Tolentino
Naja die Aussagen sind vom Hausbauer, dass dort eben nach §34 Baugesetzbuch gebaut werden darf. Und diese Aussage habe ich für die Gegend auch so von anderen Maklern und Hausbauern erklärt bekommen. Manchmal sind die 5m zur Straße auch nur 3m, wenn es genügend Beispiele in der Nachbarschaft gibt wo das so gebaut und genehmigt wurde.Und wo kommen dann Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baugrenzen, Stellplatzausschluss außerhalb überbaubare Fläche und Höhenbeschränkung her?
Gut, Berlin ist sehr speziell, da es dort einen rechtlich umstrittenen Plan gibt, der so'n Zwischending von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ist. Aber ohne Klarheit über das Planungsrecht zu haben, lohnt IMHO keine Lagediskussion.
Dass es genau für das Flurstück keinen fertigen Bebauungsplan gibt, kann man online bei ALKIS einsehen.
Also habe ich jetzt mal alle Worstcasevorgaben hier eingetragen und möchte hiermit Ideen durchgehen. Sollte sich anschließend rausstellen, dass ich doch vorne näher ran darf oder was nicht mit dem Boden verbundenes auf die 5m stellen dann ist das ja nur gut so.
Was mir auch unklar ist: Wer zahlt jetzt eigentlich den Weg zum Hinterhaus? Und wer zahlt für das Land? Eigentlich müsste es doch zu 100% dem Hinterhaus zugeschlagen werden. Was soll das Vorderhaus damit? Hat doch null Nutzen davon.
Also, alles was ich abgebildet habe wäre mein Grundstück, ich muss aber das GFL-Recht für das hintere Grundstück (das sich planrechts anschließt und hier nicht abgebildet ist) gewähren. Das gesamte Grundstück ist eigentlich ein 940 m² großes Grundstück, was geteilt werden soll. Wie genau geteilt wird, ist noch relativ frei bestimmbar. Aber ich denke der Vorschlag seitens Makler ist schon sinnvoll. Wieso sollte ich im Süden den GFL Streifen orientieren, wenn ich dann weiß, das auf jeden Fall jemand regelmäßig da lang läuft.Den Preis für das GFL-Recht hat der Nachbar vermutlich schon irgendwann an den jetzigen oder ehemaligen Eigentümer von Tolentinos Wunschgrundstück gezahlt -> im Kaufpreis des Grundstückes enthalten.
Tolentino kann trotzdem froh sein, wenn ihm dieser Streifen auch gehört. Er kann ihn als Zuwegung nutzen und muss auch keine 3 Meter Abstand davon halten, wie es bei fremdem Eigentum der Fall wäre.
und den GWL Streifen zum Nachbarn zuzuschlagen, hatte ich auch schon überlegt, aber dann muss ich wie @ltenzer schon richtig gesagt hat, davon auch noch 3m weg. Insofern auch nicht so sinnvoll, auch wenn die verlorenen 60 qm schon doof sind.
Also es ist eine sehr ruhige Straße nur mit EFHs und Stadtvillen bebaut. ohne Bürgersteig. Ob da einer spazieren geht. naja.Ich kann da nur von meinem persönlichen Wohngefühl ausgehen:
Hinter dem Haus bin ich abseits von der Straße, gefühlt geschützt in einer privaten Nische.
Vor dem Haus bekomme ich viel mehr mit von dem, was auf der Straße passiert inkl. Verkehrsgeräuschen.
[...]
Aber gut, ich habe verstanden und bin ja auch nicht abgeneigt. Hatte mich halt erst von dem Makler beschwatzen lassen.
Ja stimmt, ich hatte irgendwie gedacht, nen Unterstand geht doch, aber ist ja unwahrscheinlich, wenn man nicht mal einen Schotterstellplatz dort einrichten darf.Im Grunde hast Du recht.
Es geht eher darum, dass Du vorn auf dem Streifen nichts stellen darfst. Wenn nicht mal Stellflächen erlaubt sind, dann vermutlich auch kein Carport, Schuppen oder sonst irgend ein Zelt. Heißt also, Fahrräder, Autos und Mäher müssen anderswo unterkommen und da bietet sich die anderer Seite an, da dort die Randbebauung möglich wäre.
Bei Hausbreite 11m hättest Du sonst ja nur 2,30m für das Auto und das ist m.E. zu wenig. Klar könnte das Haus schmaler sein, aber dann verlierst Du eben wieder in der Tiefe am Garten. Aber vielleicht warten wir erst mal, ob Du überhaupt ne Chance auf das Land hast?
Ja, stimmt 3m werden da knapp. Spricht auch wieder mehr für die Variante Vorne ran zu gehen, wenn man evtl. 2 Stellplätze auf dem Grundstück haben will. Bei einem ginge es ja vorne, weil ich eh 5m Platz lassen muss (oder dort hintereinander).Mensch Leute, Ihr macht einen Denkfehler!
Auf 3 Meter Breite kann man nicht einschlagen, dass man auf 90 Grad parken kann. Das geht nicht, außer man nimmt noch nen Meter dazu und jedes Mal 5 Minuten Zeit zum kurbeln.
Oder einen Kran.
Allerdings verstehe ich nicht, warum man sich auf die quadratische Form festbeißt: 3 Kinderzimmer bringt man besser in einer länglichen Form rein, und die ist hier unverkrampft machbar.
Ich glaube nicht, dass sich hier auf die quadratische Form verbissen wird. Wir sind alle bei ca. 11x8m in den letzten Grundrissen.