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Wenn der TE davon spricht, das dieses oder jenes einzuhalten ist, stellt sich die Frage, mit wem gesprochen wurde. Alle Aussagen scheinen auf Hörensagen eines Vertriebler zu beruhen.
Das ist korrekt. Es handelt sich um den Vertriebschef einer Hausbaufirma, die mit dem Grundstücks-Makler kooperiert. Das hintere Teilgrundstück hat er in "auslösbarer" Bauträgerbindung schon vermittelt.
Das vordere steht noch zum Verkauf an sich ohne BT-Bindung, aber wenn hinten eh schon mit denen gebaut wird ergeben sich ja Synergien, wenn ich auch mit denen baue, weswegen ich die Einladung zum Gespräch angenommen habe.
Die nächste Frage wäre, welche Einflussmöglichkeiten auf die Planung und die Grundstücksbildung denn überhaupt noch bestehen.
Eingangs wurde mir noch gesagt, dass man da auf jeden Fall noch mal reden könnte wie genau geteilt wird.
Als ich die hier aufkommenden Fragen gleich per Mail an Ihn stellte kamen aber die hier schon postulierten schwammigen aber recht überzeugt klingenden Aussagen zurück.
Die folgenden Annahmen beschreiben zwar nicht den worst case, sie bilden aber eine Diskussionsgrundlage, die nach meiner Interpretation der Situationsschilderung vom TE wahrscheinlich ist:
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Wir können hier alles, was wir über Grundflächenzahl I und Grundflächenzahl II wissen vergessen. Daher auch die grobe Erlaubnis, die wie auch immer ermittelte Grundflächenzahl von 0,2 um 15% zu überschreiten. Mit ein paar klugen Sätzen sollte ein Planer auch noch mehr rausschlagen können. Damit ergibt auch das GFL einen Sinn, auch wenn die Fläche vollständig versiegelt ist.
Das klingt doch gar nicht schlecht. Ich denke auch, allein aufgrund der Bilder ist da deutlicher dichter bebaut worden.
Da eine gemeinsame Zufahrt erfahrungsgemäß steter Quell nachbarlichen Unfriedens ist, rate ich zwar davon ab, glaube aber nicht, dass der Verkäufer davon abrückt.
Ich glaub fast denen ist es egal, solange die beiden Käufer sich einig werden. Da der hintere jetzt schon so zugesagt hat, wird es schwer ihn von einer Änderung zu überzeugen. Das einzige Druckmittel was ich hätte, ist die Abrisskosten nicht mitzutragen.
Du müsstest ganz genau hinterfragen, woher die 0,2 kommen, wer sie wie auf welcher Grundlage ermittelt hat. Ich denke aber, dass ein Haus deiner Größenanforderung genehmigungsfähig ist. Ob zum jetzigen Zeitpunkt schon so detaillierte Fragen gestellt werden müssen, ist vom Verkaufsversprechen abhängig.
Ok, werde mal beim Bauamt nachfragen.
Ich halte deinen Plan aus #24 für die vernünftigste Lösung, allerdings mit dem Nebengebäude auf der anderen Seite vom Haus. Ich würde zwar eine eigene Zufahrt bevorzugen, den Weg also komplett dem Hinterlieger zuschlagen, sehe aber Schwierigkeiten mit der Grundflächenzahl und dem Verkäufer.
Vielen Dank für deine ausführliche Darstellung und Einschätzung. Hat mir sehr geholfen.
Da es keinen Bebauungsplan gibt, spielen die Nebenanlagen und versiegelten Flächen für die Grundflächenzahl keine Rolle. Bei §34 wird die Grundflächenzahl grob anhand der Nachbarbebauung ermittelt, zumeist aus dem Luftbild oder der Katasterkarte, sofern ein Ortsvergleich stattgefunden hat (s. Neubau auf Nachbargrundstück).
Angesichts des erklärten Willens der Politik zur Nachverdichtung ist eine Grundflächenzahl von 0,2 sowieso Unsinn. Nach den Bildern liegt sie hier vermutlich im Durchschnitt auch mindestens bei 0,3.
Die gesamte Faktenlage wäre mal mit der Genehmigungsbehörde zu verifizieren.
Mach ich. Die 0,2 kommt evtl vom Bebauungsplan direkt neben diesem Gebiet. Das endet quasi auf der Straße, an der das Grundstück liegt. Hier geht es aber lt. Begründung des Bebauungsplan darum den Charakter eines grünen naturnahen Gebiets aufrecht zu erhalten. Es läuft weiter in westlicher Richtung ein Flüsschen längs mit Wanderweg und pipapo.
Oder beide kaufen und vereinigen - geht aber ins Budget.
Du meinst das eine Kaufen und nicht trennen.
Da wäre ich mit knapp 500 TEUR dabei. Dann habe ich aber nichts mehr fürs Haus. Könnte natürlich im Abrissgebäude wohnen....
Nee geht leider nicht...