Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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rasudiger

rasudiger

Hallo zusammen, vielen Dank für eure Einschätzungen.

Da ich meine Spekulation bzgl. des "aufschiebenden" Rückhaltebeckens für sehr wahrscheinlich halte, gehe ich auch davon aus, daß die Uhr im Gegensatz zu Deinem Glauben auch noch nicht gestartet ist, und der Bauträger keinen Anlaß zu Panik hat.
Die Vermutung, dass der BT den Weg über das anliegende Mehrfamilienhaus zu beschreiten versucht, hatte ich ebenfalls schon. Unsere Information bzgl. des zwingenden Übergabetermins ergibt sich daraus, dass in einer Mail des BT ein konkretes Datum der Bezugsfertigkeit genannt wird "sofern gegen die Baugenehmigung kein Widerspruch eingelegt wird". Dieser Mitarbeiter arbeitet nicht mehr bei dem Bauträger, dazu war man schmallippig. Dass die Baugenehmigung des Mehrfamilienhauses irgendwie aufschiebend zu werten sei findet sich auch weder im Vertrag noch den Anlagen. Beschrieben wird das Ganze nur technisch in einer anliegenden Urkunde, im Kaufvertrag (der mit der Frist), taucht das Mehrfamilienhaus gar nicht auf.

Hier wird es zu 100% keine Deckung geben, da Baurecht in keiner RSV enthalten ist. Hierfür ist eine separate Police (z.B. bei der ÖRAG) vor Baubeginn abzuschließen. Hat uns auch eine vierstellige Prämie gekostet, ist es aber wert.
Leider soweit korrekt, keine Deckung für Bausachen bei uns.

Dem TE kann man nur wünschen finanziell gut aufgestellt zu sein, wenn es zur Doppelbelastung durch Rate, Bereitstellungszins, Miete, etc. kommt. Extrem blöde Situation aus der ihr auch so einfach nicht rauskommt wie ich fürchte. Ich an eurer Stelle würde deshalb nun 200€ investieren und mich von einem Fachanwalt über die Optionen und Rechtslage auf Basis eures Vertrages beraten lassen.
Habt Ihr schon eine Finanzierung abgeschlossen?
Wir haben natürlich schon finanziert, die Bereitstellungszinsen von ca. 1000€ pro Monat laufen ab Juli auf. Finanziell bringt uns das aber nicht in Schieflage, wir sind einkommensseitig solide aufgestellt. Da noch nichts ausgezahlt wurde wird auch noch kein Zins fällig. Zum Anwalt gehen wir wohl trotzdem.
 
-LotteS-

-LotteS-

Hierfür ist eine separate Police (z.B. bei der ÖRAG) vor Baubeginn abzuschließen. Hat uns auch eine vierstellige Prämie gekostet, ist es aber wert.
Hier sagte man mir, dass es bei den Meisten Versicherern für eine BauherrenRSV 6 Monate (!) Wartezeit gibt - als wir kurz vor der ersten Unterschrift eine abschliessen wollten, war es leider zu spät...
 
A

Allthewayup

Wir haben natürlich schon finanziert, die Bereitstellungszinsen von ca. 1000€ pro Monat laufen ab Juli auf. Finanziell bringt uns das aber nicht in Schieflage, wir sind einkommensseitig solide aufgestellt. Da noch nichts ausgezahlt wurde wird auch noch kein Zins fällig. Zum Anwalt gehen wir wohl trotzdem.
Ab Juli diesen Jahres?
Fahrt ihr mit den Bereitstellungszinsen tatsächlich besser als mit dem Zins aus eurem Darlehen? Das kann ich mir kaum vorstellen. Wann wurde die Finanzierung abgeschlossen?


Hier sagte man mir, dass es bei den Meisten Versicherern für eine BauherrenRSV 6 Monate (!) Wartezeit gibt - als wir kurz vor der ersten Unterschrift eine abschliessen wollten, war es leider zu spät...
Bei der ÖRAG hieß es bis Baubeginn ohne Wartezeit möglich. Wir haben sie auch lange nach Unterschrift des GU-Vertrages aber noch einige Wochen vor Baubeginn abgeschlossen. Und bisher gab es ein Beratungsgespräch welches voll übernommen wurde.
 
K

KarstenausNRW

Ihr habt also einen Bauträgervertrag und somit auch einen Verbraucherbauvertrag. In §650 Baugesetzbuch ist der Verzug definiert. Ab eingetretenem Verzug steht die Schadenersatz zu (auch gem. Baugesetzbuch).
Das ist im Normalfall (ich nehme ein Zitat aus dem Netz, dann muss ich nicht so viel schreiben):

-Zusätzliche Miete, die wegen der Verzögerung vom Käufer bezahlt werden muss
-Pauschalierter Schadenersatz, sofern dieser im Kaufvertrag vereinbart wurde
-Mietausfall, sofern geplant war die Immobilie zu vermieten
-Zusätzliche Umzugskosten, sofern auf Grund der Verspätung ein weiterer Umzug notwendig ist
-Kosten für Einlagerung von Möbeln
-Zusätzliche Fahrtkosten zwischen Wohnort, Kita, Schule und Arbeitsplatz
-Bereitstellungszinsen der darlehensgebenden Bank. Die Banken verlangen von den Käufern bei Verzögerung der Auszahlung der einzelnen Raten sogenannte Bereitstellungszinsen. Diese kann der Käufer vom Bauträger ersetzt verlangen.
-Entschädigung für den Nutzungsausfall, wenn dem Käufer im Zeitraum des Verzugs lediglich Wohnraum minderer Qualität zur Verfügung steht. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2014 entschieden, dass dem Käufer einer verspätet vom Bauträger fertig gestellten Wohnung ein fiktiver Nutzungsausfall zustand

Aber dafür muss zunächst der Verzug eingetreten sein. Und bis dahin fließt mehr oder weniger viel Wasser den Rhein runter.
 
S

Sunshine387

Bei den vielen Infos die du geschildert hast habe ich mal eine Nachfrage: Kann es sein, dass du vom Projekt Innerste Aue in Sarstedt der Norddeutschen Wohnbau redest und ihr eines der Townhäuser gekauft habt? Kommt mir nur in den Kopf, da die Norddeutsche Wohnbau ja gerade von der Volksbank übernommen wurde und eigentlich in der Region als zuverlässiger und anerkannter Bauträger bekannt ist.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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