Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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S

sauerland

@Egberto

Das wäre dann aber wieder als Änderung mittelungspflichtig - also auch keine wirkliche Lösung

@Altai

Vielleicht kannst du deinen Ex damit ködern, dass es ja um eine Wertschaffung für das Kind geht (Thema "vererben") und es ohne das Baukindergeld an der Finanzierung scheitern könnte?
 
E

Egberto

Ist auf jeden Fall eine Grauzone. Bei der KfW heißt es:

Als Zuschussempfänger sind Sie verpflichtet, die KfW unverzüglich schriftlich unter folgender Postanschrift oder per E-Mail unter [E-Mail]424@kfw.de[/E-Mail] zu informieren, wenn Sie die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr selbst nutzen, das heißt wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentums- Wohnung vermieten, verkaufen oder verpachten.

Man bekommt ja auch weiter Bau Kindergeld, wenn die Kinder ein halbes Jahr nach der Antragstellung 18 Jahre alt werden. Inwieweit es Voraussetzung ist, dass auch die Kinder dann weiter in der Immobilie wohnen bleiben, ist nicht klar definiert.
 
Dr Hix

Dr Hix

Ansonsten... keine Ahnung, soll ich ihn denn wirklich verklagen?
Wieso denn nicht? Für dich (und euer Kind) gehts in diesem Fall um nennenswerte Summen, während sein einziges Argument "Unlust" zu sein scheint.
Würde ihm das kurz erklären, das entsprechende Dokument zur Unterschrift dalassen und unmißverständlich klarmachen, dass ich den Vorgang in X Tagen zum Anwalt gebe, weil ich keine Zeit, Lust und Nerven für Spielchen habe.
Davon abgesehen macht man sich als Elternteil auch immer angreifbar, wenn man derlei Dinge selbst versucht durchzusetzen - irgendwo, irgendwie, irgendwann kriegt das Kind was mit und dann bist du die "Böse", die Papa merkwürdige (und meist auch emotional behaftete) Briefe/Mails/Woanders geschrieben hat.
 
A

Altai

Zwei Kinder, 24t€, würde ich gerne für Sondertilgung nutzen (in die normale Finanzierung ist es nicht eingepreist, die Tilgung dürfte aber "eigentlich" etwas höher ausfallen - also käme es da mehr als zupass), und am Ende der Kreditlaufzeit bald 30t€ weniger Restsumme. Ich werde ihn schon danach fragen, erst mal der Anruf bei der KfW natürlich, um aufzuklären, ob es überhaupt ein Problem gibt (ich befürchte es aber auch). Ich hoffe sehr, dass wir uns gütlich einigen.
Und Thema Klagen: kann ich ja schlecht mit dem Argument "wegen des BKG" tun, die Situation besteht nun schon zwei Jahre in dieser Form. Ich sehe es aber so auch kritisch, wie oben geschrieben, man muss als Eltern weiterhin zusammen arbeiten, und da ist ein Prozess der absolute GAU für das Verhältnis. Kann nur das letzte Mittel sein. Man kann ja aber andeuten, dass man so weit gehen würde, vielleicht hilft das ja schon. Handfesten monetären Argumenten ist er aber eigentlich auch zugänglich... mal sehen.

Ich habe mich auch schon gefragt, was ist, wenn ein Kind mal zum Studium geht und dabei auszieht, es ist auf der Website nicht definiert, ob es dann kein BKG mehr gibt. Falls doch, käme die 2x Ummelden Variante auch in meiner Situation in Frage , über die hatte ich auch schon nachgedacht.
 
Z

Zaba12

Zwei Kinder, 24t€, würde ich gerne für Sondertilgung nutzen (in die normale Finanzierung ist es nicht eingepreist, die Tilgung dürfte aber "eigentlich" etwas höher ausfallen - also käme es da mehr als zupass), und am Ende der Kreditlaufzeit bald 30t€ weniger Restsumme. Ich werde ihn schon danach fragen, erst mal der Anruf bei der KfW natürlich, um aufzuklären, ob es überhaupt ein Problem gibt (ich befürchte es aber auch). Ich hoffe sehr, dass wir uns gütlich einigen.
Und Thema Klagen: kann ich ja schlecht mit dem Argument "wegen des BKG" tun, die Situation besteht nun schon zwei Jahre in dieser Form. Ich sehe es aber so auch kritisch, wie oben geschrieben, man muss als Eltern weiterhin zusammen arbeiten, und da ist ein Prozess der absolute GAU für das Verhältnis. Kann nur das letzte Mittel sein. Man kann ja aber andeuten, dass man so weit gehen würde, vielleicht hilft das ja schon. Handfesten monetären Argumenten ist er aber eigentlich auch zugänglich... mal sehen.

Ich habe mich auch schon gefragt, was ist, wenn ein Kind mal zum Studium geht und dabei auszieht, es ist auf der Website nicht definiert, ob es dann kein BKG mehr gibt. Falls doch, käme die 2x Ummelden Variante auch in meiner Situation in Frage , über die hatte ich auch schon nachgedacht.
So blöd es klingt mit Geld lässt sich vieles lösen.
Biete Ihm eine Ausgleichszahlung an.
Besser so, als kein Baukindergeld.
 
A

Altai

Zaba, coole Idee.
Ich wollte aber erst mal darauf hinaus, dass er vielleicht durchaus ein Einsehen hat, wenn es mich solche fetten Summen kostet. An anderer Stelle hatte er angeboten, die Beträge selbst zu bezahlen (statt einer Ummeldung zuzustimmen - war aber dann für die Steuerklasse gar nicht nötig), aber ich schätze mal, das übersteigt dann das, was er gerne freiwillig rausrücken möchte... Er kann ja auch rechnen und wird schnell feststellen, dass er dann in 10 Jahren 24t€ weniger hätte.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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