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Nordstadt23
Hallo zusammen,
ich habe gestern direkt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg angeschrieben. Hier ein paar Auszüge aus der sehr schnellen Antwort:
.... angesichts einer hohen Nachfrage nach den Förderangeboten dazu führt, dass die uns vom Haushaltsgesetzgeber in Abwägung verschiedener Zielsetzungen zur Verfügung gestellten Bewilligungsvolumina relativ schnell ausgeschöpft sein können. Aktuell ist das mit Blick auf die für 2023 bislang im Staatshaushaltsplan festgelegten Bewilligungsvolumina der Fall. Die Interessenten an sozialer Wohnraumförderung dürfen aber versichert sein, dass sich Frau Ministerin Razavi MdL mit großem Nachdruck darum bemüht, ergänzende Bewilligungsvolumina noch für dieses Jahr zur Verfügung stellen zu können. Wann und in welchem Umfang dadurch konkret weitere Förderbescheide ermöglicht werden, vermag ich Ihnen aktuell nicht zu sagen.
Das Landeswohnraumförderungsprogramm läuft jedenfalls weiter, es wird – anders als die bundesseitige Förderung zu Beginn des vergangenen Jahres – auf absehbare Zeit nicht eingestellt. Die mit den eintretenden Verzögerungen für Finanzierungskunden verbundenen Unsicherheiten können sicherlich zumindest in Teilen durch eine entsprechende Zwischenfinanzierung überwunden werden.....
.... Die L-Bank bearbeitet die bei ihr eingegangenen und weiter eingehenden Anträge selbstverständlich auch weiter. Sobald wieder entsprechende Bewilligungsvolumina zur Verfügung stehen, werden die zwischenzeitlich eingegangenen Anträge dann nach dem Zeitpunkt des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden, d.h. es ergehen dann umgehend entsprechende Förderbescheide.
ich habe gestern direkt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg angeschrieben. Hier ein paar Auszüge aus der sehr schnellen Antwort:
.... angesichts einer hohen Nachfrage nach den Förderangeboten dazu führt, dass die uns vom Haushaltsgesetzgeber in Abwägung verschiedener Zielsetzungen zur Verfügung gestellten Bewilligungsvolumina relativ schnell ausgeschöpft sein können. Aktuell ist das mit Blick auf die für 2023 bislang im Staatshaushaltsplan festgelegten Bewilligungsvolumina der Fall. Die Interessenten an sozialer Wohnraumförderung dürfen aber versichert sein, dass sich Frau Ministerin Razavi MdL mit großem Nachdruck darum bemüht, ergänzende Bewilligungsvolumina noch für dieses Jahr zur Verfügung stellen zu können. Wann und in welchem Umfang dadurch konkret weitere Förderbescheide ermöglicht werden, vermag ich Ihnen aktuell nicht zu sagen.
Das Landeswohnraumförderungsprogramm läuft jedenfalls weiter, es wird – anders als die bundesseitige Förderung zu Beginn des vergangenen Jahres – auf absehbare Zeit nicht eingestellt. Die mit den eintretenden Verzögerungen für Finanzierungskunden verbundenen Unsicherheiten können sicherlich zumindest in Teilen durch eine entsprechende Zwischenfinanzierung überwunden werden.....
.... Die L-Bank bearbeitet die bei ihr eingegangenen und weiter eingehenden Anträge selbstverständlich auch weiter. Sobald wieder entsprechende Bewilligungsvolumina zur Verfügung stehen, werden die zwischenzeitlich eingegangenen Anträge dann nach dem Zeitpunkt des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden, d.h. es ergehen dann umgehend entsprechende Förderbescheide.