Nunja... ich hab sie Häuser von Viebrockhaus gesehen, in die 4, 5 Monate nach Baubeginn Leute eingezogen sind. Aber ich sage ja, wegen 1, 2 Monaten streitet man sich nicht vor Gericht... schon gar nicht mit einem GU, der einen viel, viel längeren Atem hat.
Ändert aber nix an der Tatsache, dass hier über ungelegte Eier geredet wird. Lass den GU Anfang November mit dem Bau beginnen und Ende Mai muss er das Haus so übergeben, dass man einziehen kann. Dann hat 7 Monate Zeit für den Bau. Das entspricht ungefähr dem, was selbst konservative GU beim Bau eines Einfamilienhaus dem Bauherren garantieren.
Und "dass man einziehen kann", muss keineswegs bedeuten, dass alles fertig und mängelfrei ist.