Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

4,90 Stern(e) 36 Votes
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
>> Zum 1. Beitrag <<

Tolentino

Tolentino

Ist halt die Frage, wie streng die mit dem 5m Streifen vorm Haus sind. Das da kein Stellplatz hin darf, ist schon merkwürdig. Wurde das begründet?
Einfach trotzdem machen ist nicht so einfach. Du musst ja beim Bau einen nachweisen und der ist dann definitiv nicht da vorne.
Ja, ne den würde ich in meiner Variante dann daneben machen, weil ich ja das Haus eh nicht nach vorne, sondern nach hinten ziehen würde.
Wobei sich das echt kaum was nimmt bei der Querausrichtung. Sind halt die zwei Meter. Die Hecke nimmt ja auch noch Platz weg. Mit dem 3m Streifen kann man evtl dann wirklich gar nichts mehr anfangen. Mit nem 5m Streifen evtl noch ein Gewächshaus? Wobei das ja mit der 2m Hecke auch kein Licht kriegt oder?
hm

Achso wegen Begründung: Seitens Makler/Hausbauer: Damit die Baugenehmigung glatt durchgeht.
Warum Berlin das so will: Keine Ahnung...
Ich kann aber auf Google Maps sehen, dass der direkte Nachbar sogar mit Massivem Gebäude bestimmt keine 5m einhält, wäre noch zu prüfen ob dadurch was geht. Ist kein Altbestand.
 
kaho674

kaho674

Mmh, also hier müsste dann vielleicht mal der exakte Bebauungsplan inkl. Nachbarbebauung her, damit man alle Optionen auslotet. Da könnte Escroda sicher mehr helfen.
 
Tolentino

Tolentino

Mmh, also hier müsste dann vielleicht mal der exakte Bebauungsplan inkl. Nachbarbebauung her, damit man alle Optionen auslotet. Da könnte Escroda sicher mehr helfen.
Wie gesagt, Bebauungsplan gibt es nicht, nur bis zur anderen Straßenseite. Der ist allerdings hart. Da sind Nichtmal die Überschreitungen für Terrasse und Stellplatz in der Grundflächenzahl drin.
Es gibt ein laufendes B-Planverfahren für das Gebiet mit dem Grundstück, aber da geht es nur um den Einzelhandel...

Und wie kriegen wir @Escroda hier rein? *wink*
 
E

Escroda

Bebauungsplan gibt es nicht
Und wo kommen dann Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baugrenzen, Stellplatzausschluss außerhalb überbaubare Fläche und Höhenbeschränkung her?
Gut, Berlin ist sehr speziell, da es dort einen rechtlich umstrittenen Plan gibt, der so'n Zwischending von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ist. Aber ohne Klarheit über das Planungsrecht zu haben, lohnt IMHO keine Lagediskussion.
 
kaho674

kaho674

Was mir auch unklar ist: Wer zahlt jetzt eigentlich den Weg zum Hinterhaus? Und wer zahlt für das Land? Eigentlich müsste es doch zu 100% dem Hinterhaus zugeschlagen werden. Was soll das Vorderhaus damit? Hat doch null Nutzen davon.
 
L

ltenzer

Was ich noch nicht verstanden habe (oder vielleicht bin ich einfach anderer Meinung) ist, warum es besser ist, zwei kleinere Streifen vor und hinter dem Haus zu haben, als einen etwas größeren vorne.
Ich kann da nur von meinem persönlichen Wohngefühl ausgehen:
Hinter dem Haus bin ich abseits von der Straße, gefühlt geschützt in einer privaten Nische.
Vor dem Haus bekomme ich viel mehr mit von dem, was auf der Straße passiert inkl. Verkehrsgeräuschen.
Wenn ich hinter dem Haus ein privates Gespräch führe,hören vielleicht die direkten Nachbarn mit, aber nicht gleichzeitig jeder fremde Passant, der gerade auf dem Bürgersteig langläuft.
Inwieweit der Bereich einsehbar ist, hängt davon ab, wo und wie hoch die Nachbarbebauung ist und ob Du einen Zaun oder eine Hecke hast. Eine Hecke braucht ja auch lange Zeit, bis sie so hoch und dicht ist, dass sie einen richtigen Sichtschutz darstellt.
Zudem ist Deine Grundstücksausrichtung eigentlich perfekt, um hinten eine Terrasse zu machen, auf der Du die Morgensonne genießen kannst (und im Hochsommer nachmittags bis abends den Schatten) und eine Südwestterrasse für die Sonne von mittags bis abends.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2392 Themen mit insgesamt 83009 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
Nr.ErgebnisBeiträge
1Neubau Grundflächenzahl ausnutzen, Terrasse überbauen 21
2Grundflächenzahl Außenanlagen versickerungsfähiges Pflaster 11
3§19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche 16
4Sichtschutz / Windschutz an Terrasse / Straße - Ideen? 26
5Haus kaufen, wenn Grundflächenzahl überschritten? 22
6Grundflächenzahl Grundflächenzahl bei Grundstückstrennung 18
7Nachbarschaftliche Belange bei Befreiung von der Grundflächenzahl 31
8Wie Gebäude platzieren? Haus Terrasse Garage Werkstatt 24
9Bau einer ebenerdigen, überdachten Terrasse direkt ans Haus 10
10Grundflächenzahl gegen Sonderzahlung erhöhbar? 15
11Terrasse: Fliesen verlegen auf Splitt 19
12Staffelgeschosshaus 23x30m Grundstück mit Grundflächenzahl 0,25 25
13Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
14Einfamilienhaus - Bayern 150m² inkl Keller, Terrasse - Kostenaufstellung 11
15Sonnenschutz für Südwest Terrasse 11
16Garagennebentür öffnet nicht bei ebenerdiger Terrasse 31
17Terrasse auf Garage wird nur zum teil genehmigt 11
18Terrasse vom Nachbar grenzt an Garage 11
19Grundriss Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Terrasse 19
20Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18

Oben