Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Dr Hix

Dr Hix

Und Thema Klagen: kann ich ja schlecht mit dem Argument "wegen des BKG" tun, die Situation besteht nun schon zwei Jahre in dieser Form.
Du schriebst doch in #1064, dass das Kind häufiger bei dir, als bei ihm ist.
Das ist doch schon Grund genug: § 22 BMG Abs.2

Wenn dem wirklich so ist, würde er dir theoretisch auch (rückwirkend) Unterhalt schulden (wäre ja faktisch kein 50:50 mehr). Vielleicht erreichst du ihn über die Schiene
 
A

Altai

Doch, doch, 4:3 Betreuung, dazu ist er öfter auch mal dienstlich unterwegs, gibt schon ein Übergewicht bei mir. Dass das Melderecht in dem Fall den HWS bei mir verlangt, ist bekannt. Ihn hat es allerdings nicht interessiert.
Habe die Situation halt jetzt schon zwei Jahre toleriert, um keinen Dauerstreit zu haben.
 
Z

Zaba12

Tja... alle die Hoffnung hatten, dass das Baukindergeld verlängert wird....

Gerade im Radio gehört, Deutschland droht ein 25 Mrd. Finanzloch in den kommenden 4 Jahren aufgrund von sinkenden Steuereinnahmen. Die Ausgaben für die Mütterente und das Baukindergeld werden eingefroren. Sprich, keine Erhöhung und keine Verlängerung.
 
E

Egberto

Ich denke, dass für den Förderungszeitraum ausreichend Mittel bereitstehen, nachgelegt wird nicht. Es wird ja nicht eingestellt.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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