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SuperEgon
das Thema mit dem Widerruf habe ich auch schon mal vor einigen Jahren bei der MHB vorgetragen...Ja, also wie gesagt, ich halte beide Sichtweisen für juristisch vertretbar. Wie so oft in der Juristerei ist die Angelegenheit nicht eindeutig.
Mir ist jetzt aber noch ein ganz anderer Aspekt eingefallen:
Unter Umständen gibt es die Möglichkeit ganz aus dem Forwarddarlehen rauszukommen und zwar sofort !
Es geht dabei um den so genannten Widerrufsjoker. Und zwar waren bei den gesetzlich vorgeschriebenen Widerufsbelehrungen in den Kreditverträgen der Banken oft Fehler (grade in einer Zeit, wo du abgeschlossen hattest), also die entsprachen nicht der vorgeschriebenen Norm. Dies hätte dann zur Konsequenz, dass die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen hat und man den Vertrag eben jetzt noch widerrufen kann. Selbst bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen könnten dann noch rückabgewickelt werden.
Dies muss jedoch immer im Einzelfall geklärt werden. Das muss dann ein auf Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt tun.
Ich würde das überprüfen lassen.
Viel Erfolg !
PS: hatte mein Passwort vergessen, daher nun mit leicht abgewandeltem Nickname
direkt waren die da jetzt auch nicht bereit, uns aus dem Vertrag zu entlassen...
habe das damals dann so hingenommen und nicht weiter verfolgt...
Das wäre ja aber auch wieder eine Sache, die man über Anwälte abwickeln müsste...