Tja, wo soll ich anfangen?
Zunächst einmal ist das Berliner Planungsrecht extrem kompliziert, da gebietsweise sogar noch Pläne von 1862 Rechtskraft entfalten.
Wenn der TE davon spricht, das dieses oder jenes einzuhalten ist, stellt sich die Frage, mit wem gesprochen wurde. Alle Aussagen scheinen auf Hörensagen eines Vertriebler zu beruhen.
Die nächste Frage wäre, welche Einflussmöglichkeiten auf die Planung und die Grundstücksbildung denn überhaupt noch bestehen.
Die folgenden Annahmen beschreiben zwar nicht den worst case, sie bilden aber eine Diskussionsgrundlage, die nach meiner Interpretation der Situationsschilderung vom TE wahrscheinlich ist:
Lassen wir einfach mal alle eventuellen Berliner Besonderheiten außen vor und gehen vom normalen §34 Baugesetzbuch aus und von einer faktischen Baugrenze mit 5m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie, wobei dem TE der gleiche Abstand gewährt werden müsste, wie dem Neubau auf 1875. Ebenso nehmen wir es mal hin, dass in diesen 5 Metern keine Stellplätze zugelassen werden. Damit dürften zwangsläufig sämtliche Nebenanlagen in diesem Bereich ausgeschlossen sein (bis auf eine unvermeidbare Zufahrt natürlich).
In 34er-Gebieten muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Maß der baulichen Nutzung kann eine grob ermittelte Grundflächenzahl der Umgebungsbebauung sein. Hierbei gelten nicht die strengen Regeln der Baunutzungsverordnung. Wir können hier alles, was wir über Grundflächenzahl I und Grundflächenzahl II wissen vergessen. Daher auch die grobe Erlaubnis, die wie auch immer ermittelte Grundflächenzahl von 0,2 um 15% zu überschreiten. Mit ein paar klugen Sätzen sollte ein Planer auch noch mehr rausschlagen können. Damit ergibt auch das GFL einen Sinn, auch wenn die Fläche vollständig versiegelt ist. Da eine gemeinsame Zufahrt erfahrungsgemäß steter Quell nachbarlichen Unfriedens ist, rate ich zwar davon ab, glaube aber nicht, dass der Verkäufer davon abrückt.
Würde behaupten da gibts einiges, was entweder nicht so genehmigt wurde oder eben mehr als 0,2 Grundflächenzahl ist.
Du müsstest ganz genau hinterfragen, woher die 0,2 kommen, wer sie wie auf welcher Grundlage ermittelt hat. Ich denke aber, dass ein Haus deiner Größenanforderung genehmigungsfähig ist. Ob zum jetzigen Zeitpunkt schon so detaillierte Fragen gestellt werden müssen, ist vom Verkaufsversprechen abhängig.
Ob das wirklich stimmt, weiß ich nicht.
Glaube ich nicht, aber ich kenne mich in Berlin nicht aus.
Problem ist nur, dass ich dann im Zweifel auch von Norden insgesamt 6m weg muss.
Nein, auf dem Streifen könnte eine Abstandsflächenbaulast liegen.
Ich halte deinen Plan aus #24 für die vernünftigste Lösung, allerdings mit dem Nebengebäude auf der anderen Seite vom Haus. Ich würde zwar eine eigene Zufahrt bevorzugen, den Weg also komplett dem Hinterlieger zuschlagen, sehe aber Schwierigkeiten mit der Grundflächenzahl und dem Verkäufer.