Schau dir noch mal alle Richtlinien an, es gibt insgesamt drei interessante Dokumente (ein längeres mit neun Seiten, ein kurzes und die Zinskonditionen ). Da steht auch die Frist drin, ab wann das ungeborene zum Haushalt als neue Person zählt.(sechs Monate vor Geburt?)
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr.
Schau dir noch mal alle Richtlinien an, es gibt insgesamt drei interessante Dokumente (ein längeres mit neun Seiten, ein kurzes und die Zinskonditionen ). Da steht auch die Frist drin, ab wann das ungeborene zum Haushalt als neue Person zählt.(sechs Monate vor Geburt?)
Zwecks Einkommen steht in dem Dokument auch, dass das langfristig erzielbare Einkommen herangezogen wird. Wenn du dein Gehalt in den nächsten zwölf kennst, dann wird das kommende Gehalt genommen. Wenn dies unbekannt ist, bezieht sich die L-Bank auf das vergangene Jahr.