L
ltenzer
Den Preis für das GFL-Recht hat der Nachbar vermutlich schon irgendwann an den jetzigen oder ehemaligen Eigentümer von Tolentinos Wunschgrundstück gezahlt -> im Kaufpreis des Grundstückes enthalten.Was mir auch unklar ist: Wer zahlt jetzt eigentlich den Weg zum Hinterhaus? Und wer zahlt für das Land? Eigentlich müsste es doch zu 100% dem Hinterhaus zugeschlagen werden. Was soll das Vorderhaus damit? Hat doch null Nutzen davon.
Tolentino kann trotzdem froh sein, wenn ihm dieser Streifen auch gehört. Er kann ihn als Zuwegung nutzen und muss auch keine 3 Meter Abstand davon halten, wie es bei fremdem Eigentum der Fall wäre.