Theoretisch drohende Scheidung. Haus verkaufen oder alleine behalten?

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11ant

11ant

Das ist doch wohl das letzte. Er hat es doch probiert.
Auch wenn ich sein Verhalten unrühmlich finde, habe ich mich bewußt dieser harten Formulierung enthalten. Sein Fokus liegt nach meinem Eindruck primär auf der Seetüchtigkeit seines Rettungsbootes.
Sie betrügt ihn. Hast du das überlesen? Das ist nicht Seegang, sie hat das Schiff gekentert.
Havariert sein mag das Schiff auf ihrer Seite. Die Begrifflichkeiten "Betrug" wie auch "Nebenbuhler" in Bezug auf den Therapiekommilitonen kämen mir (ich habe in einer therapeutischen Klinik zivilgedient) nicht auch nur entfernt in den Sinn.
 
J

Juergen456

Vielen Dank für die ganzen Beiträge.

Ich habe den gestrigen Tag und auch heute nochmal genutzt um zu reflektieren. Ich muss euch Recht geben. Das Ding ist durch, so hart es auch ist. So möchte ich mich nicht behandeln lassen und muss es auch nicht.

Habe daher beschlossen mir morgen kurzfristig einen Termin zur rechtlichen Beratung zu holen und heute erste Unterlagen gesichert.

Auch wenn die Worte manchmal hart waren, waren sie doch richtig um mir einfach die Augen zu öffnen.

Vielen Dank und insbesondere lange Post von Aruki hat es sehr gut beschrieben.
 
A

Arauki11

Da nach Schuld zu suchen, ist Blödsinn.
Da hast Du absolut Recht; das habe ich hier aber auch bei keinem gelesen. Man kann aber schon zu der Haltung gelangen, dass ein Verhalten äußerst gemein ist dass @Jürgen456 für sich selbst sorgen sollte, ohne Hass oder Gier gegenüber seiner Frau; einfach gerade und klar.
@Jürgen456 das klingt gut, auch wenn der Hintergrund für Dich natürlich traurig ist, weil dieser Traum geplatzt ist. Du bist 36 Jahre jung und somit liegen noch alle Optionen vor Dir, selbst wenn Du sie aktuell noch nicht sehen kannst.
 
G

Grundaus

Hinsichtlich anderen Posten: Standesamtlich sind wir nun 1 Jahr verheiratet und haben einen Ehevertrag, welcher beidseitig Erbsachen aus dem Zugewinn ausschließt.
Erbe ist auch bei einer Zugewinngemeinschaft, das was jeder ohne Vertrag standardmäßig hat, kein Zugewinn. Nur die Wertsteigerung zählt als Zugewinn, was aber bei 1 Jahr Ehe nicht viel ist.

Lass Dich - auch wenn es etwas kostet - auf jeden Fall anwaltlich beraten, bevor Du einen falschen Schritt machst.
Bei einer Scheidung benötigt er eh einen Anwalt. Gemeinsamer Anwalt oder Rechtspfleger geht nicht mehr.
 
N

nordanney

Seit wann denn? Das ist mir neu.
Ist noch immer so. Anwaltspflicht für die Scheidung: ja. Gemeinsamer Anwalt: Jein. Es muss ein Anwalt die Scheidung einreichen. Die zweite Partei muss dann zustimmen. Ist dann nur ein Anwalt, aber kein gemeinsamer - er berät ausschließlich die Partei, die ihn beauftragt hat. Und auch nur diese Partei muss ihn bezahlen. Also zumindest eine Kostenteilungsvereinbarung sollte man vereinbaren.
Und natürlich muss alles einvernehmlich und ohne offene Punkte laufen, denn sonst macht nur ein Anwalt keinen Sinn.
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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