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ypg
Aber laut Bebauungsplan dürftest Du es.Wir haben keinen Hang das Grundstück ist komplett eben, d.h. der Keller schaut nicht aus dem Boden heraus.
Zur Geschossflächenzahl zählen Vollgeschosse.Zählt eigentlich der Keller zur Geschossflächenzahl.
Du machst einen Fehler: Du darfst den Keller nicht Keller nennen, sondern Geschoss. Und nach der Landesbauordnung gibt es eindeutige Regeln, was ein Geschoss zum Vollgeschoss macht. Das gilt dann für Dach- wie auch Kellergeschosse.
Also selbst mal die Landesbauordnung hinsichtlich VG studieren oder den Architekten fragen. Der scheint ja aber auch etwas überfordert zu sein mit der Legende des Bebauungsplan?