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R.Hotzenplotz
Genau. Ich frage mich halt, ob da nicht möglicherweise "Quasi-Abhängigkeiten" bestehen, sofern der Unternehmer die DEKRA sehr häufig beauftragt.Dazu bist Du ja grundsätzlich bereit - wie ist also die Frage zu verstehen: ob die DEKRA als tauglich angesehen wird ?
Das müsste man vermutlich auch verhandeln und festschreiben. Vier-Phasen-Überwachung nennt sich das Ganze.Wenn der Sachverständige die Qualität der Ausführung generell dokumentiert, sähe ich das Parteinahme-Risiko gering - dokumentiert er hingegen nur Mängel, taucht ja alles nicht als solcher eingestufte nicht auf.