs lesen
Gruß,
Egon