Dass der Wärmeschutznachweis schon bei der Baugenehmigung vorliegen muss, war zumindest bei uns auch nicht so. Der kam locker ein halbes Jahr später und unterliegt auch noch Änderungen, die sich beim Baufortschritt ergeben (konkret: zwei Sandwich-Sichtbetonwände fallen weg und werden durch Mauerwerk ersetzt, weil die Dreckselemente 2 Monate Lieferzeit haben). Ich glaube, dass wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn die Butze steht, solltest Du den Nachweis aber vorlegen können.
Wie so ein Wisch formal ausschaut und ob ein GU verpflichtet ist, diese Planungsunterlagen herauszugeben, ist nicht sicher. Intuitiv würde ich auch annehmen, dass sämtliche mit dem Bau verbundenen Pläne (Werkpläne, Heizlastberechnung etc) am Ende in die Hände des Bauherren/Kunden übergehen.
Dass das wohl nicht so automatisch und selbstverständlich erfolgen muss wie es die Intuition vermittelt, zeigte uns ein Sachverständiger, der seinerzeit mal einen „Stadt und Land“-Vertrag für uns prüfte und uns dringend empfahl einen Passus mit aufzunehmen, der genau diese Übergabe sicherstelle. Er wird seine Erfahrungen und Gründe gehabt haben...