Kündigungsfristen bei Forwarddarlehen

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S

SuperEgon

Hallo,
Ich bin neu hier und habe mich im Forum angemeldet, weil ich mir Hilfe, bzw. Infos von den Experten hier erhoffe.

Bei uns ist es zur Zeit so:

Baufinanzierung in 03.2004 mit 10 Jahren Zinsbindung.
Dann in 08/2010 Forwarddarlehen bei der gleichen Bank abgeschlossen für weitere 10 Jahre.

Nun ist das Problem, das wir damals mit knapp 5% finanziert haben und das im Vergleich zu den aktuellen Zinsen ja utopisch ist.
Naja, meine Frage ist nun, welches Datum gilt für die Kündigung des derzeitigen Darlehensvertrags?
Soweit ich das jetzt im Netz recherchiert habe, ist bei einer Prolongation das Datum der Unterschrift auf dem Forwardvertrag gültig, und nicht das der eigentlichen Verlängerung des Zinsbindung.

Also in unserem Fall würde das bedeuten, das ich schon fristgerecht zum 08/2020 kündigen kann und nicht erst zum 03/2024.

Kann das hier jemand bestätigen, evtl hat das schon jemand hier genauso gemacht?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine...

Schreibe ich da ganz naiv einfach eine Kündigung mit dem entsprechenden Datum an die Bank und fertig?
Oder muss ich mich da lieber auf ein Gerichtsurteil zu dem Thema berufen?

Ich würde mich echt freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann, das Thema macht mich nämlich grade verrückt..

Vielen Dank schon mal fürs lesen

Gruß,
Egon
 
H

HilfeHilfe

§ 489 Baugesetzbuch heißt es dazu unter Punkt 2: „In jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten“. Erst wenn der letzte Euro der Kreditsumme (bei Teilauszahlungen) ausgezahlt ist, beginnt am Folgetag die Zehn-Jahresfrist des Sonderkündigungsrechts. Und dazu kommt dann noch die weitere Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Der Ausnahmefall: wenn das Forwarddarlehen als Anschlussfinanzierung nicht bei einem neuen, sondern beim bisherigen Kreditgeber abgeschlossen wurde. Denn dann greift der zweite Satz im ersten Absatz von § 489 Baugesetzbuch, Punkt 2: „wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.



Du solltest also gute Chancen haben per 08/2020 + 6 Monate zu kündigen. Irgendetwas 02/2021.


Ich würde bei der Bank anfragen und dann kündigen mit dem Baugesetzbuch Passus !

Parallel würde ich jetzt mal ein Forwarddarlehen anbieten lassen. Von der aktuellen Bank und einem Vermittler

Viel Erfolg !
 
S

SuperEgon

Hi,
Danke für deine Einschätzung.
An dem Thema mit dem Angebot bin ich schon dran, hatte schon Gespräche mit Dr. Klein... aber auf diese Frist bzw. Den Kündigungstermin hat die Dame dort mich leider auch nicht aufmerksam gemacht...

Du meinst die Bank fragen, zu wan ich kündigen kann?
Und das dann mit dem Hinweis auf dasBGB?
 
S

SuperEgon

...ich würde zu gerne mal von jemandem was lesen, der die Erfahrung so schon selber gemacht hat..
Ob die Banken sich da quer stellen, auf die Rechtsabteilung verweisen, oder das gleich komplett abbügeln...
Muss man da mit einem Anwalt drohen und/oder mit Paragraphen und Beispielurteilen?

Oder akzeptieren die einfach, dass das Datum selbstverständlich ist und nehmen die Kündigung ohne Murren an?

Ich tendiere inzwischen schon dazu, einfach eine Kündigung zu schreiben und mal zu schauen was die MHB antwortet...
 
Tassimat

Tassimat

Da arbeiten auch nur Menschen, die genau verstehen, dass die alten Zinssätze zu teuer sind. Da ist dir niemand böse, dass du Sonderkündigen willst. Ist ein normaler Vorgang und du kannst ganz locker anfragen und gleichzeitig natürlich fragen, ob Sie dir ein neues zeitgemäßes Angebot machen wollen.
Nur wenn die sich querstellen (aber warum sollten sie?) erwähnst du mal die Paragaraphen kurz. Mit Anwalt drohen ist quatsch, damit vergiftest du jede Gesprächsatmosphäre.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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