Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

4,90 Stern(e) 36 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 43 der Diskussion zum Thema: Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
>> Zum 1. Beitrag <<

Tolentino

Tolentino

So ihr Lieben,
bin vom Messen zurück. Ich hoffe, die Berliner Bürokratie ist verlässlich und das Wohnungsamt richtet sich bei der Entscheidung, ob ein Wohnraum Wohnraum ist, auch nach der Berliner Bauordnung. Da ist nämlich für Aufenthaltsräume eine Mindesthöhe von 2,50m in "Nicht-Dachräumen" gefordert. Der Bungalow hat diese nirgends und schwankt in seiner Höhe zwischen 2,30 und 2,44.
Habe entsprechende Fotos und Mail an die bearbeitende Dienststelle geschickt und hoffe aufs beste...
 
Pinky0301

Pinky0301

Aber gilt da nicht quasi Bestandschutz? Es können ja nicht alle Wohnungen/Häuser, die niedrigere Decken haben, als Wohnraum disqualifiziert werden?
 
Tolentino

Tolentino

Nee, aber ich kann ja auch nicht gezwungen werden diesen "unwürdigen" Wohnraum zu erhalten... Würde ich sagen. Und auf die grundsätzliche Idee hat mich ja auch die Sachbearbeiterin vom Wohnungsamt gebracht. Sie hat mir nur nicht die nötige Grenze genannt. Bzw. ich habe vergessen zu fragen. Im Zweckentfremdungsgesetz und in der Verordnung dazu steht jedenfalls keine Definition von Wohnraum. Deswegen muss sich die Definition ja von einer anderen Rechtsgrundlage ableiten. Wäre jeden falls meine Ansicht zu der Sache.
 
Tolentino

Tolentino

Update:
Wohnungsamt bestätigt mir (zunächst informell), dass es sich beim Bestand um einen nicht schützenswerten Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsgesetzes handelt. Ich darf meinen Antrag auf Zweckentfremdung in einen Antrag auf Negativattest wandeln. Der Hammer das. Sonst würde nämlich der Antrag abgelehnt werden und ich müsste 10-50% der Gebphren (250 EUR) trotzdem zahlen. Ich kann auch einfach so abreißen, auf eigenes Risiko, dass ich vielleicht doch verstoße...
Berliner Ämter...

Egal, ich könnte jetzt theoretisch Abreißen, aber wir müssen noch Strom und Wasser komplett abklemmen, sonst geht der Abrissunternehmer da nicht dran.
Wasser ist nicht so das Problem.
Strom sagt einerseits meinem Elektriker, Bearbeitung dauert 8 Wochen. Andererseits mir telefonisch da meldet sich jemand die Woche wegen der Stilllegung.

Außerdem ist die Baugenehmigung endlich da.
D.h. bald kann es los gehen.
Aber nun reagiert der GÜ nicht mehr auf meine Anfragen und ist auch telefonisch nicht erreichbar....
 
Tolentino

Tolentino

So noch ein kleines Update:
Ich habe jetzt ein hochoffizielles Negativattest vom Wohnungsamt, dass der Bestand auf dem Grundstück kein schützenswerter Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbots ist.

Ich habe eine Baugenehmigung, die der GÜ übrigens im original brauchte (ist das üblich?) und die Planungen schreiten voran.

Inzwischen ist die Teilung schon fast durch, jedenfalls haben wir einen Bescheid über die Festlegung der neuen Grenzen und der Flurmarken sowie die Fortführungsmitteilung erhalten. Das muss jetzt nur noch zum Grundbuchamt.

Leider erweist sich das Kappen der verschiedenen Leitungen als langwieriger denn gedacht. Da kümmert sich glücklicherweise mein zukünftiger Nachbar drum. Die Bearbeitungszeit der Berliner Grundversorger scheint sich aber mit aller Kraft darum zu bemühen, die der Berliner Ämter zu übertreffen.

Auch das Neuanschließen ist nicht so einfach.
Wer den Thread von Anfang an verfolgt hat weiß inzwischen dass ich das vordere von zwei Grundstücken habe und somit dem Hinterlieger ein Geh,-Fahr- und Leitungsrecht gewähren muss. Um meine Dissonanz darüber etwas zu mildern und auch weil es sonst gepasst hat, hatte ich mich dazu entschlossen, den Streifen dann eben mit als Zufahrt zu nutzen.
Um wiederum kosten zu sparen wollten wir auch in EL dann die entsprechenden Gräben mit Leerrohren für die nötigen Leitungen ziehen.
In meiner Vorstellung hätte man das wunderbar direkt nach dem Abriss vom gleichen Tiefbauer unternehmen lassen können (wenn der schon mit dem Bagger da ist).
Jetzt ist es aber so, dass der gleiche Streifen auch die Baustraße werden soll, die ja die nächsten Monate von schweren Baufahrzeugen und Lkw befahren wird. D.h. jetzt schon Leerrohre dadrunter zu legen ist evtl. nicht so sinnvoll. Ich erinnere mich an einen Thread hier, wo auch ohne Baustraße ein Leerrohr gebrochen ist und nicht mehr nutzbar war.
D.h. wir werden wohl doch die Hausanschlüsse erst nach der Rohbauphase und evtl noch später machen lassen können.

Die Sache mit dem GFL-Streifen und der Buastraße zieht noch eine Schwierigkeit mit sich.
Für den Strom hatte ich den Einfall eine Außensäule direkt an die Grundstücksecke zu platzieren. Da steht noch eine gemauerte Säule die auch stehen bleiben soll und könnte quasi als Schutzstummel vor der Stromsäule dienen. Der Netzbetreiber hat in seinem Angebot aber die Position auf die andere Seite des GFL-Streifens gepackt, also mitten in die Zufahrt zur Baustraße.
Ich habe die jetzt angeschrieben, aber wenn die Bearbeitung einer Mail nur halb so lange dauert wie die Bearbeitung des Stromantrags dann habe ich in einem Monat vielleicht eine Antwort.
Die Frage ist ja auch, wo der Baustrom her kommt. den brauchen ja schon die Maurer oder nicht?

Kleines Nebenabenteuer: Es steht noch ein alter Gastank auf dem Grundstück, der vom Abriss-Menschen leider nur leer mitgenommen wird.
Wir hatten eine Füllstandsanzeige von 20 (%?). Die haben wir verscuht mit dem Heizen des Bestands runterzukriegen. Aber krieg mal bei 34° Außentemperatur und maximalen 30° Thermostateinstellung einen Tank leer. Jedenfalls dachten wir uns nun, Ja vielleicht pumpt sich das ein Gas-Mensch ab und freut sich übers Gas. Von wegen, der will 250 EUR dafür und der hat sein Geschäft ums Eck. wirklich nur 800m vom Grundstück.
Von wegen Nachbarschaftshilfe.

Ich habe ja jetzt eine Lüftungsanlage angefragt und warte auf ein offizielles Angebot seitens des GÜs für die BAFA sowie ein Nachtragsangebot für mich.
Bin mal gespannt wo das in Kombination mit der Förderung dann landet.

Es wurde mir nur schon angekündigt, dass eine Geschosserhöhung des OGs dafür nötig ist. Die ist nicht so teuer (1900 EUR). Aber ich fragte mich wie das mit der Baugenehmigung ist? Da ist ja nun mal eine Hähe schon angegeben, kann ich die jetzt einfach so ändern? Der Bauleiter meint, 12-13 cm seien kein Problem, da ich in erster Reihe stehe.
Kapier ich nicht, was das damit zu tun hat, mir geht's ja darum, dass ich anders baue als beantragt. Bedarf es einer Tektur?

Und zu guter Letzt: Wir haben Zuwachs bekommen. Der Gute (ihr seht ihn in meinem Avatar) hat Stammbaum und ist quasi adelig.
Hab ja mal Geschichte studiert und weiß, dass der Adel sich nicht immer gut benommen hat, aber dass auf Klamotten kacken mit dazu gehört, muss ja nun nicht sein...
Trotzdem ist es eine Freude ihn beim wachsen und gedeihen zuzusehen. Ein eigenes Zimmer kriegt er aber nicht, insofern ist eine Grundrissanpassung nicht nötig. :P
 
Tolentino

Tolentino

Hui, wie die Zeit vergeht. Ein bisschen was hat sich auch getan.
Ich habe einen Gebührenbescheid fürs Negativattest erhalten. 150 Ocken. Dafür, dass mir offiziell bestätigt wird, was ich mühselig ausgemessen habe. Is ja nen Ding. Naja Porzellanmutterkiste und so.

Wir haben jetzt auch neue Grundstücksnummern zugeordnet bekommen. Mein Grundstück trägt die gleiche Nummer wie das alte Gesamtgrundstück. Meine Hinterlieger haben den Zusatz A. Was witzig ist, der Nebennachbar - das ist der, der das Haus auf dem Grundstück seines Vaters vorne dran gebaut hat und mit den näher als 5m an die Straße ran angefangen hat - trägt die gleiche Nummer mit dem Zusatz B, während sein Vater eine Nummer höher trägt. Aber sein Grundstück wurde ja aus dem Grundstück seines Vaters rausgeteilt.... Da versteh einer die Logik der Berliner Ämter.
Achso, Kostenpunkt 70 EUR und ab 1.1.21 muss ich eine Beleuchtete Grundstücksnummer irgendwo anbringen, wo sie von der Straße aus sichtbar ist!

Das Finanzamt hat mir erfreulicherweise den Einheitswert und Grundsteuermessbetrag meines Grundstücksteils nun schon mal mitgeteilt (ausdrücklich keine Zahlungsaufforderung).

Beim Grundbuch ist die Teilung leider immer noch nicht angekommen, was ich ein bisschen seltsam finde... Ich werde beim Notar fragen müssen wie es an der Front aussieht.

Das Grundstück ist übrigens jetzt tatsächlich medienfrei. D.h. der Abriss konnte terminiert werden (leider erst zum 12.10.) und dauert ca. 1 Woche.

Die Neuanschlussthematik wurde durch ein Telefonat mit der ausführenden Firma mehr oder weniger zum vorläufigen Abschluss geführt: Der Bearbeiter der Firma empfahl ausdrücklich die Außensäule nicht in den GFL-Streifen zu stellen, selbst wenn die Stelle quasi durch einen Baum eh nicht als Zufahrt zugänglich wäre. Es geht einfach darum, dass diese 3m die nun mal öffentlichrechtlich gesichert sind an der Oberfläche auf jedenfalls frei bleiben müssen. Selbst wenn ich mich mit meinem zukünftigen Nachbar jetzt verstehe und einig bin. Ein Rechtsnachfolger könnte darauf bestehen, dass ich die Außensäule zurückbaue...
Was das in puncto des Baums bedeutet, der vor dem Grundstück steht und gut 0,5-1m der 3m versperrt, würde mich ja schon interessieren.
Aber wie dem auch sei, dies führte dazu, dass ich jetzt einen Anschlusstermin zum Stellen einer Außensäule verinbart habe und mir dann eben eine andere schöne Stelle an der Grundstücksgrenze, aber weit genug von GFL-Streifen und Baum und zukünftiger Baustraße aussuchen muss. Ich überlege mir auch schon, wie ich das Dingen dann kaschiere...
Die Frage nach Baustrom etc. hatte ich in nem anderen Thread hier beantwortet (https://www.hausbau-forum.de/threads/hausanschlusssaeule-im-garten-vs-hausanschluss-direkt-im-Hauswirtschaftsraum.35706/post-434493).
Kurz: Ich kann an die Säule mit nem Baustromkasten ran unser vom GÜ zugeteilter Elektriker macht das dann.

Das Lüftungsanlagen-Nachtragsangebot ist da ca 16 TEUR, abzgl BAFA von ca. 10 TEUR = 6 TEUR Aufpreis für mich.
Habe ich jetzt beauftragt (https://www.hausbau-forum.de/threads/aufpreis-fuer-kwl-bei-gue-in-ordnung.36333/post-430988).

Treppe bei externem Treppenbauer bemustert. Es wird eine geschlossene Esche-Wangentreppe mit grau lackierten Trittstufen, Rest weiß geölt (so dass die Maserung durchscheint). Preis kommt noch.


Der adlige (aber nicht immer artige) Pudel ist noch am Leben und kann mittlerweile schneller rennen als ich (was auch nicht so schwer ist).

Bis die Tage

LG

Tolentino
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2394 Themen mit insgesamt 83077 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wann zahlt BAFA die Förderung aus (Luft-Wasser-Wärmepumpe im Neubau)? 10
2BAFA-Förderung für Wärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bei Bau mit Bauträger 25
3BAFA - Förderung: Hausvertrag vor Antragstellung? 10
4KfW 55 + BAFA Förderung - Kosten und Förderung 24
5Wärmepumpe und BAFA - Was stimmt und was nicht? 24
6Neue BAFA-Förderung - Luft-Wasser-Wärmepumpe doch mit Solarthermie 39
7BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück 21
8KFW55 Förderung + BAFA Förderung 57
9Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt. 510
10BAFA-Förderung hängt an Formular "Bestätigung des Bauträgers" 20
11Stromzähler bei Wärmepumpe in Kombination mit BAFA und Photovoltaik 22
12BAFA Förderung - Erfahrungen mit Auszahlungsdauer? 51
13BAFA Förderung - Welche Wartezeit ist realistisch? 27
14Welche Förderungsart wählen? KfW, BAFA, Steuer? 21
15Aufhebung einer schon bestätigten Bafa Förderung 15
16Neue Fördersätze BAFA 2024 - auch KfW? 15
17Bafa Innovationsförderung für Wärmepumpe mglw. zu spät - was nun? 16
18BAFA Förderung Tipps 38
19Baustraße verläuft auf unserem Grundstück 10
20Bafa: Erneuerbare Energien Wärmepumpen mit Prüfnachweis 32

Oben