Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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Tolentino

Tolentino

Und wo kommen dann Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baugrenzen, Stellplatzausschluss außerhalb überbaubare Fläche und Höhenbeschränkung her?
Gut, Berlin ist sehr speziell, da es dort einen rechtlich umstrittenen Plan gibt, der so'n Zwischending von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ist. Aber ohne Klarheit über das Planungsrecht zu haben, lohnt IMHO keine Lagediskussion.
Naja die Aussagen sind vom Hausbauer, dass dort eben nach §34 Baugesetzbuch gebaut werden darf. Und diese Aussage habe ich für die Gegend auch so von anderen Maklern und Hausbauern erklärt bekommen. Manchmal sind die 5m zur Straße auch nur 3m, wenn es genügend Beispiele in der Nachbarschaft gibt wo das so gebaut und genehmigt wurde.

Dass es genau für das Flurstück keinen fertigen Bebauungsplan gibt, kann man online bei ALKIS einsehen.

Also habe ich jetzt mal alle Worstcasevorgaben hier eingetragen und möchte hiermit Ideen durchgehen. Sollte sich anschließend rausstellen, dass ich doch vorne näher ran darf oder was nicht mit dem Boden verbundenes auf die 5m stellen dann ist das ja nur gut so.

Was mir auch unklar ist: Wer zahlt jetzt eigentlich den Weg zum Hinterhaus? Und wer zahlt für das Land? Eigentlich müsste es doch zu 100% dem Hinterhaus zugeschlagen werden. Was soll das Vorderhaus damit? Hat doch null Nutzen davon.
Den Preis für das GFL-Recht hat der Nachbar vermutlich schon irgendwann an den jetzigen oder ehemaligen Eigentümer von Tolentinos Wunschgrundstück gezahlt -> im Kaufpreis des Grundstückes enthalten.

Tolentino kann trotzdem froh sein, wenn ihm dieser Streifen auch gehört. Er kann ihn als Zuwegung nutzen und muss auch keine 3 Meter Abstand davon halten, wie es bei fremdem Eigentum der Fall wäre.
Also, alles was ich abgebildet habe wäre mein Grundstück, ich muss aber das GFL-Recht für das hintere Grundstück (das sich planrechts anschließt und hier nicht abgebildet ist) gewähren. Das gesamte Grundstück ist eigentlich ein 940 m² großes Grundstück, was geteilt werden soll. Wie genau geteilt wird, ist noch relativ frei bestimmbar. Aber ich denke der Vorschlag seitens Makler ist schon sinnvoll. Wieso sollte ich im Süden den GFL Streifen orientieren, wenn ich dann weiß, das auf jeden Fall jemand regelmäßig da lang läuft.
und den GWL Streifen zum Nachbarn zuzuschlagen, hatte ich auch schon überlegt, aber dann muss ich wie @ltenzer schon richtig gesagt hat, davon auch noch 3m weg. Insofern auch nicht so sinnvoll, auch wenn die verlorenen 60 qm schon doof sind.

Ich kann da nur von meinem persönlichen Wohngefühl ausgehen:
Hinter dem Haus bin ich abseits von der Straße, gefühlt geschützt in einer privaten Nische.
Vor dem Haus bekomme ich viel mehr mit von dem, was auf der Straße passiert inkl. Verkehrsgeräuschen.
[...]
Also es ist eine sehr ruhige Straße nur mit EFHs und Stadtvillen bebaut. ohne Bürgersteig. Ob da einer spazieren geht. naja.
Aber gut, ich habe verstanden und bin ja auch nicht abgeneigt. Hatte mich halt erst von dem Makler beschwatzen lassen.

Im Grunde hast Du recht.
Es geht eher darum, dass Du vorn auf dem Streifen nichts stellen darfst. Wenn nicht mal Stellflächen erlaubt sind, dann vermutlich auch kein Carport, Schuppen oder sonst irgend ein Zelt. Heißt also, Fahrräder, Autos und Mäher müssen anderswo unterkommen und da bietet sich die anderer Seite an, da dort die Randbebauung möglich wäre.
Bei Hausbreite 11m hättest Du sonst ja nur 2,30m für das Auto und das ist m.E. zu wenig. Klar könnte das Haus schmaler sein, aber dann verlierst Du eben wieder in der Tiefe am Garten. Aber vielleicht warten wir erst mal, ob Du überhaupt ne Chance auf das Land hast?
Ja stimmt, ich hatte irgendwie gedacht, nen Unterstand geht doch, aber ist ja unwahrscheinlich, wenn man nicht mal einen Schotterstellplatz dort einrichten darf.

Mensch Leute, Ihr macht einen Denkfehler!

Auf 3 Meter Breite kann man nicht einschlagen, dass man auf 90 Grad parken kann. Das geht nicht, außer man nimmt noch nen Meter dazu und jedes Mal 5 Minuten Zeit zum kurbeln.
Oder einen Kran.
Allerdings verstehe ich nicht, warum man sich auf die quadratische Form festbeißt: 3 Kinderzimmer bringt man besser in einer länglichen Form rein, und die ist hier unverkrampft machbar.
Ja, stimmt 3m werden da knapp. Spricht auch wieder mehr für die Variante Vorne ran zu gehen, wenn man evtl. 2 Stellplätze auf dem Grundstück haben will. Bei einem ginge es ja vorne, weil ich eh 5m Platz lassen muss (oder dort hintereinander).

Ich glaube nicht, dass sich hier auf die quadratische Form verbissen wird. Wir sind alle bei ca. 11x8m in den letzten Grundrissen.
 
Tolentino

Tolentino

  • klären, ob auf der GFL-Rechtsfläche am Ende ein Carport stehen darf ... im Gegensatz zur Garage hat der ja keine Bodenplatte
So wie du es gezeichnet hast nicht, da das berechtigte Grundstück ja planrechts anschließt.
Also entweder doch vorne ganz ran, dann habe ich ja hinten auch 5m, reicht wohl für nen längeren Stellplatz mit Unterstand für alles, was nicht nass werden soll.
 
Y

ypg

Ich hab noch mal über die Eigentumsverhältnisse nachgedacht... diese 3 Meter ..
Das wird gepflastert.., von wem denn? Und wer hat die Pflege? Und wer muss Schnee schippen?
Ich seh das nicht unproblematisch, wenn Ihr die Eigentümer werdet.
Da würd ich mich mal erkundigen.
@Escroda hat ja auch schon seine Bedenken geäußert.
Ich seh da eher ein gemeinsames Grundstück mit ideeller Teilung, damit die Auffahrt von beiden genutzt werden kann. Oder so.
Ansonsten von den Maßen und Ausrichtung ein ganz normales Grundstück.
Ich würde einfach mal eher eine Auflistung mit Pro und Contra machen und mit dem DH vergleichen.
Gegenüberstellen, was überhaupt, auch finanziell, möglich wäre. Hier ist zwar ein größeres Haus möglich, aber finanziell eben auch nicht.
Wie groß war das Grundstück vom DH? Gartenanlage und Carport auch mal berücksichtigen..., Bauträger ggü GU.., Kaufnebenkosten gg Baunebenkosten usw.
 
11ant

11ant

Allerdings verstehe ich nicht, warum man sich auf die quadratische Form festbeißt:
dass dort eben nach §34 Baugesetzbuch gebaut werden darf.
womit ein runder Trullo also klar raus ist

Das gesamte Grundstück ist eigentlich ein 940 m² großes Grundstück, was geteilt werden soll. Wie genau geteilt wird, ist noch relativ frei bestimmbar. Aber ich denke der Vorschlag seitens Makler ist schon sinnvoll.
Auch mal ´ne nette Info für Beitrag #37. Vielleicht kämen ja - gerade wo @Escroda schon beigeladen wurde - gescheitere Vorschläge hierzu, wenn Du die umliegenden Flurstücke mit darstelltest :-(
 
Tolentino

Tolentino

Ich hab noch mal über die Eigentumsverhältnisse nachgedacht... diese 3 Meter ..
Das wird gepflastert.., von wem denn? Und wer hat die Pflege? Und wer muss Schnee schippen?
Ich seh das nicht unproblematisch, wenn Ihr die Eigentümer werdet.
Da würd ich mich mal erkundigen.
@Escroda hat ja auch schon seine Bedenken geäußert.
Ich seh da eher ein gemeinsames Grundstück mit ideeller Teilung, damit die Auffahrt von beiden genutzt werden kann. Oder so.
Ansonsten von den Maßen und Ausrichtung ein ganz normales Grundstück.
Ich würde einfach mal eher eine Auflistung mit Pro und Contra machen und mit dem DH vergleichen.
Gegenüberstellen, was überhaupt, auch finanziell, möglich wäre. Hier ist zwar ein größeres Haus möglich, aber finanziell eben auch nicht.
Wie groß war das Grundstück vom DH? Gartenanlage und Carport auch mal berücksichtigen..., Bauträger ggü GU.., Kaufnebenkosten gg Baunebenkosten usw.
Ja stimmt. Das scheint gerade in Berlin so üblich zu sein, da viele Grundstücke jetzt noch mal geteilt werden, dass ich es bisher ohne zu hinterfragen einfach hingenommen habe. Das mit dem quasi Gemeinschaftseigentum und ideeler Teilung finde ich ganz gut. Ansonsten müsste man evtl. den Streifen real noch mal durch 2 teilen sodass sich jeder um seine Hälfte kümmert.
Das mit dem Pflastern ist auch so eine Sache. Ich hätte da einfach ein paar Steinplatten hingelegt. Oder diese Betonwaben wo in der Mitte Gras durch kann. Oder Schotter.

Zum anderen: Das nimmt sich preislich nicht viel. Grundstück ist zwar teurer, aber Haus wahrscheinlich günstiger möglich. Und ich muss beim BT die Grunderwerbsteuer auf alles zahlen sowie Maklerprov nur auf den Grundstück-Anteil. Grundstück komplett ohne Prov und Erwerbsteuer nur aufs Grundstück. Macht schon gute 30TEUR aus, die ich dann in Küche und Außenanlagen stecken kann...
Das hier ist eigentlich nicht so die Entscheidung zwischen Doppelhaushälfte und diesem Grundstück. Wenn ich dieses Grundstück kriegen kann, nehm ich das und nicht die Doppelhaushälfte. Die Doppelhaushälfte ist mehr so
 
kaho674

kaho674

Ich hab noch mal über die Eigentumsverhältnisse nachgedacht... diese 3 Meter ..
Das wird gepflastert.., von wem denn? Und wer hat die Pflege? Und wer muss Schnee schippen?
Ich seh das nicht unproblematisch, wenn Ihr die Eigentümer werdet.
Da würd ich mich mal erkundigen.
Exakt meine Frage! Wer zahlt das und bei wem gehen dann die qm von der Grundflächenzahl ab?
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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