Basti2709
Habe noch mal mit dem Anwalt dazu gesprochen...laut ihm kann es sein, dass Vermieter 2 doch nicht in Widerspruch gegangen ist. Das ist wohl unabhängig von der Hauptverhandlung. Die zwei Wochen sind aber jetzt erst seit dieser Woche rum.
Sollte er in Widerspruch gegangen sein, geht es am 24.01.19 gegen beide Vermieter. Sollte er nicht, habe ich einen Titel gegen Vermieter 2 erwirkt und kann mir die Mietkaution wiederholen. Die Verhandlung am 24.01.2019 findet aber trotzdem statt...gegen Vermieter 1. Alles sehr verwirrend...
Aber um was geht es dann hier noch? Die Gerichtskosten? Die Mietkaution+Zinsen hätte ich ja dann schon sicher....
Er musste dann los und war auch sehr kurz angebunden...wir wollen jetzt erst mal abwarten, was Vermieter 2 nun getan hat.
Sollte er in Widerspruch gegangen sein, geht es am 24.01.19 gegen beide Vermieter. Sollte er nicht, habe ich einen Titel gegen Vermieter 2 erwirkt und kann mir die Mietkaution wiederholen. Die Verhandlung am 24.01.2019 findet aber trotzdem statt...gegen Vermieter 1. Alles sehr verwirrend...
Aber um was geht es dann hier noch? Die Gerichtskosten? Die Mietkaution+Zinsen hätte ich ja dann schon sicher....
Er musste dann los und war auch sehr kurz angebunden...wir wollen jetzt erst mal abwarten, was Vermieter 2 nun getan hat.