Dr Hix
Du schriebst doch in #1064, dass das Kind häufiger bei dir, als bei ihm ist.Und Thema Klagen: kann ich ja schlecht mit dem Argument "wegen des BKG" tun, die Situation besteht nun schon zwei Jahre in dieser Form.
Das ist doch schon Grund genug: § 22 BMG Abs.2
Wenn dem wirklich so ist, würde er dir theoretisch auch (rückwirkend) Unterhalt schulden (wäre ja faktisch kein 50:50 mehr). Vielleicht erreichst du ihn über die Schiene