Luftwärmepumpe oder Gas und Solar nutzen?

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Nordlys

Nordlys

Na klar. Haste Deine Baugenehmigung? Erinnerst Du Dich, dass da im Antrag ein Kreuz gemacht wird, in welchem das Einhalten der Energieeinsparverordnung bestätigt wird? Weißt Du, dass zu diesem Kreuz die Berechnung gehört, die dem Bauamt auf Verlangen vorzulegen ist? Somit hat diese Berechnung da und bei Dir zu sein.
 
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ruppsn

Berechnungen gibt der GÜ keine raus. Der Architekt hat mir mal die Heizlastberechnung geschickt und lt. eigenen Angaben Ärger von seinen Vorgesetzten deshalb bekommen, da ein Energieberater da einen mutmaßlichen Fehler drin gefunden hat, den ich dann übermittelt habe.

Ich bin ja prinzipiell überzeugt, dass es richtig war, mit GÜ zu bauen; aber bei dem Thema Heizung / Haustechnik ist man definitiv mit den Nachteilen dieses Modells konfrontiert.
Als großer Freund und Überzeugungstäter vom Bauen mit Architekt muss ich aber sagen, dass das nicht zwangsläufig am Modell GU liegen muss. Eine mehr als diskussionswürdige Fehlerkultur findet man zuhauf auch bei anderen Gewerken und auch Architekten (bei letzterem spreche ich NICHT aus Erfahrung, da bin ich immer noch voll überzeugt den richtigen erwischt zu haben). Statt dankbar zu sein, dass der Fehler frühzeitig erkannt wurde und so deutliche Kosten und Ärger im Nachhinein gespart werden konnten, wird vollkommen unverständlich so reagiert. Naja, selbstgerechte Vollpfosten gibt es überall - branchenübergreifend. [emoji6]
 
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R.Hotzenplotz

Zum Wärmeschutznachweis. Ich würde vermuten, den erstellt sie erst, wenn ich jetzt dieses "Konstrukt" freigebe.
 
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ruppsn

Dass der Wärmeschutznachweis schon bei der Baugenehmigung vorliegen muss, war zumindest bei uns auch nicht so. Der kam locker ein halbes Jahr später und unterliegt auch noch Änderungen, die sich beim Baufortschritt ergeben (konkret: zwei Sandwich-Sichtbetonwände fallen weg und werden durch Mauerwerk ersetzt, weil die Dreckselemente 2 Monate Lieferzeit haben). Ich glaube, dass wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn die Butze steht, solltest Du den Nachweis aber vorlegen können.
Wie so ein Wisch formal ausschaut und ob ein GU verpflichtet ist, diese Planungsunterlagen herauszugeben, ist nicht sicher. Intuitiv würde ich auch annehmen, dass sämtliche mit dem Bau verbundenen Pläne (Werkpläne, Heizlastberechnung etc) am Ende in die Hände des Bauherren/Kunden übergehen.
Dass das wohl nicht so automatisch und selbstverständlich erfolgen muss wie es die Intuition vermittelt, zeigte uns ein Sachverständiger, der seinerzeit mal einen „Stadt und Land“-Vertrag für uns prüfte und uns dringend empfahl einen Passus mit aufzunehmen, der genau diese Übergabe sicherstelle. Er wird seine Erfahrungen und Gründe gehabt haben...
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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