Hier ist meine Antwort von der KfW, liest sich erst mal beruhigend:
„Sehr geehrter Herr Egbert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass wir diese erst heute beantworten.
Wir gehen davon aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend sind. Ein Produktstart bedeutet immer eine erhöhte Nachfrage. Dies ist auch beim Baukindergeld so.
Im Jahr 2018 bestand zusätzlich die Besonderheit, dass auch rückwirkend zum 01.01.2018 Anträge gestellt werden konnten. In 2019 erwarten wir weniger Anträge als zu Produktstart. Dabei gilt: Wir nehmen Anträge gerne entgegen, so lange Mittel vorhanden sind.
Das Gesamtvolumen für die Förderung mit dem Baukindergeld beträgt knapp 10 Milliarden Euro.
Sie können bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 Ihre Wohnimmobilie gekauft oder die Baugenehmigung erhalten haben. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Einzug stellen. Das Einzugsdatum steht auf Ihrer Meldebestätigung.
Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zu unserer finalen Prüfung für Sie reserviert.
Freundliche Grüße
KfW“