Zwei Kinder, 24t€, würde ich gerne für Sondertilgung nutzen (in die normale Finanzierung ist es nicht eingepreist, die Tilgung dürfte aber "eigentlich" etwas höher ausfallen - also käme es da mehr als zupass), und am Ende der Kreditlaufzeit bald 30t€ weniger Restsumme. Ich werde ihn schon danach fragen, erst mal der Anruf bei der KfW natürlich, um aufzuklären, ob es überhaupt ein Problem gibt (ich befürchte es aber auch). Ich hoffe sehr, dass wir uns gütlich einigen.
Und Thema Klagen: kann ich ja schlecht mit dem Argument "wegen des BKG" tun, die Situation besteht nun schon zwei Jahre in dieser Form. Ich sehe es aber so auch kritisch, wie oben geschrieben, man muss als Eltern weiterhin zusammen arbeiten, und da ist ein Prozess der absolute GAU für das Verhältnis. Kann nur das letzte Mittel sein. Man kann ja aber andeuten, dass man so weit gehen würde, vielleicht hilft das ja schon. Handfesten monetären Argumenten ist er aber eigentlich auch zugänglich... mal sehen.
Ich habe mich auch schon gefragt, was ist, wenn ein Kind mal zum Studium geht und dabei auszieht, es ist auf der Website nicht definiert, ob es dann kein BKG mehr gibt. Falls doch, käme die 2x Ummelden Variante auch in meiner Situation in Frage , über die hatte ich auch schon nachgedacht.