A
apokolok
@Fuchur, hattest du nicht weiter vorne mal gesagt, dass du im juristischen Bereich tätig warst / bist?
Umso erschreckender, was du hier für Falschinformationen von dir gibst.
Das Versäumnisurteil würdigt den Fall überhaupt nicht in der Sache. Es wird lediglich die Zuständigkeit des Gerichts und die grundsätzliche Schlüssigkeit der Klage bewertet.
Ansonsten ergeht das Urteil so wie in der Klageschrift gefordert.
Hier heißt es Teilversäumnisurteil, da es eben zwei Beklagte gibt (die Bauherrengemeinschaft / Vermietergemeinschaft) die beide vollumfänglich in Anspruch genommen wurden.
Der eine hat einfach nicht innerhalb der vorgegebenen Frist auf das Klageschreiben reagiert, deswegen erging das Versäumnisurteil gegen ihn.
@Basti2709 aller Wahrscheinlichkeit nach ist die Sache damit durch. Würde mich sehr wundern, wenn der Kollege, der es nicht für nötig hielt auf die Klageschrift zu reagieren jetzt Einspruch einlegt. Wenn nun 14 Tage verstrichen sind, hast du einen Titel über die Kaution, Zinsen sowie anschließend, nach Festsetzung des Streitwertes auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das kannst du dann alles bei dem zweiten im Vermieterbunde einfordern bzw. bei Nichtzahlung per Gerichtsvollzieher holen lassen.
Dass der eigentliche Sack erst mal raus ist, ist zwar mies, aber nicht dein Problem. Da können die Beiden sich dann sicher noch schön drüber zerstreiten.
Umso erschreckender, was du hier für Falschinformationen von dir gibst.
Das Versäumnisurteil würdigt den Fall überhaupt nicht in der Sache. Es wird lediglich die Zuständigkeit des Gerichts und die grundsätzliche Schlüssigkeit der Klage bewertet.
Ansonsten ergeht das Urteil so wie in der Klageschrift gefordert.
Hier heißt es Teilversäumnisurteil, da es eben zwei Beklagte gibt (die Bauherrengemeinschaft / Vermietergemeinschaft) die beide vollumfänglich in Anspruch genommen wurden.
Der eine hat einfach nicht innerhalb der vorgegebenen Frist auf das Klageschreiben reagiert, deswegen erging das Versäumnisurteil gegen ihn.
@Basti2709 aller Wahrscheinlichkeit nach ist die Sache damit durch. Würde mich sehr wundern, wenn der Kollege, der es nicht für nötig hielt auf die Klageschrift zu reagieren jetzt Einspruch einlegt. Wenn nun 14 Tage verstrichen sind, hast du einen Titel über die Kaution, Zinsen sowie anschließend, nach Festsetzung des Streitwertes auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das kannst du dann alles bei dem zweiten im Vermieterbunde einfordern bzw. bei Nichtzahlung per Gerichtsvollzieher holen lassen.
Dass der eigentliche Sack erst mal raus ist, ist zwar mies, aber nicht dein Problem. Da können die Beiden sich dann sicher noch schön drüber zerstreiten.