Ich habe heute mit einem Bohrunternehmen gesprochen, die in unserer Ortschaft vor einem Jahr eine Tiefenbohrung durchgeführt haben. Sie können überhaupt nicht verstehen, dass wir vom GU Installateur die Info bekommen haben, es dürfe nicht tiefer als 30m gebohrt werden. Dahin gehend habe ich nun die Untere Wasserbehörde angerufen, die auf Anhieb sagten, in anderen Stadtteilen gebe es zwar derartige Beschränkungen aber in unserem Stadtteil wohl nicht. Das war aber auch nicht der letztendliche Sachbearbeiter. Ich wurde gebeten, die Flurkarte mit unserem Grundstück einzureichen und dann wird man mir eine offizielle Antwort dazu schicken. Der Bohrunternehmer ist so sicher, dass das klappt, dass er mir auch bis morgen ein Angebot zukommen lässt. Er sprach von etwa 170 Bohrmetern, wenn man bis 100m runter darf. Dafür reiche auch diese Ergiebigkeit. Und dann müssten wir eigentlich, wenn es nicht ganz doof läuft, mit den ursprünglich geplanten € 15.000 Bohrkosten hinkommen und könnten bei der Ursprungsvariante bleiben.
Es wird nun der Fragestellung nachgegangen, wer dem Installateur sagte, man dürfe nur 30m tief bohren.
Hoffen wir mal, dass es so kommen wird, denn die Erdwärmepumpe ist vermutlich unumstritten die beste Option.