Kurz vor Kaufzusage einer ETW - Fragen und Zweifel
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Zuletzt aktualisiert 27.10.2024 Sie befinden sich auf der Seite 15 der Diskussion zum Thema: Kurz vor Kaufzusage einer ETW - Fragen und Zweifel >> Zum 1. Beitrag <<
Die Gemeinschaftsordnung ist ein Bestandteil der Teilungserklärung, daher ist für eine Änderung der Gemeinschaftsordnung wieder ein Eintrag im Grundbuch erforderlich Und die Gemeinschaftsordnung kann nur einstimmig geändert werden. Dementsprechend legt der Bauträger die Gemeinschaftsordnung fest. Ohne diese gelten die Paragraphen des Baugesetzbuch was so erlaubt ist und was nicht.
Sprich: um eine ETW bei Erstkauf beurteilen zu können sollte man auf alle Fälle die Gemeinschaftsordnung anfordern und ggf. versuchen noch etwas herauszuhandeln. Im Nachhinein geht das praktisch kaum noch, höchstens bei ganz kleinen Anlagen. Denn einen Quertreiber gibt es fast immer...
Japp.
Und vor allem auch im "Betrieb" dann darauf achten, dass alle Formen eingehalten werden. Wobei das eher Job der HV ist.
Beschlussvorlagen müssen vor der jeweiligen Versammlung allen rechtzeitig zugehen, d.h. wenn man eigene Vorschläge einbringen will, muss man sich rechtzeitig melden (zwei Monate vorher).
Japp.
Und vor allem auch im "Betrieb" dann darauf achten, dass alle Formen eingehalten werden. Wobei das eher Job der HV ist.
Beschlussvorlagen müssen vor der jeweiligen Versammlung allen rechtzeitig zugehen, d.h. wenn man eigene Vorschläge einbringen will, muss man sich rechtzeitig melden (zwei Monate vorher).